Gleichstellung?


14.11.2022, 23:15

Hi!

Ich arbeite in einem Unternehmen von 2300 Personen. Bin gleichgestellt. Habe Tinnitus und Rücken-Probleme.

Der Arbeitgeber ist der Meinung, dass es für mich keine Arbeit mehr gibt und drängt mich dazu selbst zu kündigen. Betriebsrat ist ebenfalls eingeschaltet worden. Kann ich das Angebot abschlagen oder gibt es da paar Dinge die ich beachten muss. Möchte da nichts falsches machen und das ist im rechtlichen Sinne abläuft.

Danke im voraus

PaulSmart  14.11.2022, 23:14

Kannst du mir deine Frage erklären?

Guterfrager569 
Fragesteller
 14.11.2022, 23:16

Sorry kannte mich hier nicht so aus mit der App. Jetzt müsste die Frage drin sein

5 Antworten

 Kann ich das Angebot abschlagen 

Welches Angebot? Ich lese hier nur, dass der AG Deine Eigenkündigung "wünscht".

Selbstverständlich kündigst Du nicht. Hätte der AG einen Grund Dich zu kündigen, hätte er das schon getan.

Wenn Du schon beim Betriebsrat warst, was wurde Dir dort gesagt?

Mit der Gleichstellung hast Du einen "besonderen" Kündigungsschutz. Bei einer vom AG geplanten personenbedingten Kündigung muss er auch die zuständige Behörde (z.B. Integrationsamt) mit ins Boot nehmen.

Ob der AG wirklich keine andere Arbeit für Dich hat, kann ich nicht beurteilen. Ich weiß nicht welchen Job Du jetzt ausübst und welche Qualifikationen Du für eine andere Tätigkeit hast.

Das sollte aber der BR mit Dir besprechen. Der weiß i.d.R. auch, welche anderen Tätigkeiten im Betrieb evtl. für Dich infrage kommen, evtl. mit entsprechenden Hilfsmitteln.

So ein großer Betrieb hat doch auch sog. "Schonarbeitsplätze", da sollte man schon genauer hinschauen, ob nicht doch etwas für Dich dabei ist.

Auf alle Fälle solltest Du weder selbst kündigen noch Dich auf einen Aufhebungsvertrag einlassen.

Du würdest eine Sperre des ALG bekommen und Dein AG wäre fein raus.

Kündigt er Dir personenbedingt, kannst Du Kündigungsschutzklage erheben aber das scheint der AG momentan nicht zu wollen oder nicht zu können.

Guterfrager569 
Fragesteller
 16.11.2022, 15:19

Ich danke dir für die ausführliche Antwort. Ich werde dem definitiv eine Absage erteilen und dann soll der mich kündigen, wenn der es kann. Für mich war es nur wichtig zu wissen, welcher Schritt der nächstwichtige wäre.

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  • Auf keinen Fall selbst kündigen.

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen können wirksam nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes (in einigen Bundesländern: Inklusionsamtes) gekündigt werden.

Bei einem so großen Betrieb, wird dann auch noch geprüft, ob Du eine andere Tätigkeit ausüben kannst.

Das hört sich sehr nach einem vorgeschobenen Argument an.
Nicht kündigen. Betriebsrat aktivieren.

Guterfrager569 
Fragesteller
 14.11.2022, 23:17

Danke habe ich bereits schon getan

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cvria  14.11.2022, 23:19
@Guterfrager569

Kündige nicht von Dir aus. Lass - wenn überhaupt - ein Kündigung kommen und gehe dann ggfs. dagegen vor.

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Wenn ein unbefristeten Vertrag hast, dann bist du am längeren Hebel.

Nicht kündigen

Guterfrager569 
Fragesteller
 14.11.2022, 23:19

Danke, den habe ich

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Guterfrager569 
Fragesteller
 14.11.2022, 23:21

Also kann ich dem einfach sagen, ich möchte nicht kündigen.

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cvria  14.11.2022, 23:30
@Guterfrager569

Du kannst auch bei Deinem jeweiligen Integrationsamt nachfragen.

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Naja, wenn du durch deine Rückenprobleme deine Arbeit nicht verrichten kannst, ist es ja schon scheiße.

Klar musst du nicht kündigen, aber dein AG wird dich wohl mit allen Mitteln dazu bringen.

Guterfrager569 
Fragesteller
 14.11.2022, 23:23

Ich bin härter als die. Ich würde gerne wissen welche Rechte ich genau habe und was die sich nicht erlauben können und so

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SoIid  14.11.2022, 23:25
@Guterfrager569

Dein Recht ist nicht kündigen zu müssen und das Recht deines AG ist, die ganzen blöden und nervigen Aufgabe an dich zu delegieren, bis er dich rausgeekelt hat.

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Guterfrager569 
Fragesteller
 14.11.2022, 23:28
@SoIid

Hat der da nicht die Pflicht auf meine gesundheitlichen Probleme einzugehen?

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SoIid  14.11.2022, 23:30
@Guterfrager569

Warum sollte er? Wenn du zur Arbeit kommst, dann erwartet man auch von dir, dass du arbeitest. Wenn es dir schlecht geht, lässt du dich krankschreiben.

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