Ich bin zu 30% schwerbehindert. Bekomme ich Zusatzurlaub? Antrag Gleichstellung mgl.?wo?

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Hallo, ein GdB von 30 ist für einen Arbeitgeber nur in Verbindung mit einer Gleichstellung interessant. Die Gleichstellung kannst Du bei der Agentur für Arbeit stellen, diese wird aber nur genehmigt, wenn Dein Arbeitsplatz ohne diese gefährdet wäre. Eine Gleichstellung bedingt keinen Zusatzurlaub. Wenn es in Deiner Firma eine Schwerbehindertenvertretung gibt solltest Du diese aufsuchen und mit ihr über die Möglichkeit einer Gleichstellung sprechen. Die SchwbV ist dir auch bei der Antragstellung behilflich und wird von der arbeitsagentur um eine Stellungnahme gebeten. Daher ist sie der beste Ansprechpartner für alle Belange den schwerbehinderten Mitarbeiter zu beraten und zu informieren. Zur Richtigstellung: eine Gleichstellungsbeauftragter ist für die Gleichstellung von Mann und Frau, von deutschen und ausländischen Arbeitnehmern zuständig, nicht für schwerbehinderte Mitarbeiter. Alles Gute Deanna

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – War 10 Jahre Vertrauensfrau für schwerbehinderte Menschen
sue4444  05.11.2022, 20:32

Hallo Deana, vielleicht etwas unpassend, aber wenn Firmen eine Stelle ausschreiben wo Menschen mit Behinderung oder Gleichgestellte bevorzugt werden, stellen sie dann wirklich auch solche ? Denn hab irgendwann mal zu hören bekommen dass sie es schreibenn und auch betroffenen unter anderem einladen , aber um letztlich dann doch jemand zu nehmen der nicht gehandycapt ist um so möglichen Strafen auszuräumen , nach dem Motto seht her hatten welche eingeladen nicht geeignet und daher müssen wir nicht noch zusätzliche Abgaben machen. Befind mich gerad im Bewerbungsprozess und habe die Gleichstellung bei der ARGE eingereicht. Wäre sehr lieb wenn du dazu was schreiben könntest.

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http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtliche_Gleichstellung_mit_schwerbehinderten_Menschen

Du kannst den Antrag stellen, zuständig ist die Agentur für Arbeit bei dir vor Ort.

Die Zusatzrechte (besonderer Kündigungsschutz, 5 Tage zusätzlicher Urlaub) stehen dir ab GdB 50 zu - oder durch Gleichstellung.

Deanna55  11.02.2013, 17:38

Nein, nicht bei Gleichstellung (siehe SGB IX).

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Anton96  14.02.2013, 19:56
@Deanna55

Bei Gleichstellung gilt der besondere Kündigungsschutz und Sonderurlaub gibt es keinen.

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Es gibt bei euch im Betrieb einen Gleichstellungsbeauftragten, der kann dir die Frage sicherlich beantworten oder an die zuständige Stelle weiterleiten!

Deanna55  11.02.2013, 17:36

Das heisst Schwerbehindertenvertretung! Gleichstellungsbeauftragte haben für das gleichberechtigte Miteinander von Mann und Frau zu sorgen. Nichts für ungut, wollte nur mal klugscheissen. ;-)

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Hallo susannelutettig,

Sie schreiben:

Ich bin zu 30% schwerbehindert.<

Antwort und Richtigstellung:

Die Schwerbehinderung wird nicht in %, sondern in Grad (GDB 30) angegeben.

Ein GDB 30 entspricht keiner Schwerbehinderung, denn die Schwerbehinderung als solche beginnt in der Fachliteratur erst ab einem GDB 50 aufwärts!

Antrag Gleichstellung mgl.?wo?<

Antwort:

Antrag auf Gleichstellung möglich bei der zuständigen Agentur für Arbeit!

Ich bin kürzlich mit 30% als schwerbehindert eingestuft worden<

Antwort:

Sie sind mit einem GDB 30 (Grad der Behinderung 30) aber nicht als schwerbehindert eingestuft worden!

Steht mir Zusatzurlaub zu?<

Antwort:

Leider nein, aber:

 Gleichstellung mit einer schwerbehinderten Person möglich (§2 Abs.3 SGB IX)

 Steuerfreibetrag von 310,- Euro bei GdB/GdS 30 (§33b EstG)

 Steuerfreibetrag von 430,- Euro bei GdB/GdS 40 (§33b EstG)

 Zusatzurlaub für Arbeiter im öffentlichen Dienst (§49 Abs.4 MTArb und §125 SGB IX)

 Kündigungsschutz bei Gleichstellung (§68 Abs.3 und §85 SGB IX)

 Freistellung von Mehrarbeit (§124 SGB IX)

 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben wie z.B. technische Arbeitshilfen, Arbeits-assistenz etc. (§102 SGB IX und §§17-29 SchwbAV)

 Kostenfreie Beratung und Unterstützung durch Integrationsfachdienste (§109, 110 SGB IX)

 Inanspruchnahme einer vorzeitige Altersrente (§§37, 236a SGB VI)

Siehe hierzu Tabelle unter folgendem Link:

http://www.als-selbsthilfe.de/files/nachtausglmz.pdf

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selbst betroffen