Mopedunfall mit 17 ohne Polizei?

Hallo, vor einigen Tagen bin ich mit meiner Simson in ein VW Golf E reingefahren, da er sehr stark vor mir gebremst hat und ich keine Chance hatte nicht ihn in reinzufahren.

Mir ist nichts passiert und dem Moped auch nicht, aber beim Golf ist das rechte Rücklicht angebrochen und es sind ein paar winzige Kratzer auf dem Lack des Golfs. Da zeigt sich, dass die Simson mehr aushält als so ein moderner Golf aus PLASTIK :). Wir haben den Unfall ohne Polizei geregelt. Er hat alles auf ein Zettel Papier geschrieben und wollte dann meine Unterschrift, aber da ich 17 bin weiß ich gar nicht ob diese überhaupt gültig ist?

Das Problem ist nämlich, dass mein neues Versicherungskennzeichen noch nicht da ist, da ich die Simson erst vor wenigen Tagen gekauft hatte und der Verkäufer eine Versicherung nur für über 23 Jährige abgeschlossen hat. Deshalb wird die Versicherung wahrscheinlich nichts bezahlen, aber ist meine Unterschrift als Minderjähriger rechtmäßig?

Denn der Golffahrer hat sich mittlerweile bei mir gemeldet und meinte, dass die bisherigen Kosten bei ca. 2500€ lagen, was meiner Meinung nach bei dem kleinen Bisschen nicht sein kann, denn meine Simson hat keinen Kratzer bekommen und es waren höchstens 3-5km/h. Und er meinte da könnte noch mehr kommen. Könnte sogar sein dass der Schaden am Auto schon vorher da war 🤷🏻‍♂️.

Was soll ich tun und was passiert wenn ich nicht zahlen würde? Und kann ich dafür rangenommen werden, da ich zu dem Zeitpunkt des Unfalls noch unter 18 war? (Bin jetzt 18) Ich werde es erstmal nicht zahlen.

vielen Dank schonmal

Unfall, Vertrag, 50ccm, Simson, Unfallversicherung, Vertragsrecht
Hairfree Betrug?

Hey Leute ich habe eine Frage. Ich war vor 1 Jahr bei Hairfree für eine dauerhafte Haarentfernung um mich beraten zu lassen und habe von Anfang an klargestellt, dass ich mich nicht an einem Vertrag binden möchte, da ich finanziell nicht in der Lage bin aufzukommen. Es soll eine reine Beratung sein. Die Frau hat mir die Partien gezeigt und mir eine Preisliche Übersicht aufgeschrieben es lag bei 3000 Euro. Dann kam sie mit einem Vertrag und meinte das ich unterschreiben soll das ich die Behandlung zur Kenntnis genommen habe und wir miteinander gesprochen haben, falls ich das Geld habe kann man mit einer Behandlung anfangen jedoch hat sie mir versichert das es kein Kaufvertrag/ Dienstvertrag ist nur mir die Möglichkeiten gezeigt hat. Durch meine Naivität und ihre extreme Einschüchterung habe ich dummerweise unterschrieben. Wir verabschiedeten uns und sie meinte am Ende noch wenn ich das Geld habe kann ich gerne wieder vorbeikommen. Ein sehr fataler Fehler. Eine Woche verging und sie schrieb mir wann ich kommen kann um mit der Behandlung anzufangen ich war geschockt und so began es, dass es ein ewiges hin und her war ich sagte ihr das sie eine dreckige Masche führt und einfach nur verdammt unverschämt ist junge Frauen so zu verarschen sie tat so, als wäre sie im Recht und meinte ich hätte doch unterschreiben. Sie drohte mir über WhatsApp mit dem Anwalt und der Inkasso.
Das sie den Vertrag stornieren könnte aber dafür 1500 Euro nehme. Jetzt zu euch hat jemand die selben Erfahrungen gemacht und was soll ich machen.

Beauty, Betrug, Haarentfernung, Recht, Verbraucherschutz, Vertrag, Verbraucher, Vertragsrecht
Untermietvertrag kündigen (WG- Zimmer)?

