Muss ich meinem Arbeitgeber Bescheid geben, wenn ich auf Ebay nebenbei Geschäfte mache, und ist es dann möglich, dass das Geld auf ein Zweitkonto geht?

4 Antworten

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Du darfst also ein Nebengewerbe ausüben. Ein Geschäftskonto ist wegen der Trennung von privatem und geschäftlichem sinnvoll. Mit dem Arbeitgeber hat das nichts zu tun, der sieht Deine Konten nicht.

In vielen Arbeitsverträgen ist eine Information des Arbeitgebers bei Aufnahme einer Nebentätigkeit vorgesehen. Ohne triftigen Grund darf der Arbeitgeber die Nebentätigkeit nicht verbieten. Solche Gründe wären z.B. ein direktes Wettbewerbsverhältnis oder ein unverhältnismäßig hoher Zeitbedarf.

Dein Arbeitgeber hat keinen Zugriff auf dein Konto.

Wenn du in deiner Freizeit ab und zu ein paar Sachen verkaufst, hat das nichts mit der Arbeit zu tun

Wenn du gewerblich bei ebay tätig bist, solltest du das mit dem Finanzamt klären.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hilfestellung im ökonomischen Fragen

Solange es nicht gewerblich ist nein. Ansonsten musst du ihm Bescheid geben.

Hast du ein Gewerbe dafür angemeldet?