Hallo Role007,

Sie schreiben:

Erwerbsminderungsrente wieso jedesmal neu Verlängerung?

Antwort:

Es gibt klare, gesetzliche Spielregeln, welche für alle Versicherten in der DRV gleichermaßen gelten:

https://rentenbescheid24.de/befristete-erwerbsminderungsrente/

Unter folgendem Link der DRV ab Seite 19, siehe hierzu folgenden Auszug:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf?__blob=publicationFile&v=8

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===Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Hallo Kampffisch1999,

Sie schreiben unter anderem:

Schwerbehinderung einklagen; usw.

Antwort:

Ohne kompetenten Rechstbeistand stehen Ihre Erfolgsschancen sehr schlecht!

Tipp:

Lassen Sie sich vom VDK helfen:

https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/73646/rechtsberatung_des_sozialverbands_vdk?dscc=ok

Alternativ, bei sehr geringen, finanziellen Mitteln:

Antrag auf Beratungs-/Prozesskostenhilfe beim zuständigen Amtsgericht (Rechtspfleger) und bei Bewilligung Inanspruchnahme eines Fachanwaltes für Sozialrecht!

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe#Voraussetzungen

===

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Hallo Liam1111,

Sie schreiben:

Erwerbsminderungsrente abgelehnt? 4 Wochen Klagefrist, wie vorgehen?

Antwort:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf;jsessionid=57BE90F44D41F4895F914A44FF165AF0.delivery2-9-replication?__blob=publicationFile&v=8

Schritt 1:

Wie von okieh56 angeregt, rechtzeitig-/zeitnah Widerspruch bei der zuständigen DRV einreichen:

(Um die Frist nicht zu verpassen, schreibe zunächst einfach einen Vierzeiler an die Rentenversicherung, z.B. „... ich habe Ihren Bescheid vom..... erhalten und lege hier fristgerecht Widerspruch ein. Nach Rücksprache mit meinen Ärzten werde ich weitere Befunde einreichen, die meiner Meinung nach nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt worden sind...“)

Schritt 2:

a)

Sie müßen zunächst in jedem Fall die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, das heißt im Klartext:

Auf Ihrem DRV-Rentenkonto müßen Sie mindestens 60 Beitragsmonate, davon in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Beitragsmonate nachweisen!

Fehlt dieser Nachweis, ist leider Fehlanzeige!

b)

Sie müßen in Ihrer eigenen Krankenakte (an Hand von aussagefähigen Arzt-/Entlassungsberichten) klar und sehr detailliert nachweisen, warum, wieso, weshalb Ihre Leistungsfähigkeit dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

Ohne diesen klaren Nachweis stehen die Erfolgsaussichten sehr schlecht!

===

Um bei dieser sehr komplexen Angelegenheit keine Fehler zu machen, führt kein Weg an einer gründlichen Vorbereitung vorbei!

Hier können die sehr guten Merkblätter des Rentenbüros "Jokusch" wertvolle Hilfestellung leisten:

https://www.rentenburo.de/Merkbl%C3%A4tter

===

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung mit Einschluß von Sozialrecht haben, empfiehlt sich z.B als Rechtsbeistand die Mitgliedschaft im VDK oder in einem anderen Sozialverband wie z.B. Gewerkschaft!

https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/73646/rechtsberatung_des_sozialverbands_vdk?dscc=ok

===

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Hallo mizzy77,

Sie schreiben:

Unbegrenzte Erwerbsminderungsrente und großer Dazuverdienst?

Antwort:

Unter folgendem Link des "BMAS" (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) finden Sie ab Seite 19 detaillierte Antworten auf Ihre Fragen zum zulässigen Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente, (Stand Januar 2020):

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a261-erwerbsminderungsrente.pdf;jsessionid=FB488B1E696173AE33E72898F890C514?__blob=publicationFile&v=5

Im Zweifelsfall ist Ihr richtiger Ansprechpartner Ihre zuständige DRV-Rentenanstalt, auch die Bürgerdienste im Rathaus oder DRV-Versichertenälteste in Wohnortnähe (Google-Suche) können ggf. weiterhelfen!

====

Bitte beachten Sie, daß auch unbefristete Erwerbsminderungsrenten kein Freibrief für alle Ewigkeiten sind; sondern die DRV kann jederzeit erneute Gesundheits-/Leistungsprüfungen per Stichprobe veranlassen!

