Vertragsrecht – die neusten Beiträge

Hilfe Fotografin will mich an Fotoshooting binden, ist das ein rechtswirksamer Vertrag?

HILFE!! Als ich schwanger war habe ich ein Babybauchshooting bei einer Fotografin gemacht. Sie bietet auch ein “Set” an, wenn man 3 Fotoshootings macht, bekommt man auf das 3. 50€ Nachlass. Nach dem Babybauchshooting sagte ich ihr das ich wahrscheinlich diese 3 shootings machen möchte und das Set nehmen würde. Aus mehreren Gründen haben wir uns dafür entschieden kein weiteres Shooting bei ihr zu machen. Nun, 1 Jahr und 2 Monate später hat die Fotografin mir geschrieben, es ständen noch 2 Fotoshootings aus, wir hätten einen Vertrag dazu unterschreiben und ich soll einen Termin ausmachen. Ich bin aus allen Wolken gefallen, denn von einem Vertrag war nie die Rede oder das die shootings dann auch verbindlich sind. Auf meine Bitte mir den angeblichen Vertrag zuzuschicken schickte sie mir einen kleinen Zettel auf dem folgendes steht (siehe unten!). Sie hat mit keiner Silbe erwähnt das mit Unterschrift die beiden shootings verbindlich sind, das dies ein Vertrag darstellen soll. Für mich habe ich mit der Unterschrift nur meine Einwilligung in Datenspeicherung, Fotorechte und Bestätigung darüber gegeben das dieses 1. Shooting stattgefunden hat. Weiteres steht auf dem angeblichen Vertrag nicht!! Wir haben auch keine AGB’s bekommen und auch keine auf ihrer Webseite gefunden, wir haben das 1. Shooting bezahlt, die beiden anderen haben nie stattgefunden und wir haben auch noch nichts dafür gezahlt. Ich hoffe mir kann jemand helfen, ich kann mir nicht vorstellen das diese paar Worte rechtskräftig sind.. nun weil bei Art des Shootings dieses Paket steht. Anstatt der Shootings hat sie mir ein Gutschein in dem Wert der Shootings zum Kauf angeboten, welchen ich ja verkaufen könnte.

Ihr Logo

Mein Name, Anschrift, Email, Handynummer

Art des shootings: Babykomplettset

ob sie meine Daten speichern darf

ob sie meine Bilder verwenden darf

Datum und meine Unterschrift

Anwalt, Vertrag, Fotograf, Vertragsrecht

1&1 Verhalten bei Kündigung?

Spoiler vor ab, wird lang, also zapft euch noch schnell einen Kaffee.

Guten Tag

Wie bereits oben im Titel erwähnt, brauche ich bitte mal eine Expertenaussage zum oben genannten Thema. Habe auch keine passende Erklärung zu meinem Problem finden können, bin aber wahrscheinlich nicht der erste Fall. Aber jetzt zum Thema.

Ich habe meine Kündigung im Dezember 2023 eingereicht. Dadurch dass diese erst vorgemerkt ist und meine Kündigungsfrist bis März läuft, habe ich die Kündigung im März bestätigt. Soweit so gut. Wir haben mittlerweile Juli und 1&1 bucht genüsslich die zu bezahlende Summe weiter ab. Jedoch habe ich bereits im April und im Mai aufgrund der beschriebenen Situation mit dem Kundendienst gesprochen und dieser hat mir telefonisch und schriftlich eine Rückerstattung der seit Januar anfallenden Beträge zugesagt. (mir wäre aber zudem Zeitpunkt (April und Mai) auch die einfache Rückerstattung der Beträge nach der offiziellen zusage, der Kündigung im März genug gewesen. Aber wie gerade kurz erwähnt wird jetzt im Juni wieder abgebucht. Ich bin kein Fach-Jurist und zusätzlich etwas ratlos. Ich weiß tatsächlich auch nicht, dass wenn ich den Fehler gemacht habe, wo ich ihn gemacht habe. Ich selber bin im Außendienst tätig und so ein Verhalten gegenüber meinen Kunden würde wahrscheinlich einhergehen mit der Kündigung meiner Wenigkeit. Wenn die vorliegende Situation tatsächlich nicht mein Versagen ist bräuchte ich vielleicht auch zusätzlich einen Rat von eurer Seite wie man das diplomatisch löst den ich bin mittlerweile echt frustriert und äußerst ungehalten um es mal förmlich auszudrücken.

Ich bedanke mich für eure Zeit und wünsche euch noch einen Schönen...

Kündigung, Vertrag, 1und1, Vertragsrecht

Dienstwagen zurück geben, was sollte man beachten?

