DSL Vertrag Kündigung - trotzdem zahlen?

3 Antworten

Hier eine Antwort zu geben, ist immer sehr schwer, weil unklar ist, wie genau was abgelaufen ist und ob Du alle Informationen richtig gepostet hast.

Wie schon ein Vorredner erwähnt hat, liegt es an Dir die Zahlung rechtzeitig zu leisten und Dich an Dir AGB's zu halten (ob Du die kennst oder nicht).

Jetzt ist es aber auch so, dass wir keinerlei Infos über die AGB haben und wir auch damit nicht wissen können, ob es eine unzulässige Klausel in der AGB gibt.

Unabhängig davon können BEIDE Parteien zu jederzeit den Vertrag fristgerecht kündigen, der dann bis zum Ende der vertraglich bzw. rechtlich festgelegten Laufzeit endet. Damit bist Du also verpflichtet, Deinen Teil des Vertrags bis zum Ende der Laufzeit (sprich die Zahlung) zu erfüllen. => Damit hätte Dein Anwalt unrecht.

In diesem Zusammenhang ist aber auch Dein Vertragspartner Drillisch verpflichtet die vertraglich festgelegten Leistungen zu erfüllen. Drillisch kann also NICHT von Dir die Zahlung bis zum Ende der Laufzeit verlangen und keine Leistung mehr liefern. Das lässt sich auch nicht in einer AGB verankern und wäre eine unzulässige Klausel, die Dich massiv benachteiligt. => In diesem Zusammenhang hätte Dein Anwalt dann recht.

Mit Schadensersatz lässt sich sowas auch nicht ohne weiteres begründen, da es "nur" zum Zahlungsverzug kam und der Schaden sich auf Mahngebühren, Zinsen etc. beziehen kann. Das hängt auch davon ab, wie lange Du in Zahlungsverzug standst, wie hoch die Rechnung ist und wie sie Dir das im Vorfeld angekündigt haben.

Wenn Drillisch Dir fristlos gekündigt hat (was aufgrund eines nicht mehr hinnehmbaren Zahlungsverzug zulässig wäre), dann kann sie die Leistung einstellen, kann aber keine Zahlung von Dir fordern (nut Schadensersatz, die einige Bedingungen erfüllen muss). Was allerdings möglich wäre, ist das Aussetzen von Leistungen, bis die vollständige Zahlung Deinerseits erfolgt ist. Dann hast Du wiederum keine Schadensersatzansprüche mit Zahlungsminderung, wegen der ausgesetzten Leistung.

Aber wie gesagt, fehlen hierzu wichtige Informationen.

Was ist das denn für ein Anwalt?

Grundsätzlich musst du deinen Teil des Vertrags erfüllen. Die AGB sind Bestandteil des Vertrags. Wenn du die nicht liest, ist das dein eigenes Problem. Genauso wie die Tatsache, dass du dich um die Zahlungen kümmern musst.

Wenn Drillisch dir keine Leistung mehr bietet, musst du die auch nicht bezahlen. Hast du ein Handy mit im Vertrag gekauft, zahlst du das natürlich weiterhin.

Ist also alles ein wenig schwierig zu beantworten, wenn man den Vertrag nicht kennt und du nur eine unzureichende Schilderung bringst.

Ganz allgemein kann man dazu sagen: Wer eine fristlose Kuendigung verschuldet, haftet gegenueber seinem Vertragspartner fuer den diesem dadurch entstandenen Schaden.

Waere es anders, kaeme man ja aus jedem Vertrag vorzeitig schadlos raus, indem man einfach die Zahlung einstellt.


Yrral  23.12.2024, 10:03

Von fristlosen Kündigung hat er aber nicht geschrieben.

DerCaveman  23.12.2024, 10:22
@Yrral

Das ergibt sich aber aus dem Zusammenhang: "Auf jeden Fall wurde der Vertrag von Seiten von Drillisch dann gekündigt und ich muss nun bis zum Ende der Laufzeit zahlen." 

Yrral  23.12.2024, 10:26
@DerCaveman

Nicht zwingend und wäre mit regelmäßiger Zahlungsforderung bis zum Laufzeitende ohne Leistungserbringung sogar unzulässig.

DerCaveman  23.12.2024, 10:30
@Yrral

Wie kann man den zu einem Zeitpunkt vor Ende der Laufzeit anders als fristlos kuendigen? Fristgemaess geht da ja wohl kaum.

Yrral  23.12.2024, 10:36
@DerCaveman

Warum denn nicht?

Säumige Kunden will man ja als Provider auch nicht unbedingt haben.

Für fristlose Kündigung und einem Schadensersatz in Höhe des Restbetrags bis Laufzeitende muss schon einiges Vorliegen und da wäre es mit Zahlungserinnerungen via Mail nicht getan. Da muss er mindestens 1 mal Post bekommen haben, wo im die Sperre mit allem drum und dran angedroht wurde.