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Hallo Frage72015,

Sie schreiben:

Reha Entlassungsbericht verzweifelt?
leichte bis schwere arbeiten ,mehr als 6 wochen und weniger als 15KG

Antwort:

Anspruch auf ALG II besteht in der Regel nur dann, wenn Betroffene pro Arbeitstag über 3 Stunden belastbar und am allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelbar sind!

Aus Ihrer Fragestellung ist nicht eindeutig ersichtlich, was Sie mit dem REHA-Entlassungsbericht im Endeffekt vorhaben!

Sollten Sie eine volle Erwerbsminderungsrente anstreben, so ist natürlich zunächst der Inhalt des REHA-Entlassungsberichtes sehr wichtig!

Sollten Sie nach dem 1.1.1961 geboren sein, so haben Sie in der Deutschen Rentenversicherung keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit und können somit seitens der DRV jederzeit auf x-beliebige leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden!

Ausnahme:

Sie können ggf. an Hand von aktuellen, aussagefähigen, detaillierten Arzt-/Entlassungsberichten nachweisen, warum, wieso, weshalb Ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

Dieser Nachweis muß von Ihnen zusammen mit Ihren behandelnden Ärzten dokumentiert werden!

Erst wenn dieser Nachweis bei Ihnen vorliegt macht es Sinn, einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente bei der zuständigen DRV-Rentenanstalt einzureichen!

===

Als juristischer Laie tun Sie gut daran, sich einen kompetenten Rechtsbeistand wie den VDK an die Seite zu holen, denn diese Materie ist sehr komplex!

https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/73646/rechtsberatung_des_sozialverbands_vdk?dscc=ok

===

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Hallo Zarontog44,

Sie schreiben:

Ich will arbeiten krieg jetzt aber rente?

Antwort:

Bitte beachten Sie, daß hier bei GF Niemand Einblick in Ihre Akten hat und daß GF keine individuelle Sozialberatung leisten kann!

Ihr richtiger Ansprechpartner sind Ihre Ärzte und natürlich der zuständige Zahlungsträger, von welchem Sie die Rente erwarten!

Niemand wird Ihnen eine Rente schenken, sondern da müßen schon erhebliche Beeinträchtigungen vorliegen, wenn Ihnen eine Rente bewilligt wird!

Sollte es sich um eine Behinderung mit psychischem Hintergrund handeln, ist die Angelegenheit zusätzlich kompliziert und das sollte vor Ort individuell geklärt werden!

==

Tipp:

Lassen Sie sich ggf. bei cjd über Ihre Möglichkeiten beraten!

https://www.cjd.de/

Grundlage der Bildungsarbeit im CJD ist der Leitgedanke „Keiner darf verloren gehen!“.

==

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Hallo sgaestle,

Sie schreiben:

Erwerbsminderungsrente 100 %?
 Kann die Altersrente geringer ausfallen als die EM- Rente ?

Antwort:

Als Sie vor 3 Jahren in die volle Erwerbsminderungsrente gestartet sind, mußten Sie individuelle Rentenabschläge in Kauf nehmen, siehe hierzu Ihren damaligen Rentenbescheid!!

Wenn ab Rentenbezug keine weiteren Beiträge mehr auf Ihr persönliches Rentenkonto abgeführt werden, dann bleiben Ihnen diese Rentenabschläge in der Regel lebenslang!

Der Übergang von der Erwerbsminderungsrente in die Regelaltersrente erfolgt in der Regel seitens der zuständigen DRV-Rentenanstalt automatisch!

An der Rentenhöhe wird sich dann allerdings, mit Ausnahme von allgemeinen Rentenanpassungen, so gut wie nichts ändern!

=======

Ob sich durch den Wechsel in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen an der Rentenhöhe etwas ändern würde, das kann Ihnen nur Ihre zuständige DRV-Rentenanstalt individuell bewerten und ermitteln!

Lassen Sie sich am Besten in der nächstgelegenen DRV-Beratungsstelle oder bei den Bürgerdiensten im Rathaus individuell beraten!

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Hallo unluckysenpai,

Sie schreiben:

Hilfe bei medizinischen Begriffen?

