Anderweitig Bewerben ohne Arbeitgeber bescheid zu geben..?

4 Antworten

Ja, kannst Du. Da ist nichts zu beachten.

Nein prinzipiell nicht. Allerdings gibt es manchmal in Arbeitsverträgen eine sogenannte "Wettbewerbsverbot-Klausel". In diese wird geregelt, dass es dem Arbeitnehmer untersagt wird nach der Kündigung für einen gewissen Zeitraum im dem Geschäftsfeld des Arbeitgebers tätig zu sein. Allerdings müsstet du selbst wenn du eine solche Klausel im Arbeitsvertrag hast deinen Arbeitgeber nicht über die neue Bewerbung vorgängig informieren. Könntest aber die neue Stelle (sofern im gleichen Geschäftsfeld) erst nach Ablauf der in der Klausel vereinbarten Frist antreten. Ebenso sei noch erwähnt, dass nicht unbedingt jede Klausel eines (Arbeits-)Vertrags auch 100% gültig sein muss. Gerade bei solchen Klauseln, schlagen Arbeitgeber ganz gerne auch mal über die Strenge. Solltest du eine solche Klausel im Vertrag haben empfiehlt es sich auf jedenfall sich juristisch beraten zu lassen.

Grüsse Evo

Wichtig ist nur, dass du die Kündigungsfrist beim bisherigen Arbeitgeber berücksichtigst (wenn es um frühestmöglichen Eintrittstermin beim neuen AG geht, oder wenn Du eine Zusage bekommst).

Bis zur Kündigung muss der alte Arbeitgeber aber nichts davon wissen (ist manchmal auch eher von Nachteil).

Du solltest im Vertrag nachschauen, wie deine Kündigungszeit ist.

Du brauchst deinem Arbeitgeber erst dann Bescheid geben.

Wenn du möchtest, dass dein Arbeitgeber Bescheid weiß, frag ihn nach einem Zwischenzeugnis.