Wie ist das Kündigungsverhältnis durch Arbeitgeber bei einem Unternehmen mit weniger als 10 Angestellten?
Hallo,
ich habe einen kleinen Handwerksbetrieb mit derzeit sechs Vollzeitarbeitskräften und einem Lehrling. Ein Mitarbeiter nörgelt ständig rum, dass ihm die Arbeit nicht passt, er nicht mit einem Kollegen zur Baustelle fahren möchte, die Arbeit zu anstrengend ist, usw. Er ist oft krank, bringt aber immer eine Entschuldigung vom Arzt, sein Arbeitsergebnis ist immer top, er kommt nie zu spät. Ich hab also "rechtlich" keine Handhabe ihn zu kündigen. Das ganze Team ist genervt von seiner Art, auch mich als Chef respektiert er null und weiß immer alles besser. Für das Betriebsklima wäre es wirklich besser, er würde nicht mehr bei uns Arbeiten. Ich weiß von der Sonderregelung bei kleinen Unternehmen mit weniger also 10 Mitarbeiter. Aber was mache ich, wenn er vor das Arbeitsgericht geht, bzw. kann er die Kündigung anfechten? Danke für Ihre Antworten
1 Antwort
Aber was mache ich, wenn er vor das Arbeitsgericht geht, bzw. kann er die Kündigung anfechten?
Die Frage ist, ob er wirklich zum Arbeitsgericht geht, da das Kündigungsschutzgesetz im Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften (Teilzeit- und Minijob werden entsprechend aufgerechnet, Azubis zählen nicht mit) nur in ganz wenigen Ausnahmen anwendbar ist.
Wie lange ist der MA denn schon im Betrieb?
Auf alle Fälle musst Du aufpassen, dass Du alle Formalien beachtest und die Kündigungsfrist korrekt angibst. Ich vermute mal, es gibt keinen Betriebsrat der angehört werden muss und der MA hat auch keinen GdB von mind. 50 und ist nicht gleichgestellt.