Wann ist ein Studiengang artverwandt?
Guten Tag,
die Frage steht grundsätzlich bereits in der Überschrift. Ich wurde aufgrund einer endgültig nicht bestandenen Prüfung (lineare Algebra) an der Uni beim Studiengang Informatik exmatrikuliert. Nun bin ich gerade dabei ein duales Studium (an einer FH) im Bereich Embedded Systems zu beginnen. (genauere Info: https://www.gutefrage.net/frage/exmatrikulation-und-neues-studium)
Nun lese ich im Bezug auf Exmatrikulation und neues Studium viele unterschiedliche Antworten, häufig wird aber davon gesprochen, dass man den und artverwandte Studiengänge in Deutschland nicht mehr studieren darf. Jetzt frage ich mich, ab wann ein Studiengang artverwandt ist und natürlich besonders, ob das im Bezug auf Informatik und Embedded Systems der Fall ist.
Über Antworten freue ich mich sehr!
1 Antwort
Meines Wissens haben Unis/FHs etwas Ermessensspielraum, ob sie einen Studiengang als artverwandt/artgleich betrachten. Es ist also nicht bei jeder Uni/FH gleich.
An deiner Stelle würde ich direkt bei der FH, an der du gern studieren würdest, nachfragen.
Wenn du angibst, dass du schon einmal studiert hast, wird die FH wahrscheinlich eine Exmatrikulationsbescheinigung deiner alten Uni und eventuell auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangen. Da würde das dann auffallen.
Wenn du behauptest, noch nie studiert zu haben, und später herauskommt, dass du absichtlich eine Falschangabe gemacht hast, kann dir im schlimmsten Fall dein Abschluss aberkannt werden. Stell dir vor, du hast schon einen Abschluss erworben und der ist dann plötzlich futsch.
Da ich dual studieren möchte läuft das meiste über die Firma. Ich habe mich dort beworben und wurde angenommen, dabei habe ich auch angegeben, dass ich davor Informatik studiert habe und abgebrochen habe. Nun haben sie für mich die Anmeldung übernommen und mir aufgetragen, dass ich eine Perso-Kopie, eine Kopie meines beglaubigten Zeugnisses und ein Passbild an die FH schicke. Mit der FH stand ich sonst noch gar nicht in Kontakt. Glaubst du, dass ich mich dort wirklich noch melden soll?
Weiß die Firma denn, dass du wegen einer endgültig nicht bestandenen Prüfung abgebrochen hast?
Gute Frage, ich habe auf jeden Fall mein Zeugnis, in welchem alle Prüfungsversuche aufgeführt werden, als Dokument mitgeschickt. Somit müsste man es darin sicherlich auslesen können.
Ja, denke ich auch. Die Firma wird das ja dann wahrscheinlich auch an die FH weitergeben und die FH weiß Bescheid. Wenn sie dich trotzdem annehmen, könnte man natürlich davon ausgehen, dass es in Ordnung ist.
Eine Problematik sähe ich eher darin, wenn du der FH gegenüber etwas verschleiern würdest. Wenn die FH aber alle Unterlagen (auch über Prüfungsversuche) von dir hat, kann dir niemand vorwerfen, du hättest etwas verschwiegen.
Auch wenn es nicht immer einfach ist, sich zu gedulden, würde ich dir raten, einfach die Antwort der FH abzuwarten.
Alles klar, vielen Dank!
P.S.: Ich habe das Zeugnis, welches ich gesendet habe, gerade nochmal angeschaut, dort werden alle Versuche angegeben.
Danke für die Antwort! Wäre es nicht sinnvoller erstmal keine schlafenden Hunde zu wecken und zu hoffen, dass das einfach durchgewunken wird?