Hey, ich will meinen Untermietvertrag kündigen. Ich hab mein Kündigungsschreiben fertig bearbeitet. Es ist meine erste Mietkündigung, deshalb ist es mir sehr wichtig, dass ich es rechtlich und gültig formuliert habe. Wenn ihr schon Erfahrungen gemacht habt, würde ich mich über eine Beurteilung freuen. Vielen, vielen Dank schon mal im voraus:)

So ist mein Schreiben strukturiert (das Schreiben hab ich vom Internet):

Sabine Jahn

Musterstraße 40

 01234 Köln

 Telefon: 01234/56789

 E-Mail: sabine.jahn@muster.de

 

Eva Witte

Musterstrasse 1

01234 Musterstadt

 

Musterstadt, 15.06.2020

Kündigung der Wohnung unter o.g. Anschrift

 

Sehr geehrte Frau und Herr ...,

hiermit kündige ich den bestehenden Untermietvertrag für die Wohnung XYZ (genauere Angaben, wie Etage) vom 01.02.2023 (Datum) ordentlich und fristgerecht zum 01. Juni 2023.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum des Mietvertrages schriftlich.

 Darüber hinaus teile ich Ihnen mit, dass die von mir erhaltene Einzugsermächtigung zum Einzug der Miete ab diesem Zeitpunkt widerrufen wird.

(Den Teil check ich nicht, kann ich den Teil weg lassen. Was ist eine Einzugsermächtigung?) 

Informieren Sie mich bitte im Vorfeld, wenn Besichtigungstermine mit neuen Interessenten vereinbart werden, damit wir uns diesbezüglich abstimmen können.

Im Rahmen meiner Kündigung möchte ich Sie um einen Termin für die Schlüsselübergabe bitten. 

An diese Anschrift bitte ich Sie, mir die Nebenkostenabrechnung zu senden.

Die aus dem beendeten Mietverhältnis entstehende Rückzahlung der Mietkaution, sowie eventueller Nebenkostenguthaben bitte ich an folgende Bankverbindung zu überweisen:

 Kontoinhaber: ....

 IBAN: ...

 Mit freundlichen Grüßen,

 Unterschrift

Kündigung, Wohnrecht, Mieter, Vermieter, Rechte, Vertrag, Kündigungsfrist, Kündigungsrecht, Vertragsrecht, WG, WG-Zimmer
Muss ich mein Handy zurück schicken?

Hey, zuerst möchte ich mich für meine Grammatik entschuldigen. Hier meine Frage nochmal genauer.

Dezember 2021 hat meine Tante bei 1&1 ein Handy vertrag für mich gemacht, sie ist schon länger Kunde und hatte bisher auch noch keine Probleme. Ich hatte bis August 2022 auch keine Probleme bis wir dann Umgezogen sind und ich auf einmal nicht mehr erreichbar war. Meine Tante hat bei 1&1 angerufen und die haben mein Vertrag dann umgestellt, welches auch nichts gebracht hat. Es stellte sich raus das wir in diesen Ortsteil kein Netz mit 1&1 haben.

Ich habe dann geguckt was man da machen kann und rausgefunden, dass das ein Kündigungsgrund ist. Meine Tante hat den Vertrag Januar dann gekündigt. Sie wurde dann von 1&1 nochmal angerufen wo dann geklärt wurde warum sie den Vertrag kündigt wenn sie doch mit den anderen Vertrag, ihren Vertrag, Empfang hat. Nachdem sie dann alles erklärt hat war alles gut und der Vertrag wurde gekündigt.

Da erstmal nichts mehr kam bis auf eine Bestätigung das der Vertrag gekündigt wurde haben wir gedacht das ich das Gerät behalten kann. Jetzt, im März, kam ein Brief das 1&1 das Gerät wieder haben möchte. Was kann ich jetzt machen? Muss ich das Handy jetzt wirklich wieder zurück schicken? Falls ja, gibt es ein Weg das Handy weiterhin zu behalten, wenn ich es in raten weiter abbezahle?

Kündigung, Vertrag, 1und1, Handyvertrag, Mobilfunkvertrag, Vertragsrecht
Wichtige Frage zu einem Vertrag/Kündigung 1&1?

Guten Tag, folgendes Problem bei dem ich etwas Hilfe bzw. einen Tipp benötige.

Zur Vorgeschichte: ich habe bei 1&1 zwei Verträge, einmal ein Telefon und noch einen Laptop (2 seperate Verträge mit unterschiedlicher Vertragsnummer) .

