Was kann ich tun Arbeitsrecht?

5 Antworten

Wenn man ohne Grund oder falschen Grund blau macht lügt man seinen ag an was zur fristlosen Kündigung führen kann. Dein AG kommt dir entgegen also Nutz es.

jedenfalls hört es sich so an.

Langsam.

Dass du blau gemacht hast in der Berufsschule (unentschuldigtes Fehlen) ist Arbeitsverweigerung und kann zu einer fristlosen verhaltensbedingten Kündigung führen. Einer Abmahnung bedarf es da nicht!

Bei einer verhaltensbedingten Kündigung sind auch keine sozialen Aspekte zu berücksichtigen (also dass du Familienvater bist), also das Argument kannst du dir sparen!

Und die Gewerkschaftsmitgliedschaft schützt ebenfalls nicht vor Kündigung.

Also komm mal runter von deinem hohen Ross! DU hast blau gemacht, man ist dir drauf gekommen und prüft jetzt, wie oft du UNENTSCHULDIGT gefehlt hast. Findet man noch mehr solcher Fehlzeiten, dann wird man dich feuern, Azubi oder nicht.

Kurz zusammengefasst:

Das unentschuldigte Fernbleiben von der Arbeit ist eine Verletzung der Rechte und Pflichten der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen. Unentschuldigtes Fehlen kann eine fristlose Kündigung begründen, auch ohne vorangegangene Abmahnung.

In einigen Fällen, die unter anderem auch vor Gericht landeten, wurde eine fristlose Kündigung bei unentschuldigtem Fehlen ohne vorangegangener Abmahnung bestätigt.

Also back mal lieber kleine Brötchen, entschuldige dich, und mach nie wieder blau! Sei froh, wenn man dich zur Abschlussprüfung antreten lässt...und rechne lieber damit, dass dich der Betrieb auch bei bestandener Prüfung NICHT übernehmen wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Arbeite selber in der Zustellung
luibrand  16.04.2023, 11:42

Dem ist nichts hinzuzufügen.

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Mit der unentschuldigten Abwesenheit in der Berufsschule hast du den ursprünglichen und massiven Fehler gemacht. Würde vermutlich nicht für eine Kündigung ausreichen, wenn es das erste mal war, aber war eben dennoch ein wirklich SEHR grober Verstoß.

Somit solltest du jetzt nicht nach Möglichkeiten suchen, deinen Arbeitgeber zu verklagen oder so, sondern lieber überlegen, welchen Gegenvorschlag du zur Wiedergutmachung deines Fehlverhaltens machen kannst.

Die Option, die dir da geboten wird, ist ja quasi die, dass man die Fehltage als Urlaubstage "verbucht" und du dafür zwei Tage des geplanten Urlaubs eben doch arbeitest. Das wäre durchaus eine mögliche Option.

Eine andere wäre, dass du die Zeit anders nacharbeitest - also quasi als Minusstunden aufschreiben und diese dann durch längere oder zusätzliche Tage ausgleichen.

Eine Verrechnung der Fehlzeiten mit dem Gehalt - also ein Abzug - wäre ebenfalls denkbar.

Aber letztendlich hast DU ursprünglich Mist gebaut. Deshalb kannst du jetzt auch nur Vorschläge machen und musst letztendlich deinem Arbeitgeber die Wahl lassen, welchen er davon annimmt. Oder du gehst weiter auf Verweigerung bis zur Prüfung und lebst damit, wenn du aus dieser Ausbildung dann definitiv nicht mit einem guten Arbeitszeugnis rausgehst. Wäre aber keine allzu gute Idee, weil du dir damit den Einstieg in den Beruf nach dieser Ausbildung schon ziemlich erschweren könntest...

Jangojet23 
Fragesteller
 02.04.2023, 00:08

Sehe ich auch so habe Mist gebaut aber ich bezweifle sehr stark das man mich so leicht kündigen kann wegen den einen Verstoß ( wegen vaterschutz und Gewerkschaft Schutz ) und das war er mit mir in der Ausbildung abgezogen hat ist schlimmer ) ich bin auch damit einverstanden mir es von mein Lohn abziehen zu lassen oder eben als minusstunde

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HappyMe1984  02.04.2023, 00:13
@Jangojet23

Noch mal: es geht jetzt nicht darum, womit DU einverstanden bist, sondern was dein Ausbildungsbetrieb von dir als Wiedergutmachung DEINES Fehlverhaltens möchte! Und wenn es auf die zwei Tage mit geplantem Urlaub hinausläuft, tja, dann ist das eben so.

Oder - wie gesagt - mach dir das Leben erheblich schwerer, indem du mit dem schlechten Zeugnis vom Betrieb lebst. Denn das wird definitiv sonst die Konsequenz sein.

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SashaMu66  02.04.2023, 00:31
@Jangojet23

Bei unentschuldigtem Fehlen nutzen weder Vaterschaft noch Gewerkschaft etwas.

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Du „klaust“ dem AG Gehalt indem du dir Tage bezahlen lässt die du nicht in der Schule warst… das Angebot von deinem Chef ist da keine Drohung sondern schon sehr nett! Ich würde ab Denner Stelle mal ganz kleine Brötchen backen

Jangojet23 
Fragesteller
 02.04.2023, 00:04

( das stimmt aber das war ja das erste mal ) und ich war ja bereit sogar dazu es abziehen zu lassen aber wenn man mir direkt mit der Kündigung droht bzw mich beleidigt sehe ich da blau )

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Willst du jetzt kurz vor Ende noch einen Aufstand machen. Geh die 2 Tage und gut. Die werden dich eh nicht übernehmen.