Antwort:

In der Google Suche gibt es zwar diverse Seiten mit diversen Hilfestellungen, aber im individuellen Einzelfall ist der erste Ansprechpartner immer Ihr behandelnder Arzt, der diese Diagnosen dokumentiert hat!

Denn:

10 Gutachter = 10 verschiedene Auslegungen!

10 Ärzte = 10 verschiedene Diagnosen usw.

===

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Hallo TypDickkopf,

Sie schreiben:

Kann man mit 22 bereits eine Erwerbsminderungsrente beantragen wenn man mit 17 angefangen hat zu arbeiten?

Antwort:

Der Teufel steckt im Detail!

In allererster Linie müßen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden und wie diese im Detail aussehen, können Sie unter folgendem Link der DRV nachlesen!

Sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, geht es um den klaren Nachweis über das Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen an Hand von detaillierten, aussagefähigen Arzt-/Entlassungsberichten in der eigenen Krankenakte!

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf;jsessionid=F77E96F88ECF911A4EC9659BEE05A581.delivery1-2-replication?__blob=publicationFile&v=8

Wie hoch Ihre volle Erwerbsminderungsrente ausfallen wird, erfahren Sie individuell auf Anfrage bei Ihrer zuständigen DRV-Beratungsstelle in Wohnortnähe oder ggf. auf schriftliche Anfrage bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt!

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Juristische Laien sind gut beraten, einen kompetenten Rechtsbeistand wie z.B. den VDK hinzuziehen!

https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/73646/rechtsberatung_des_sozialverbands_vdk

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Hallo Gladiator27,

Sie schreiben:

Passen ein Praktikum und Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit zusammen?

Antwort:

"Grundsicherung wegen Erwerbsminderung!"

Ihr richtiger Ansprechpartner ist nicht GF, sondern Ihr zuständiges Sozialamt, von welchem Sie Grundsicherung beziehen!

Erkundigen Sie sich am Besten auch bei "https://www.cjd.de/" nach Ihren Möglichkeiten!

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Hallo Boxerbiker,

Sie schreiben:

Erwerbminderungsrente für immer?
bleibt die Erwerbsminderungsrente (wenn sie einmal bewilligt wurde) über die Regelaltersrente bestehen?

Antwort:

Die Erwerbsminderungsrente wir in der Regel zeitlich befristet bewillgt und rechtzeitig vor Ablauf muß bei der zuständigen DRV-Rentenanstalt ein Antrag auf Weitergewährung eingereicht werden!

Die Erwerbsminderungsrente endet spätestens bei Erreichen des Regelrenteneintrittsalters!

Die bei Start der Erwerbsminderungsrente erfolgten Abschläge bleiben aber lebenslang, sofern ab Rentenbezug keine weiteren Beiträge mehr auf das Rentenkonto abgeführt worden sind!

===

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Hallo 12345403,

Sie schreiben:

Bekommt man, wenn man aufgrund einer Krankheit nicht mehr arbeitsfähig ist, Rente?

Antwort:

Ganz so einfach ist es nicht, denn Arbeitsunfähigkeit alleine reicht nicht aus, um von der DRV eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten!

===

Zunächst einmal müßen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden:

Sie müßen auf Ihrem DRV-Rentenkonto mindestens 60 Beitragsmonate nachweisen, davon in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Beitragsmonate!

Fehlt da auch nur ein Monat, ist Fehlanzeige!

===

Sind diese versicherungsrechtlichen Vorausetzungen erfüllt, geht es um den Nachweis der medizinischen Voraussetzungen!

Das heißt im Klartext:

Sie müßen in Ihrer eigenen Krankenakte an Hand von klaren- und sehr detaillierten Arzt-/Entlassungsberichten nachweisen, warum, wieso, weshalb Ihre Leistungsfähigkeit dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, (auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt), abgesunken ist!

Fehlt dieser Nachweis, stehen die Erfolgsaussichten schlecht und Betroffene riskieren ggf. einen zermürbenden Begutachtungsmaraton!

===

Juristische Laien sind gut beraten, einen kompetenten Rechtsbeistand hinzuziehen!

Beispiel:

https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/73646/rechtsberatung_des_sozialverbands_vdk?dscc=ok

===

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Hallo 0212dph1982,

Sie schreiben:

BU nach Unfall?
hatte vor 10 Wochen einen Autounfall auf dem Weg zur Arbeit (BG Fall)

Antwort:

Wer gegen die Berufsgenossenschaften antreten will, sollte dies auf gar keinen Fall ohne einen versierten und sehr kompetenten Fachanwalt tun, denn die BG sind Weltmeister im Ablehnen von Leistungen und im Endeffekt geht es langfristig um sehr viel Geld!