Bei besagtem Telefon habe ich seit letztes Jahr Oktober Probleme mit meiner flat gehabt, weder hat das anrufen noch die mobilen Daten funktioniert, weshalb ich mein Vertrag nicht wirklich nutzen konnte. Bedeutet soviel wie ich hatte zwar das Telefon konnte aber kein Internet noch Kommunikation per Anruf oder SMS nutzen. Dieses Problem teilte ich 1&1 mit, worauf ein ewiges Email hin und her schreiben startete. Nach etlichen Methoden die ich laut 1&1 probieren sollte, welche nichts gebracht haben, habe ich mich dazu entschlossen meinen Vertrag zu kündigen. Im November habe ich 1&1 mitgeteilt das ich absofort nicht weiter bezahlen werde bis es wieder funktioniert. Daraufhin habe ich nun mit eingehaltener Frist per Sonderkündigung gekündigt.

In dieser Sonderkündigung habe ich besagte Problem geschildert und darauf hingewiesen das ich nicht bezahlte Rechnungen, welche im Zeitraum des Ausfall entstanden sind nicht bezahlen werde.

Diese Kündigung wurde akzeptiert.

Jetzt folgendes Problem mir ist mein Laptop kaputt gegangen (Displaybruch), also wollte ich den 24h Umtausch Service meines Vertrages nutzen.

Am Telefon wurde mir mitgeteilt, dass dies nicht machbar sei, da aus meinem per Sonderkündigung gekündigtem Vertrag noch offene Forderungen sind, welche ans Inkasso weitergegeben wurden.

Mir wurde daraufhin gesagt, ich solle doch die Inkasso Kosten zahlen und mich nicht so haben. Als ich versucht habe das Problem Noch einmal zu erklären und gebeten habe Wofür ich zahlen soll, wurde kurzerhand vom Mitarbeiter aufgelegt.

Was soll ich nun tun?

Laut meiner Auffassung habe ich rechtmäßig gekündigt, zudem habe ich ein kündigungsbestätigung auf meine Kündigung in der ich gesagt habe, dass ich offene Rechnungen in Zeiten des Ausfall meiner Flat nicht zahlen werde.

Da ich nach der Kündigung des Telefon eh zurücksenden musste, plus meine allnet Flat nicht funktionierte weiß ich nicht wofür ich bezahlen soll.

Da sich ein Handyvertrag ja aus Rate des Handys+ Allnet flat zusammensetzt was den mtl. Betrag ergibt. Da ich ja weder eine funktionierende Allnet Flat hatte noch das Handy behalten kann was soll ich dann bitte bezahlen?

Und durch das kann ich meine Leistung (24h Umtausch Service) bei meinem Laptop nicht nutzen. Zumal das ja zwei verschiedene Verträge sind.

Ich hab davon leider nicht wirklich eine Ahnung weshalb ich hier frage, was ich tun kann oder ob ich eventuell sogar falsch liege.

Danke schonmal im voraus

Kündigung, Vertrag, 1und1, Handyvertrag, Inkasso, sonderkündigungsrecht, Vertragsrecht
Vodafone Vertrag im Shop abgeschlossen - Widerrufbar?

Hallo,

die Antwort auf meine Frage kann ich mir schon denken . Jedoch geht es hier um meine Schwiegermutter, die es anscheinend nicht kapieren kann oder möchte.

Kurze Schilderung:

Sie hat vor einigen Tagen einen Vertrag bei Vodafone im Shop abgeschlossen (Handy und irgendwas mit TV, kenne mich da leider nicht so aus) und wurde quasi mit Versprechungen gelockt. Ich war mit am Telefon, aber sie wollte nicht hören und hat einen Neuvertrag abgeschlossen. Sie musste auf einen Tablet (?) unterschreiben, sprich Digitale Unterschrift. Diese wurde anscheinend (weil sie auf nichts anderem unterschrieben hat) für alle Verträge verwendet.

Am Abend hat sie alle Unterlagen angeschaut und ist auf eine höhere Summe wie gesprochen gekommen. Nun möchte sie ihren Vertrag widerrufen. Vodafone sagt natürlich dies ginge nicht, weil im Shop abgeschlossen. Jetzt ist hier natürlich ein großes Theater, weil sie sich zu 100% im Recht sieht. Sie möchte auch rechtlich gegen diesen Mitarbeiter vorgehen, aber hat natürlich keinerlei Beweise (da helfe ich ihr auch nicht unbedingt).

Meiner Meinung nach bestätigt sie mit ihrer Unterschrift, das sie alles verstanden hat und mit sämtlichen Einzelheiten einverstanden ist und dementsprechend nicht im Recht steht.

