DHL Versandschaden melden bei Privatverkauf, Empfänger oder Versender?
Ich habe über Kleinanzeigen etwas als Privatperson verkauft, nun kam der Gegenstand beschädigt beim Käufer an. Äußerlich ist das Paket unversehrt, jedoch muss der gut verpackte Artikel durch einen Schlag einen Schaden davon getragen haben, ich hatte im übrigen Glas auf den Karton gechrieben. Ich selber habe nichts falsch gemacht und bin als Privatverkäufer auch sicher nicht haftbar. Ich möchte jedoch dem Empfänger helfen den Transportschaden zu melden und ihm im Falle einer (Teil-)Erstattung den Betrag zukommen lassen. Muss der Schaden vom Versender, oder kann er auch vom Empfänger bei DHL gemeldet werden? Muss der Gegenstand mitsamt Verpackung eingereicht werden, oder geht das auch mit aussagekräftigen Bildern? Wie stehen die Chancen? Wird bei DHL grundsätzlich versucht sich mit äußerstem Widerstand gagen eine Gewährleistung zu wehren, oder ist ein gewisser Gedanke der Kundenfreundlichkeit/Kundenbindung vorhanden?