Tipp:

https://www.ra-buechner.de/fachbereiche/gesetzliche-unfallversicherung.html

https://www.ra-buechner.de/fachbereiche/gesetzliche-unfallversicherung/arbeitsunfall/wegeunfall.html

https://www.ra-buechner.de/fachbereiche/gesetzliche-unfallversicherung/leistungsarten.html

===

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Hallo taufra,

Sie schreiben:

Gutachter durch sozialgericht bestellt. Gleich 2? Wonach urteilen diese. Nach vorliegenden Attesten oder durch Selbsteinschätzung?

Antwort:

Es gibt verschiedene, medizinische Themengebiete und demzufolge kommt es nicht selten vor, daß je nach vorliegenden Beschwerden mehrere Gutachter hinzugezogen werden müßen, um alle Eventualitäten abzudecken!

Zum Beispiel Fachgebiet Orthopädie + Psychiatrie!

Grundsätzlich gilt:

Je gründlicher, je detailierter, je aussagefähiger die eigene Krankenakte (Arzt-/Entlassungsberichte) sind, desto eher wird der Inhalt von einem GUTACHTER aufgegriffen und in dessen Gutachten berücksichtigt!

Leider sind viele Arzt-/Entlassungsberichte nicht stichhaltig und nicht aussagefähig und so können auch die darauf aufbauenden Gutachten das Papier nicht wert sein, auf dem diese geschrieben sind!

https://www.rentenburo.de/sites/default/files/merkblaetter/merkbl-das-aeztliche-gutachten.pdf

https://www.rentenburo.de/sites/default/files/merkblaetter/merkbl-vorbereitung-auf-gutachtenstermin-nf.pdf

https://www.rentenburo.de/Merkbl%C3%A4tter

==

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Hallo Otto254118,

Sie schreiben:

Rentenkasse will 5900€ wegen nicht bezahlter Krankenversicherung. Was können wir tun?
Der Mitbewohner lebt jetzt schon an der Armutsgrenze und die wollen immer noch Geld.
Hilft da das Sozialamt ?

Antwort:

Wenn die betroffene Person nur über sehr geringe, finanzielle Mittel verfügt, dann besteht in der Regel Anspruch auf Beratungs-/Prozesskostenhilfe!

Antrag beim zuständigen Amtsgericht (beim Rechtspfleger)!

https://www.bmjv.de/DE/Themen/GerichtsverfahrenUndStreitschlichtung/Prozesskostenhilfe/Prozesskostenhilfe_node.html

Ist der Antrag bewilligt, kann ein Fachanwalt mit der weiteren Klärung des Sachverhaltes beauftragt werden!

==

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Hallo Mikrop92,

Sie schreiben:

Was haltet ihr von Leuten die nicht mal 30 sind und schon Rente bekommen ihr Leben lang, kenne da sogar welche die eine Abmachung mit einem Arzt haben?
İch kenne Leute die ganzen Tag am Kiffen und Saufen sind, würdest nicht mal denken, dass die krank sind. Wohnung wird bezahlt und lebenslang Rente, was haltet ihr von solchen Leuten, 25 Jahre und schon Rente bekommen ?

Antwort:

Grundvoraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente bei der DRV ist die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen!

Im Klartext:

Der Betroffene muß auf seinem DRV-Rentenkonto mindestens 60 Beitragsmonate, davon in der letzten 5 Jahren mindestens 60 Beitragsmonate auf seinem DRV-Rentenkonto nachgewiesen haben!

Fehlt da auch nur ein einziger Monat, ist Fehlanzeige!

==

Da laut Ihrer Beschreibung der Betroffene noch nie gearbeitet hat, kann diese Grundvoraussetzung also nicht erfüllt sein!

Somit handelt es sich bei den von Ihnen beschriebenen Leistungen um keine Rente, sondern bestenfalls um Hilfen zum Lebensunterhalt seitens des zuständigen Sozialamtes!

https://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe_zum_Lebensunterhalt

==

Wenn Sie beweisen können, daß es mit den Leistungen nicht mit rechten Dingen zugeht, dann melden Sie dies bei den Bürgerdiensten im Rathaus, diese werden dann alles weitere veranlassen!

