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Jobcenter gewährt nach Antrag auf Erstausstattung für Wohnung nur Gutscheine - Rechtens?

Hallo,

ich habe für mich und meine Bedarfsgemeinschaft (2 Erwachsene + 1 Kind) einen Antrag auf Erstausstattung inkl. Elektrogeräten für die Wohnung beim Jobcenter gestellt. Der Antrag wurde nun auch bewilligt, allerdings in Form von Gutscheinen (Wert gesamt ca. 2000€).

In meinem Antrag bat ich allerdings um Überweisung auf mein Bankkonto.

Laut Harald Thome (Richtlinien des kommunalen Trägers vom 01.01.21) zahlt mein zuständiges Jobcenter die Erstausstattung in Form von Geld- oder Sachleistung als Pauschale aus. Laut telefonischer Auskunft bei der Teamleitung des Jobcenters wurde mir mitgeteilt, dass diese aufgrund einiger schlechter Erfahrungen nun hauptsächlich Gutscheine ausstellen.

Da wir kein Sozialkaufhaus im Landkreis haben sind die Gutscheine laut Jobcenter überall wo sie diese annehmen gültig. Ich kann also z. B. bei XXL Lutz einkaufen und das Jobcenter überweist dann den Betrag ans Möbelhaus. Allerdings steht auf den Gutscheinen z. B. 40€ für Staubsauger, 10€ für Lampe.

Auf Nachfrage wie es denn ist wenn ich etwas online bestellen möchte, z. B. bei Otto wurde mir mitgeteilt, dass ich etwas ja auf Rechnung bestellen könnte und die Rechnung dann beim Jobcenter einzureichen ist, damit diese es an Otto überweisen.

Nun ist es ja so, dass z. B. für eine Couch 150€, Waschmaschine 300€, usw. Pauschale bezahlt werden. Wenn ich mir jetzt aber teurere Produkte bestelle und die Rechnung einreiche, meckert das Jobcenter bestimmt. Ich finde es außerdem diskriminierend, dass sie somit jeden einzelnen Gegenstand den ich kaufe dokumentiert haben und ich somit auch nur ungefähr meinen Pauschalbetrag verwenden kann. Außerdem müsste ich bei Privatverkäufen über ebay Kleinanzeigen erwähnen, dass dies durch das Jobcenter überwiesen wird, worauf sich mit Sicherheit keiner einlässt. Außerdem möchte ich das auch gar nicht erwähnen sondern einfach ohne langes Hin und her meine Wohnungseinrichtung kaufen können.

Ist das denn so rechtens?

Diese Rechtssprechungen habe ich bereits aus dem Internet herausgefiltert:

Die Erstausstattung kann als Sach- oder Geldleistung gewährt werden (§ 24 Abs. 3 S. 5 SGB II -E). Geldleistung hat Vorrang (LPK SGB II, 2. Aufl., § 23 Rz 16; Eicher/Spellbrink 2. Aufl. § 23, Rz 37),

Sachleistungsgewährung ist tendenziell diskriminierend (LPK SGB II, 2. Aufl.,§ 4 Rz 9).

Der Geldleistungsanspruch kann auch über das Wunschrecht (nach § 33 S. 2 SGB I) begründet werden

Das Gesetz sieht hier für Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltgeräten gem. § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II keine Kontrolle vor (gilt generell für § 23 Abs. 3 SGB II).

Meint ihr ob ein Widerspruch mit diesen Urteilen gegen die Auszahlung in Form von Gutscheinen erfolgreich sein könnte?

Ich bedanke mich im Voraus recht herzlich und freue mich auf eure Rückmeldung!

Recht, ALG II, Erstausstattung, Jobcenter, Wirtschaft und Finanzen

Bewerbung um eine Praktikumsstelle?

Bewerbung um ein 12-wöchiges Praktikum im Bereich Wirtschaftsinformatik

Sehr geehrte XXX,

die Themen BWL und Informatik weckten schon in der Schule mein Interesse, was mich dazu veranlasste, den Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule XXX zu belegen. Ihr Ruf als Arbeitgeber und die herausragende Arbeit Ihres Unternehmens ist weithin bekannt. Entsprechend groß ist mein Wunsch, meine Fähigkeiten in Ihrem Haus auszubauen, mitzuarbeiten und neues lernen zu können.

Im Rahmen meines Studiums habe ich ein ganzheitliches Bild aus IT-Engineering, Umsetzungskompetenz und betriebswirtschaftlichem Verständnis erlangen können. Besonders spannend für mich ist der Bereich der ERP-Systeme sowie das Business Process Management. Mein theoretisch erworbenes Wissen möchte ich nun praxisnah anwenden und wünsche mir, durch ein Praktikum in Ihrem Unternehmen neue Verbindungen zwischen Vorlesung und Arbeitswelt herstellen zu können.

Durch mein Studium und diverse Hausarbeiten habe ich strukturiertes und selbstständiges Arbeiten erlernt. In Gruppenarbeiten habe ich meine hohe Arbeitsmotivation sowie meine Teamfähigkeit unter Beweis stellen können.

Einem Praktikum vom XXX bis zum XXX sehe ich mit großer Freude entgegen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung und freue mich, Sie bei einem persönlichen Gespräch kennenzulernen.

Mit freundlichen Grüßen

Studium, Schule, Bewerbung, Anschreiben, Praktikum, studieren, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

Jobwechsel nach Baufinanzierung / Kredit?

Hallo zusammen,

meine Situation ist folgende:

Wir haben eine Zusage für ein Haus bekommen, welches wir natürlich gerne kaufen möchten.

Jedoch habe ich ein letzten Monat eine Zusage für einen neuen Job bekommen, in dem ich deutlich mehr verdiene (aktuell 2600 / neuer Job: 3600 netto pro Monat)

Meine Freundin und ich möchten den Kredit (ca. 350.000 €) gerne aufteilen, damit die Abtragung angenehmer ist.

Sie verdient momentan etwa 2200 Euro netto pro Monat.

Wir haben diese Woche einen Termin mit einem Finanzberater (der auch mit dem Makler zusammenarbeitet) um die Finanzierung "fertig" zu machen. Er hat bereits alle unsere Unterlagen und hat uns quasi auch schon mitgeteilt, dass das mit uns beiden kein Problem darstellen wird. Der Finanzberater wurde jedoch noch nicht über den Arbeitgeberwechsel in Kenntnis gesetzt.

Da ich den Arbeitsvertrag schon unterschrieben habe, aber NOCH nicht bei meinem aktuellen Arbeitgeber gekündigt habe, befinde ich mich ja zurzeit in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Die Finanzierung würde diesbezüglich ja auch ohne Probleme von statten gehen.

Die Zahlung für das Haus wäre jedoch erst im nächsten Jahres fällig, da das Objekt zurzeit noch vermietet ist. Somit wäre die eigentlich Auszahlung auch erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Muss ich der Bank meinen Arbeitgeberwechsel nach dem Kreditvertrag melden? Falls ja, wie hoch wären die Chancen überhaupt noch Geld zu bekommen?

Welche Möglichkeiten würde es für uns in diesem Falle noch geben?

Ich hoffe, dass ich mich relativ verständlich ausgedrückt habe :)

Vielen Dank!

Finanzen, Bank, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

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