Soll ich dem Arbeitgeber bescheid geben?

4 Antworten

Wenn ich richtig informiert bin, musst Du es ihm spätestens dann sagen, wenn Du den Nebenjob beginnst. Also den Vertrag unterzeichnest. Und wenn er erhebliche Gründe dagegen hat, kann er es Dir auch untersagen.

Familiengerd  16.12.2021, 21:29
Wenn ich richtig informiert bin, musst Du es ihm spätestens dann sagen, wenn Du den Nebenjob beginnst.

Nein. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber nicht über einen Nebenjob informiert werden.

Das ist nur dann erforderlich, wenn das vertraglich so vereinbart wurde oder die Möglichkeit besteht, dass durch den Nebenjob berechtigte Interessen des Arbeitgebers berührt werden (Konkurrenztätigkeit, Beeinträchtigung des Hauptjobs, Verstoß gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen) - und nur in diesem Fall darf der Arbeitgeber die Ausübung der Nebentätigkeit verbieten.

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Ich werde an deine Stelle ihm erstmal fragen, bevor du den minijob Vertrag unterschreibst und er am ende doch nein sagt.

Lg

Musti90222 
Fragesteller
 16.12.2021, 21:28

Aber er darf nein sagen? 🙄🙄 Das ist meine privat Zeit am Wochenende ☹️☹️

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Didi99940  16.12.2021, 21:35
@Musti90222

Wenn du Montag bis Freitag arbeitest und am Wochenende nicht arbeitest, dann kannst du dir eine Nebentätigkeit aussuchen aber nur für Wochenende. Dann brauchst du keine Genehmigung von dein Chef, du darf in deine Freizeit alles machen was du möchtest 🥰

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Familiengerd  16.12.2021, 21:54
@Didi99940

Das ist - sorry! - Unsinn und hat mit "Montag bis Freitag" und "Wochenende" überhaupt nichts zu tun!

Der Arbeitnehmer darf eine unselbstständige Nebentätigkeit ohne Genehmigung des Arbeitgebers ausüben, wenn die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes ArbZG eingehalten werden (tägliche und wöchentliche Höchstzeiten, Ruhezeiten), keine Konkurrenztätigkeit oder eine relevante Tätigkeit in einem Konkurrenzbetrieb ausgeübt und der Hauptjob nicht beeinträchtigt (z.B. Übermüdung) wird.

du darf in deine Freizeit alles machen was du möchtest

Das stimmt so pauschal nicht - siehe oben; und das gilt selbstverständlich auch für die Freizeit am Wochenende (die unterscheidet sich auch nicht von der Freizeit nach der Arbeit im Betrieb).

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Familiengerd  16.12.2021, 21:32

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber nicht über einen Nebenjob informiert werden.

Das ist nur dann erforderlich, wenn das vertraglich so vereinbart wurde oder die Möglichkeit besteht, dass durch den Nebenjob berechtigte Interessen des Arbeitgebers berührt werden (Konkurrenztätigkeit, Beeinträchtigung des Hauptjobs, Verstoß gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen) - und nur in diesem Fall darf der Arbeitgeber die Ausübung der Nebentätigkeit verbieten.

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Ich würde definitiv vorher fragen - dann bist du auf der sicheren Seite!

Und die Arbeitszeiten müssen halt zusammenpassen! Ruhezeiten eingehalten werden zb…

Familiengerd  16.12.2021, 21:35
Ich würde definitiv vorher fragen -

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber nicht über einen Nebenjob informiert werden.

Das ist nur dann erforderlich, wenn das vertraglich so vereinbart wurde oder die Möglichkeit besteht, dass durch den Nebenjob berechtigte Interessen des Arbeitgebers berührt werden (Konkurrenztätigkeit, Beeinträchtigung des Hauptjobs, Verstoß gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen) - und nur in diesem Fall darf der Arbeitgeber die Ausübung der Nebentätigkeit verbieten.

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Hallo Musti,

in den meisten Arbeitsverträgen steht, dass du einen Nebenjob genehmigen lassen musst. Schau mal nach.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

Regina3  16.12.2021, 21:21

Dürfte fast überall so sein ...