Wenn Sie keine Beweise haben, dann haben Sie auch kein Recht, den Betroffenen Menschen zu verunglimpfen!

==

Es macht keinen Sinn, wenn Sie hier bei GF Ihren Unmut über diese Dinge verbreiten, denn GF ist dafür nicht zuständig!

==

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Hallo jason21548,

Sie schreiben:

Traegt die Krankenkasse die Kosten von Rehe wenn der Arzt bescheinigt dass es medizinisch notwendig ist?

Antwort:

Zunächst wäre klarzustellen, daß es seitens der Sozialversicherungsträger keine Rehe, sondern bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine "REHA-Maßnahme" gibt! (Früher war dies die Kur-Maßnahme!

Die Krankenkasse übernimmt ggf. die Kosten für eine REHA, wenn eine entsprechende, ärztliche Begründung vorliegt und der medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) diese Maßnahme befürwortet und kein anderer Leistungsträger wie z.B. die DRV zuständig ist!!

https://de.wikipedia.org/wiki/Medizinische_Rehabilitation

===

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Hallo Amberty1998,

Sie schreiben:

Vollerwerbsgemindert?
Ich habe eine Vollewmerwebsminderrung. Habe aber kein Anspruch auf Minderrungrente da ich keine drei Jahre Grundpflicht beidräge gezahlt habe. Deshalb erhalte ich Geld von der Kreisverwaltung/Sozialamt.

Antwort:

Für behinderte Menschen ist es leider sehr schwer, einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden und in der DRV eigene Beitragszeiten aufzubauen!

Es gibt in Deutschland aber Einrichtungen auf der Basis der Wohlfahrtsverbände, wo Betroffenen geholfen werden kann!

Tipp:

Nehmen Sie Kontakt auf mit:

https://www.cjd.de/

Auszug:

Als Chancengeber fördern und begleiten wir im CJD jedes Jahr 155.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Das CJD ist eines der größten Bildungs- und Sozialunternehmen in Deutschland - mit 9.500 hauptamtlichen und vielen ehrenamtlichen Mitarbeitenden. Als Chancengeber fördern und begleiten wir im CJD jedes Jahr 155.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

https://www.cjd.de/angebote/arbeit-und-beschaeftigung/

Auszug:

Mensch und Arbeit sollen zusammenkommen Arbeit und Beschäftigung im CJD

Teilhabe an der Arbeitswelt, einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen, dies sind wesentliche Voraussetzungen für ein möglichst selbstbestimmtes und zufriedenes Leben. Menschen, denen aufgrund einer Behinderung oder aber infolge unterschiedlichster anderer Problemlagen der Einstieg ins Arbeitsleben nicht gelingt, bietet das CJD ein großes Angebots- und Leistungsspektrum.

Als Chancengeber versuchen wir, für jeden Einzelnen einen Arbeitsplatz zu finden, der seinen individuellen Fähigkeiten am meisten entspricht. Vorrangiges Ziel ist dabei immer die nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt.

Für Menschen mit Behinderungen bestehen in Integrationsbetrieben, in Beschäftigungsprojekten oder in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Möglichkeiten, einer sinnvollen Tätigkeit nachzugehen, zu arbeiten aber auch sich zu qualifizieren und weiterzubilden.

In Arbeitsgelegenheiten kann der Kontakt mit der Arbeitswelt erhalten oder wiederhergestellt werden, integrierte Theoriemodule erhöhen die Vermittlungschancen in den Arbeitsmarkt.

Mit dem CJD Personalservice, unserer gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassung, steht ein weiteres Instrument zur Verfügung, damit Mensch und Arbeit zusammenkommen.

https://www.cjd.de/angebote/berufliche-bildung/

Auszug:

Der Schlüssel zur persönlichen Zukunft Berufliche Bildung im CJD

„Keiner darf verloren gehen“. Getreu diesem Grundsatz beginnt im CJD das Angebot im Bereich Berufliche Bildung schon in der Schule. Im Rahmen von Berufsorientierung und Berufseinstiegsbegleitung unterstützen wir Schülerinnen und Schüler schon frühzeitig in ihrer Berufswegeplanung. Auch nach Schulabgang kann in Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, in Orientierungslehrgängen oder in den arbeitsorientierten Produktionsschulen der persönliche Berufsweg „entdeckt“ werden.

