Geld geborgt kein vertrag?
Hallo
Habe einer Frau Geld geborgt
Sie meinte bis sie es mir zurück zahlt könnte ich fotos und sex mit ihr haben
Dafür hab ich einen Vertrag....
Danach hab ich ihr nochmal etwas geborgt
Sie meinte dan sie schickt mir den Vertrag es kam.aber nie einer ......
Jetzt schuldet sie mir vom Vertrag etwas und etwas ohne Vertrag
Sie ignoriert mich mittlerweile ( nicht dauernd am Handy aber wer glaubt das den schon )
Sie meinte sie hatt mir vor paar Tagen teil des geld zurück geschickt kam.aber nichts an
Auser paar Fotos kam es zu keinem Treffen....
Sollte ich sie verklagen wäre das möglich?
Oder wäre ich da etwas am .....
LG
6 Antworten
Hallo,
es tut mir sehr leid das sagen zu müssen. Aber das Geld siehst Du nicht wieder. Du wurdest verarscht. Bitte lerne daraus und leihe nur Geld an Leute die du gut kennst.Familie/ Freunde aber nicht an Leute die Du noch nicht lange kennst. Ich hoffe Du lernst draus. Ich würde daraus lernen und nicht zum Anwalt gehen. Denn die Chance das das Verfahren eingestellt und es nicht zur Anklage kommt durch ein Gericht ist sehr hoch.
Tja. Des gibt kenien Vertrag, bzw. der mündliche Vertrag ist nichtig, wegen Unsittlichkeit.
Wie kann man so naiv sein, sich auf sowas einzulassen und ernsthaft zu glauben, sie mache die Beine für dich breit, wann immer du willst, weil du ihr Geld geliehen hast?
Tja, rechtlich was das ein Geldgeschenk. Das muss niemand zurückzahlen.
Du hast überhaupt keinen Vertrag, weil dieser ungültig ist! Begreife das bitte!
und nicht nur das, der Reisepass kann gestohlen oder das Bild missbräuchlich verwendet worden sein, bei dieser Art von Internetangeboten durchaus wahrscheinlich. Der Fragesteller müsste mal die Frage beantworten wie er das Geld wohin geschickt hat.
Deshalb macht man sowas immer in 2 facher Ausführung.Und der Vertrag wird bei Geldübergabe von beiden unterschrieben. Und er sollte nicht sittenwridrig sein.
Sie hat dich reingelegt.
Nein. Ein Vertrag, der sexuelle Gefälligkeiten beinhaltet, wäre auch dann nichtig, weil sittenwidrig. Völlig egal, wie korrekt der aufgesetzt, unterschrieben und in zigfacher Ausführung vorhanden wäre.
Hab 1x Vertrag 1x is Reise pass und ihre Nummer bzw die Adresse falls die stimmen sollte
Nichts davon nützt dir was, weil jeder Vertrag, der sexuelle Gefälligkeiten beinhaltet, nichtig wäre. Du kannst ihr GAR NICHTS!
Ich hab einen unterschrieben Vertrag von ihr ... Summe 1 wurde geborgt .... beim 2x mal gibt es kein Vertrag sie meinte sie schickt es mir nach sie ist grad nicht daheim .... benötigt es aber dringend ....
Dadurch ich ja einen bekommen habe dachte ich mir nichts dabei und war im gut glauben sie macht den Vertrag weil beim 1sten mal hatt sie es auch gemacht
Jedoch jetzt werde ich die meiste Zeit ignoriert
Der erste Vertrag ist aber sittenwidrig! Somit nicht gültig.
der Vertrag wäre Sittenwidrig und hätte somit vor einem ordentlichen Gericht keinen Bestand.
naja, versuche es und die bezahlst noch mehr Lehrgeld.
Ganz schlechte Karten! Selbst der Vertrag ist sittenwidrig und wird vor Gericht nicht anerkannt.
Ich hab 1x einen Vertrag 1x Reise pass ihre Nummer und Adresse falls die stimmt
Jedoch beim 2x war es schriftlich also dachte mir nix dabei weil sie ja schon mal einen Vertrag gemacht hatte