Wie seht ihr das? Vielleicht versteht sie es ja nach über einer Woche mal, wenn es ihr andere Personen sagen/schreiben?

Liebe Grüße

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Kündigung Internetvertrag?

Jetzt muss ich doch nochmal nachfragen.

Es wurden ja einige Gesetze bezüglich Vertragsverlängerung, Kündigungsrecht, etc. geändert.

In meinem Konto steht

1 & 1 Internetvertrag

Vetragsbeginn: 15.12.2020

Vertragsende: 14.12.2023

Kündigungsfrist: 1 Monat

Ist das Vertragsende wirklich erst zum 14.12.23 oder kann ich nach dem neuen Gesetz nicht jetzt schon mit einer Frist von 1 Monat kündigen?

Oder hätte die Mindervertragslaufzeit vor dem 1.Dez.2021 abgelaufen sein müssen?🤦

Über eine stillschweigende Verlängerung wurde ich nicht informiert.

Bundesnetzagentur

Einen Vertrag, der sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit stillschweigend verlängert hat, können Sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Dies gilt auch für Verträge, die vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurden, wenn die Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen ist.

Der Anbieter darf Ihnen dann auch keine weiteren Kosten in Rechnung stellen. Einzige Ausnahme: Der Wertersatz für Endgeräte, die Sie behalten.

Ihr Anbieter muss Sie rechtzeitig vor einer stillschweigenden Verlängerung des Vertrages auf Folgendes hinweisen:

  • die stillschweigende Verlängerung des Vertrages
  • die Möglichkeit, die Verlängerung des Vertrages durch eine rechtzeitige Kündigung zu verhindern
  • das Recht, einen verlängerten Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen
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Privatverkauf auf eBay - Wer haftet bei Verlust der Ware?

Hallo,

laut den aktuellen AGBs von eBay sollen sowohl gewerbliche als auch private Verkäufer:innen nach dem Versand des Artikels eine Sendungsnummer hinterlegen, anhand derer der Verlauf sowie insbesondere die Zustellung dokumentiert wird. Da Zahlungen (außer Barzahlung bei Abholung) nur noch über eBay bzw. dessen Zahlungsdienste abzuwickeln sind (keine direkten Überweisungen mehr zwischen Käufer und Verkäufer), werden die Umsätze für Verkäufer solange "geparkt" bzw. "eingefroren", bis die Sendung eindeutig als "zugestellt" vermerkt wurde.

Wenn ich aber in meinen Angeboten eindeutig vermerke:

"Barzahlung bei Abholung, Standardversand (Deutsche Post Brief, unversichert), optional per Einschreiben (versichert mit Sendungsnummer); bei Verlust keine Haftung."

sowie

"Privatverkauf: Umtausch, Rücknahme sowie jegliche Art von Gewährleistung meinerseits werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.",

geht dann die Haftung aus rein rechtlicher Sicht auf den Käufer über, wenn dieser ganz eindeutig den günstigen, unversicherten Briefversand wählt? Beim einfachen Briefversand erhält man ja als Absender keinen Sendungsnachweis, höchstens einen Kassenbeleg über das Porto.

Laut den eBay-AGBs haften Verkäufer (PayPal Käuferschutz) trotzdem; nach hiesigem, nationalen Gesetzesstand sind private Verkäufer nach Übergabe der Ware beim Versanddienstleister aber aus der Haftung raus (§ 447 BGB), es sei denn, die Ware wurde beispielsweise nachweislich so schlecht verpackt, dass sie beim Käufer beschädigt ankommt.

Es geht mir primär um die Frage der Haftung bei etwaigem Verlust der Ware, wenn diese bei eBay von Privat veräußert wird und der Käufer explizit einen unversicherten Versand beauftragte. Stehen die AGBs von Unternehmen aus der freien Wirtschaft etwa über dem Gesetz? Eigentlich nicht, oder?

Versand, Recht, eBay, Vertragsrecht
Wer haftet bei überfälligen Kosten einer Veranstaltung?

Vor ca. einem Monat war der Abschlussball meines Jahrgangs. Dafür wurde eine städtische Halle gemietet.

Kostenvoranschlag inklusive GEMA Gebühren etc. wurden alle berechnet sodass eine Endsumme von ca. 8.500€ inklusive Catering entsandt. Eine Rechnung für den Kostenvoranschlag sowie für das Catering existieren.

Die Eintrittskarten mussten pro Kopf selbst bezahlt werden, mit dem eingenommen Geld wurde diese Summe bezahlt.