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Familiengerd  16.12.2021, 21:31
in den meisten Arbeitsverträgen

Woher willst Du das wissen bei über 40 Mio. Arbeitsverhältnissen?

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karliemeinname  16.12.2021, 21:33
@Familiengerd

Hallo Familiengerd,

die meisten Betriebe nehme die Musterverträge der Kammern oder lehnen sich stark an die an. Und da steht es drin.

Komplett selbst gestrickte Arbeitsverträge gibt es sehr selten.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

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Familiengerd  16.12.2021, 21:41
@karliemeinname
die meisten Betriebe

Meine Frage gilt auch hier - bei etlichen Hunderttausenden von Betrieben, die Arbeitnehmer beschäftigen ...

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karliemeinname  16.12.2021, 21:48
@Familiengerd

Tja Gerd, dann müssten wir mal alle Arbeitsverträge in Deutschland durchschauen - ich fürchte so kommen wir nicht weiter. Vielleicht solltest du dich mal mit Induktion und Deduktion beschäftigen. Dein Absolutheitsanspruch bringt nichts und führt zu nichts. Aber lass gut sein - mach was du willst.

Was hältst du denn von der Behauptung: Alle Schwäne sind weiß? Hat jemand schon alle Schwäne gesehen. Vielleicht ist ja doch einer lila gestreift. Und wenn nicht hier, vielleicht in einer anderen Galaxie. Da sind vielleicht alle Schwäne lila gestreift. Also musst du diese Behauptung ablehnen. Sehe ich das richtig? Und somit so ziemlich jede andere Aussage auch...nun denn.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

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Familiengerd  16.12.2021, 22:02
@karliemeinname

Es ist einfach bloße Spekulation, wenn bei dieser Masse an Arbeitsverträgen und Betrieben - wie hier - jemand ohne empirische Grundlage (z.B. repräsentative Befragung, Statistiken) behauptet, bei den "meisten" wäre dies oder das der Fall!

Aber das ist eigentlich auch gleichgültig ...

Dein Schwan-Beispiel als Vergleich ist übrigens - sorry - Unsinn.

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Familiengerd  16.12.2021, 22:08
@karliemeinname

Nachtrag:

Dein Absolutheitsanspruch

Was für ein Absolutheitsanspruch denn, wenn ich die Berechtigung einer solchen pauschal-undifferenzierten Behauptung in Zweifel ziehe?

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karliemeinname  16.12.2021, 22:22
@Familiengerd

Mit diesem und ähnlichen Beispielen werden an Universitäten, in geisteswissenschaftlichen Fakultäten, die akademische bzw. wissenschaftliche Beweisführung vermittelt. Das ist ein Anfängerbeispiel, das jeder kennt.

Du anscheinen nicht. Aber "jeder kennt" - natürlich habe ich nicht jeden gefragt, ob er es kennt - entschuldige mein Fehler.

Ich hab mal geschaut, du warst Betriebsrat. Ich kenne auch einen Betriebsrat des größten Werkes eines bekannten Automobilunternehmens in Süddeutschland. Ihr würdet euch gut vertragen.

Ich muss jetzt leider ins Bett, ich muss morgen arbeiten - ich bin kein Privatier.

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Familiengerd  17.12.2021, 16:50
@karliemeinname
Mit diesem und ähnlichen Beispielen werden an Universitäten, in geisteswissenschaftlichen Fakultäten, die akademische bzw. wissenschaftliche Beweisführung vermittelt. Das ist ein Anfängerbeispiel, das jeder kennt.

Und was hat das mit dem Fall hier zu tun? Oder willst Du damit nur darauf hinweisen, dass Dir "die akademische bzw. wissenschaftliche Beweisführung" vertraut/bekannt ist, Du also "gebildet" bist?

Das ändert aber auch alles nichts daran, dass Dein "in den meisten Arbeitsverträgen steht" und "die meisten Betriebe nehmen" bei der Riesenanzahl von Arbeitsverträgen und Betrieben bloße Spekulation sind.

Und Dein Schwanen-Beispiel ist und bleibt - auf diesen Fall hier angewandt - Unsinn, weil die Wissenschaft weiß, dass Schwäne weiß oder schwarz sind und man von der absoluten Unwahrscheinlichkeit einer Mutation, die "lila gestreift" ist, ausgehen kann.

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