In vielen Berufsfeldern kann in CJD Einrichtungen und Werkstätten eine vollwertige Ausbildung absolviert werden. Weiter besteht die Möglichkeit, den regulären betrieblichen Ausbildungsweg einzuschlagen und dabei vom CJD unterstützt, betreut und begleitet zu werden.

Lebenslanges Lernen ist ein entscheidender Schlüssel für die persönliche Zukunft. Die Angebote des CJD reichen dabei von beruflichen Weiterbildungen oder Umschulungen bis hin zu Einzel- und Gruppenmaßnahmen, die insbesondere der Entwicklung und dem Ausbau von Persönlichkeit und sozialen Kompetenzen dienen.

Neben Kooperationspartnern wie Arbeitsagentur oder Jobcentern richten sich die Aus- und Weiterbildungsangebote des CJD auch direkt an Unternehmen und Betriebe.

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https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/73646/rechtsberatung_des_sozialverbands_vdk?dscc=ok

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Hallo DRMoney95,

Sie schreiben:

Was bedeutet die gesetzliche Wartezeit von 5 Jahren im Bezug auf die Rente?
kann mir nochmal jemand sagen, was es mit der Mindestwartezeit von 5Jahren auf sich hat ?

Antwort:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Muttertexte/04_leistungen/01_rente/mindestversicherungszeit.html

Auszug:

Mindestversicherungszeit

Ein Rentenanspruch kann nur entstehen, wenn unter anderem die Wartezeit erfüllt ist.

Als Wartezeit bezeichnet man eine bestimmte Mindestversicherungszeit zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Diese Mindestversicherungszeit wird an der Anzahl rentenrechtlicher Zeiten gemessen, insbesondere an der Zahl der gezahlten Beiträge.

Je nach Rentenart beträgt die Wartezeit für einen Rentenanspruch 5 Jahre, 20 Jahre, 25 Jahre, 35 Jahre oder 45 Jahre.

Die Prüfung, ob die jeweilige Wartezeit erfüllt ist, erfolgt in Monaten – nicht in Jahren. Dies ist die kleinste Zeiteinheit, es wird also nicht in Tagen gerechnet. Für jedes Jahr werden 12 Monate zugrunde gelegt. Ein Kalendermonat, der nur zum Teil mit rentenrechtlichen Zeiten belegt ist, zählt als voller Monat.

Wartezeit von 5 Jahren

Die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren ist Voraussetzung für

  • die Regelaltersrente,
  • Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung und
  • Renten wegen Todes.

Auf die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren sind Kalendermonate mit Beitragszeiten und Ersatzzeiten (zum Beispiel Zeiten der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR) anzurechnen.

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Hallo tini8282,

Sie schreiben:

Wie sah bei euch die Nachprüfung eurer vollen unbefristeten EM Rente aus?
und wie oft in welchen Zeitabständen? Musstet ihr nochmal zum Gutachter?

Antwort:

Jeder Einzelfall ist grundsätzlich anders!

Auch eine zeitlich unbefristete Erwerbsminderungsrente ist kein Freibrief für alle Ewigkeiten!

Die DRV ist jederzeit befugt, per Stichproben festzustelllen, ob die gesundheitlich bedingten Leistungseinschränkungen noch vorhanden sind!

Dies kann durch Vorladung zu einem Gutachtertermin oder durch einen diversen Fragenkatalog erfolgen, welcher vom Hausarzt auszufüllen ist!

Der beste Schutz vor deratigen Stichproben besteht ganz einfach darin, daß Betroffene ab Rentenbezug weiterhin in regelmäßigen Abständen zumindest Ihren Hausarzt aufsuchen und sich so einen fortlaufenden, ärztlichen Nachweis sicherstellen, daß sich die gesundheitlich bedingten Leistungseinschränkungen nicht gebessert, sondern eher verschlechtert haben!

===

Fazit:

Wer ab Rentenbezug nicht mehr regelmäßig zu seinem Hausarzt geht vermittel ggf. bei der DRV den Eindruck, daß sich die gesundheitlich bedingten Leistungseinschränkungen gebessert haben und riskiert seitens der DRV erneute Nachprüfungen!

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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