Gleichstellungsantrag - Fragebogen an den Arbeitgeber?
Bei der Agentur für Arbeit wurde eine Gleichstellung beantragt. Nun soll der Arbeitgeber befragt werden.
- Wann findet die Befragung in der Regel statt? Sofort, wenn der Antrag bei der AfA eingegangen ist oder erst nach 3 Wochen aufgrund des Kündigungsschutzes?
- Wie sieht der Fragebogen für den Arbeitgeber aus? Welche Fragen werden ihm gestellt? Kann man sich online diesen Fragebogen anschauen?
- Wer ist gemeint mit Arbeitgeber? Der Vorgesetzte oder welche Person bekommt den Fragebogen? Weitere Personen sind der Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung, der Betriebsrat und eben der Arbeitgeber, aber wer ist mit Arbeitgeber gemeint?
- Bekommt man von der AfA eine Zwischeninformation, dass der Antrag bearbeitet wird, der Arbeitgeber befragt wird oder kommt am Ende nur der Bescheid und vorher nichts?
- Was genau erfährt der Arbeitgeber? Welche Details vom behinderten Arbeitnehmer werden ihm von der AfA mitgeteilt?
Vielleicht kann mir jemand die Fragen beantworten.
3 Antworten
Den Fragebogen für den Arbeitgeber kenne ich nicht, ich vermute mal, er wird sich nicht sehr von dem für den Betriebsrat unterscheiden.
Dort steht u.a. der Name des Antragstellers und dass eben ein Gleichstellungsantrag gestellt wurde. Es steht aber nicht drin, warum der AN einen GdB von z.B. 30 hat.
Der Betriebsrat wird u.a. gefragt, ob ihm bekannt ist, dass der AN einen GdB hat, es wird nach der Tätigkeit des AN gefragt, ob er oft arbeitsunfähig ist und ob dies evtl. mit seinem Gesundheitszustand zu tun hat.
Man fragt, ob der AN schon auf einen "leidensgerechteren" Arbeitsplatz versetzt wurde, ob er schon gekündigt wurde, ob eine Kündigung geplant ist usw.
ich frage jetzt nur eines: Bist Du sicher, dass bei einem Gleichstellungsantrag von Dir darin überhaupt der Arbeitgeber befragt wird`? Das kann ich mir kaum vorstellen. Offensichtlich geht es hier um eine Kündigung, da wird der Arbeitgeber mitbefragt und das passiert in den Büroräumen der Firma und Dein Anwalt sollte dabei sein und auch der Betriebsrat
Der Gleichstellungsantrag ist erst einmal eine Sache zwischen dem Anspruchssteller und der Arbeitsagentur. Damit hat der Arbeitgeber gar nichts zu tun.
Ist diese Gleichstellung einmal ausgesprochen, gilt sie auch für andere Arbeitgeber
Bevor entschieden wird, ob der Gleichstellungsantrag genehmigt oder abgelehnt wird, wird der Arbeitgeber um eine Stellungnahme gebeten und muss Auskunft über die Arbeitsplatzsituation geben. Es ist daher eine Sache zwischen den 3 Parteien: Agentur für Arbeit, Antragsteller und Arbeitgeber. Der Arbeitgeber spielt dabei eine wichtige Rolle. Ohne seine Mitwirkung kann über den Antrag nicht entschieden werden.
Auch Arbeitslose können diesen Antrag stellen um ihre Vermittlungschance zu erhöhen. Weil AG Zuschüsse erhalten können.
Im Antrag musste man angeben, ob der AG befragt werden darf. Lehnt man es ab, kann über den Antrag nicht entschieden werden und der Antrag wird wegen fehlender Mitwirkung des AG abgelehnt. Steht auch so ganz deutlich im Antrag. Daher ist es Pflicht, dies zu erlauben, damit der AG befragt werden kann.