Hallo ihr lieben,

ich habe eine Frage, die sich nicht ganz so einfach formulieren lässt, zumindest fällt es mir schwer, sie zu beschreiben. 😅 Es geht darum, dass ich ungefähr ein Jahr lang bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet habe, die mir einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt hat. Dazu gab es eine Nebenabrede mit meinem Arbeitgeber, jedoch keinen separaten Vertrag.

Vor etwa sechs Monaten habe ich Aufkleber unseres Unternehmens an diesem Dienstwagen angebracht. Ich habe meinen Vorgesetzten um Erlaubnis gebeten und auch die Anweisung erhalten, die Aufkleber anzubringen. Obwohl dies alles mündlich vereinbart wurde, wurde nichts schriftlich festgehalten. Die Aufkleber sollten dazu dienen, das Fahrzeug auf den Mitarbeiterparkplätzen besser erkennbar zu machen, auf denen wir auch parken dürfen.

Nun habe ich den Dienstwagen zurückgegeben, da ich gekündigt habe. Die Übergabe erfolgte an die Person, die in unserem Unternehmen für die Fahrzeuge zuständig ist. Bei der Übergabe wurden die angebrachten Aufkleber nicht beanstandet, und es wurde auch kein Protokoll erstellt.

Vor zwei Tagen erhielt ich jedoch einen Brief, in dem ich aufgefordert werde, etwa 500€ zu zahlen, da die Aufkleber angeblich das Fahrzeug massiv verunreinigt und beschädigt haben sollen. Pro Aufkleber wird eine Gebühr von 65€ berechnet, zusätzlich 110€ für das Neu lackieren der Stoß- und Heckstange. Es werden auch Kosten in Höhe von 35€ für die Reinigung des Kofferraums aufgrund von vorhandenem Sand verlangt, was ich akzeptiere, da dies meine Verantwortung als Nutzer des Fahrzeugs war.

Meine eigentliche Frage lautet daher: Da die Anbringung der Aufkleber aufgrund einer mündlichen Vereinbarung erfolgte und bei der Übergabe des Fahrzeugs keine Beanstandungen vorgebracht wurden, möchte ich gerne wissen, ob ich die geforderten 500€ zahlen muss. Ich habe in zwei Wochen einen Termin beim Anwalt, würde aber gerne vorab schon einige Meinungen dazu hören.

Außerdem bin ich unsicher, wer die Beanstandung der Aufkleber veranlasst hat, ob es die Leasingfirma war, mit der nur mein ehemaliger Arbeitgeber einen Vertrag hat, oder ob es mein ehemaliger Arbeitgeber selbst war.

Arbeitsrecht, Dienstwagen, Leasing, Vertragsrecht, beschädigt, Leasingvertrag

Vodafone ändert Vertragsbedingungen ohne Absprache?

Hallo,

ich habe Anfang Januar meinen damaligen Vertrag gekündigt und paar Tage später bei der Kundenrückgewinnung angerufen, in der Hoffnung ein neues, besseres Angebot zu bekommen.

Dort habe ich dann auch ein gutes Angebot bekommen - abgemacht wurde ein monatlicher Betrag von ca. 56€. Jedoch nach Abschluss stand in sämtlichen E-Mails ein Betrag von 70€, da der Young Tarif nie abgezogen wurde.

Ich rufe also noch mal an und es kam wohl zu einem Fehler. Mir wurde ein neues Angebot gemacht, sogar etwas billiger. Der Auftrag wurde bestätigt und mir wurde ein Link zugeschickt, in dem ich mein Alter für den Young Tarif bestätigen soll. Gut, nur war das der Link für MEIN Minderjähriges Kind, was ich nicht besitze… Noch ein Fehler.

Ich rufe also noch ein mal an und diesmal wurde mir zum dritten Mal ein Angebot gemacht, sogar nur 40€. Der Mitarbeiter meinte als Ausgleich für die Fehler seiner Kollegen. In dem Vertrag waren z.B auch Konditionen drin, die ich eigentlich so nicht besitze.

Bei diesem Anruf habe ich spezifisch gesagt, dass es aufgenommen werden soll, da ich nicht noch ein Mal fehlerhafte Verträge haben wollte. In diesem Gespräch habe ich den Mitarbeiter auch mehrfach gefragt ob es wirklich in Ordnung ist was er macht, ob ich mein neues Handy wirklich behalten kann, ob die Zahlen die da stehen wirklich für die kommenden 24 Monate zählen.

Alles wurde mit einem „Ja“ bestätigt.

