Studienvertrag kündigen ohne die weiteren Kosten zu zahlen. Rechtlich irgendwas möglich?

2 Antworten

Die Studiengebühren sind doch irgendwas um die 360 Euro pro Semester? Also im schlimmsten Fall etwa 1500 Euro.

Wenn da ein Anwalt mehr als ein Brieferl schreiben muss, ist der halbe Betrag schnell weg. Mit sehr ungewissen Erfolgsaussichten.

Eine einvernehmliche Lösung ist aber durch den Vertrag nie ausgeschlossen. Also probier es erstmal mit höflichem Bitten, ob man dir doch entgegenkommen kann. Das kost‘ nix.

Du kannst natürlich auch zu einer kostenlosen anwaltlichen Erstberstung gehen, die machen die RAKs in jedem Bundesland. Erwarte halt nicht mehr als ein paar Minuten, die man sich deiner annimmt.

Oder frag die AK 😁

PhysikIstKacke 
Fragesteller
 30.01.2024, 20:23

Ich zahle 400€ pro Monat und müsste noch 1,5 Jahre zahlen.

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jo135  30.01.2024, 20:26
@PhysikIstKacke

Wenn das ein reguläres Studium ist, sind es 363,36 Euro. Der ÖH-Beitrag von ca 20 Euro wird sicher nicht für die ganze Zeit nach Abbruch verlangt. Wie auch immer, du bist deutlich unter 1500 Euro.

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LePetitGateau  30.01.2024, 20:31
@jo135

Das ist ein privater Studiengang, das hat nix mit 360 € pro Semester zu tun

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jo135  30.01.2024, 20:33
@LePetitGateau
Das ist ein privater Studiengang

Was ist ein „privater Studiengang“, und woraus schließt du, dass es sich hier um einen solchen handelt? FS hat das nicht erläutert soweit ich sehe. Edit: aha, nun doch.

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PhysikIstKacke 
Fragesteller
 30.01.2024, 20:34
@jo135

das ist ein berufsbegleitendes Studium. Ich zahle 400€ pro Monat und nicht pro Semester

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jo135  30.01.2024, 20:45
@PhysikIstKacke
das ist ein berufsbegleitendes Studium. 

Das allein sagt noch nichts, auch berufsbegleitende reguläre Studien an österreichischen FHs verlangen dieselben Studiengebühren wie alle anderen. Aber offenbar hast du einen dieser FH-Lehrgänge unter dem Titel "Weiterbildung" gewählt. Dann kann das natürlich teurer sein, die sind ausdrücklich separat geregelt. Meine Empfehlung, es erstmal mit einer einvernehmlichen Lösung zu probieren, steht weiterhin.

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Ersteinschätzung : Von dem Wortlaut her stehen deine Chancen gleich null. So eine Klausel ist jedenfalls grundsätzlich zulässig.

(und der Anwalt muss ja auch erstmal bezahlt werden ,wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast gibt es auch eine Erstberatung welchen Anwalt sie dir empfehlen können. Wird aber auf allgemeines Vertragsrecht ohne großartige Spezialisierung rauslaufen)