Überweisung ohne Verwendungszweck rückholbar?
Mein Ex Partner hat mir vor einiger Zeit einen Geldbetrag überwiesen ohne einen Verwendungszweck anzugeben. Nun will er das Geld zurück haben... Hat er Anspruch auf das Geld wenn er nix vorweisen kann für was das Geld war?
9 Antworten
Eine Überweisung zurück ziehen hat nichts mit dem Betreff zu tun, sondern geht schlichtweg nicht.
Er kann von dir allerdings verlangen das Geld zurück zu erhalten.
Davon steht da nichts, ich habe nur die Frage beantwortet. Natürlich gibt es tausend Gründe auf beiden Seiten, warum es ist oder warum nicht.
Anfechtung wg. Irrtums, wenn er irrtümlich an Sie was überwiesen hatte, was ihr nicht zusteht und dann Rückfoderung vom ihm rechtens. https://dejure.org/gesetze/BGB/119.html
ich würde etwas irrtümlich Überwiesenes gar nicht annehmen wollen von einem Ex. Verstehe hier den Fall nicht.
Bei Überweisung nicht. Bei Abbuchung, Einzugsermächtigung wäre es rückholbar durch die Bank an ihn zurück. Zum Anwalt gehen, wenn es weiter Ärger gibt.
Er hat es mir überwiesen und Verwendungszweck ist privat. Er kann nicht belegen für was das Geld war.
für was sollte es denn sein? versteht man nicht, wie das gemeint ist. wieso überhaupt überweist der ex dir noch geld. ich würde nichts annehmen von exfreunden. ich habe da meinen stolz und auch meine mutter hat von meinem vater nach der scheidung nichts mehr angenommen außer dem geringen unterhalt nur für mich als kind, den er zahlen musste. man nimmt nichts mehr an von exen und stellt sich auf eigene füsse.
Nein das Geld hat er mir mal überwiesen als wir noch zusammen waren. Und jetzt sind wir getrennt und er will das Geld wieder haben
dann gibt es ihm zurück in raten, wenn es nicht auf einen schlag geht.
Der Verwendungszweck dient in erster Linie der Orientierung!
Du schreibst:
Mein Ex Partner hat mir vor einiger Zeit einen Geldbetrag überwiesen
Du weißt zu welchem Zweck du die Überweisung erhalten hast?
Du schreibst:
Nun will er das Geld zurück haben...
Wie begründet dein EX seine Forderung?
Um einen Irrtum handelt es sich offensichtlich nicht. Auch eine Schenkung kann nicht einfach zurück gefordert werden.
Du möchtest wissen:
Hat er Anspruch auf das Geld wenn er nix vorweisen kann für was das Geld war?
Ob ein Anspruch besteht, lässt sich aufgrund fehlender Informationen nicht sagen.
Ein Anspruch auf Rückzahlung würde z.B. bestehen, wenn dir der überwiesene Betrag lediglich geliehen wurde.
Kannst du deinen Anspruch auf das Geld nachvollziehbar begründen?
Alleine die Tatsache, dass jemand Geld an dein Konto überwiesen hat, ist noch kein Rechtsanspruch auf das Geld.
Er weiß nicht mehr für was das Geld war. Er will es einfach wieder haben.
Was passiert wenn ich mich verweiger ihm das Geld zu geben?
Weißt du denn für was das Geld war?
Was passiert wenn ich mich verweiger ihm das Geld zu geben?
Dann müsste er dich auf Herausgabe des Geldes verklagen.
Vor Gericht müsste er erklären, aus welchem Grund er den Betrag überwiesen hat.
Im Gegenzug müsstest du deinen Anspruch begründen.
2 Beispiele:
Dein EX hat dir 1.000,- Euro für die Urlaubsplanung überwiesen.
Dazu kommt es nicht und er fordert den Betrag zurück. Dann reicht der fehlende Verwendungszweck nicht aus, um das Geld behalten zu dürfen.
Angenommen dein EX überweist dir 1.000,- EUR für eine KFZ-Reparatur an deinem Wagen.
Dann handelt es sich auch ohne Verwendungszweck um ein Darlehen. In diesem Fall müsstest du den Betrag ebenfalls erstatten.
Und wenn ich auch nicht mehr weiß für was das Geld war?
Wenn du nicht weißt wofür das Geld war, kannst du auch keinen Anspruch geltend machen.
Das das Geld von deinem EX kam ist hingegen bewiesen.
Eine Überweisung ist weder mit noch ohne Verwendungszweck ohne die Zustimmung des Empfängers rückholbar.
Nein, hat keinen Anspruch.
ja, wenn es ihr nicht als unterhalt zusteht.