Nun, ein-einhalt Monate später kriege ich von Vodafone eine Email, dass mein Vertrag auf den aller ersten zurückgesetzt wird auf Grund eines Fehlers… Ich rufe dieses mal beim normalen Support an, der, nachdem mir ewig nicht zugehört wurde, meinte er könne mir nicht helfen aber nach dem Wochenende ruft mich jemand zurück.

Meine Fragen sind nun:

Was für Rechte habe ich?

Kann Vodafone das einfach machen?

Habe ich Anspruch auf den letzten Vertrag?

Immerhin wurde der Vertrag abgeschlossen von denen, der Anruf wurde aufgezeichnet usw.

Ich bin Student, mit Anwälten hatte ich noch nie was zu tun, geschweige denn weiß ich nicht wie erfolgreich das ganze wäre.

Vielen Dank

Rechte, Vertrag, Handyvertrag, Mobilfunkvertrag, Vertragsrecht, Vodafone

Muss ich den Zählerstand (Strom) für die Endabrechnung mitteilen (Sonderfall)?

Hallo Zusammen,

bei mir erfolgt zum morgigen Tag der Wechsel zu einem neuen Stromanbieter. Dem neuen Stromanbieter soll ich entsprechend den Zählerstand zum morgigen Tag mitteilen, was ich auch machen werde.

Nun der Sonderfall:

Von meinem bisherigen Stromanbieter erhielt ich heute eine E-Mail mit Bitte um Upload/Eintragung des heutigen Zählerstandes (letzter Tag der Belieferung).

Würde ich dies nicht tun, würde die Endabrechnung alternativ auf Basis eines analytischen Wertes erstellt. Der angegebene analytische Wert liegt hierbei ca. 400 kWh unter dem tatsächlichen Zählerstand zum heutigen Tag.

Nun meine Frage(n):

Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich mir einiges an Geld sparen würde, wenn ich den tatsächlichen Wert einfach nicht mitteile und die Endabrechnung somit auf Basis des analytischen Wertes (400 kWh weniger) erstellt würde?

Habe ich in dem Fall die Pflicht, den richtigen Zählerstand mitzuteilen und wäre es bereits ein Betrugsversuch, wenn ich dies nicht täte, weil mir daraus ein finanzieller Vorteil entstünde?

Wenn ich die E-Mail richtig verstehe, wird mir ja die Option eröffnet, den Zählerstand nicht mitzuteilen. Die Konsequenz wäre in dem Fall die Berechnung auf Basis des analytischen Wertes.

Dem neuen Stromanbieter teile ich den Wert zum morgigen Tag ganz normal mit. Kommt es hier zu einer Kommunikation zwischen dem neuen und dem alten Anbieter, sodass die Lücke von 400 kWh auffallen würde?

Wie würdet ihr vorgehen und was ist in dem konkreten Fall die Rechtslage?

Danke im Voraus!

Rechnung, Betrug, Energie, Stromanbieter, Stromverbrauch, Stromanbieterwechsel, Stromzähler, Vertragsrecht, Zählerstand, Betrugsversuch

Zählt „keine Garantie“ im Kaufvertrag (Autokauf - Privat)?

Hallo liebe Leute,

leider kenne ich mich mit Verträgen nicht allzu gut aus, ich versuche meine Frage so kurz wie möglich zu halten. Vor wenigen Wochen habe ich mir für ca. 5500€ ein gebrauchtes Auto von einer Privatperson gekauft (ich weiß nicht ob dee Preis eine Rolle spielt, deshalb schreibe ich ihn mal mit auf). Schon beim schreiben über der Verkaufsseite hatte ich Fragen, wie z.B. rasselt der Motor und vorallem beim Kaltstart, dies wurde mehrmals klar verneint. So wie es dann kam, war leider das Gegenteil der Fall, der Motor rasselt, vor allem beim Starten (wahrscheinlich Steuerkette gelängt). Wenn es das wäre, würde sich die Reparatur vom Kostenpunkt her kaum lohnen. Ich war mit einem Kollegen vor Ort um das Auto anzuschauen und leider haben wir es nicht dort schon festgestellt. Da dee Verkäufer sich auch nicht mit Verträgen auskennt hat mein Kollege einen Kaufvertrag geschrieben und den Verkäufer mit Einverständnis und anschließend mich unterschreiben lassen. Im Kaufvertrag steht „Privatverkauf, keine Garantie“ - das war dem Verkäufer wichtig. Kann ich nun rechtlich vorgehen, da er auf meine Fragen nicht mehr reagiert? Soweit ich weiß gibt es bei gebrauchten Fahrzeugen ja keine „Garantie“ sondern eine „Gewährleistung“ außer man schließt diese im Kaufvertrag aus, das ist ja aber nicht der Fall.

Weiß da jemand mehr? Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, danke fürs durchlesen!

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