Die Schüler die diesen Abend organisierten waren 7 Personen. Davon standen 2 mit der Halle in Email-Kontakt. Eine Person davon unterschrieb den endgültigen Vertrag. Laut ihr waren alle dort enthaltenen Kosten jene, die mit den 8.500€ beglichen gewesen wären. Auch nach mündlicher Absprache mit den Vertretern der Halle waren es lediglich diese.

Nun kam nachträglich für alle Schüler die Information, dass eine weitere Rechnung von 6.200€ überfällig ist, welche die Kosten von Besteckreinigung und Servicepersonal enthalten.

Angeblich wusste keiner davon Bescheid. Weder die Person die den Vertrag unterschrieben hat, noch andere Organisatoren des Balls, und anscheinend wurde dies auch nie erwähnt, besprochen oder irgendwo vermerkt.

Nach mehrfacher Nachfrage von Schülern besitzt von diesen Leuten auch anscheinend niemand den Vertrag der mit der Halle geschlossen wurde, sodass nicht eindeutig nachvollzogen werden kann ob diese Summe tatsächlich bezahlt werden muss und es entweder ein Versäumnis einzelner Personen war, oder ob die Halle selbst ihre Konditionen nicht vermerkt hat. Die Halle selbst erklärte auf Nachfrage hin nur, dass der Betrag bis Ende August bezahlt werden müsste da dies anscheinend abgemacht gewesen wäre.

Laut einigen Schülern soll der Betrag jetzt aufgeteilt werden auf alle Schüler sodass jeder pauschal 82€ zahlen soll anstatt die Summe genauso wie die Eintrittskarten pro Kopf aufzuteilen, da es ja eben um benutztes Geschirr geht und manche mehr Gäste als andere dabei hatten. Es wurde keine aussagekräftige Abstimmung vorgenommen ob dies für alle in Ordnung sei und nun haben bisher ca 70% der Schüler bezahlt, die anderen jedoch nicht.

Wenn bis Ende des Monats der Betrag nicht beglichen werden kann droht anscheinend eine Mahnung. Die Frage ist allerdings wem?

Was passiert in solch einem Fall mit Schülern die nicht zahlen? Wer haftet? Wo kann man den Vertrag einsehen wenn angeblich keiner existiert? Und entstehen durch eine Mahnung zusätzliche Kosten?

Würdet ihr den Betrag aus moralischen Gründen dennoch zahlen falls man rechtlich nicht dazu verpflichtet wäre da es nicht euer Versäumnis ist oder nicht?

Danke für Rückmeldung.

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Küche wird einfach nicht abgeholt, immer wieder fehler?

Ich habe eine Küche bei einem Anbieter gekauft auf Rechnung.( Nein die haben mich nicht abgezockt ich habe ja noch nicht bezahlt)

Die Küche wurde kaputt und in falscher Farbe geliefert und ich habe sie sofort retourniert am selben Tag. Das ganze ist jetzt anderthalb Monate her, ich habe zig mal dort angerufen und um Abholung gebeten und das war auch so abgemacht Küche geht komplett zurück. Irgendwann nach dem 15 Anruf wurde mir da mitgeteilt, dass gar keine Retoure in Auftrag gegeben wurde von den letzten Mitarbeitern die ich am Telefon hatte.

Dann kam endlich die Spedition, klingelte, ich wohne im sechsten Stock musste erstmal den Aufzug holen und dann runterfahren und als ich unten ankam war die Spedition einfach weg.

Dann das nächste Mal als die Spedition kam, war auf dem Lieferschein einfach nur eine Abholung von 28 kg. Ich habe alleine die gesamte Küche nach unten geschleppt und ich bin alleinerziehend mit einem Kleinkind, es war also unfassbar schwer und ich habe jetzt noch blaue Flecken.

Ich habe dann stinksauer wieder bei dem Verkäufer angerufen und meiner Wut freien Lauf gelassen. Mir wurde versichert dass sich kommende Woche jemand meldet bei mir, das war letzte Woche. Heute klingelt es unangekündigt an meiner Tür und vor mir stand eine Frau von der Spedition die meinte sie wäre wegen der Küche hier, Express. Ich habe mich natürlich gefreut und habe dann die elektronischen Geräte, die ich mit nach oben genommen habe, weil ich die schweren Sachen nicht wieder nach oben schleppen werde in den sechsten Stock, und ich verhindern wollte dass die Elektro- Sachen geklaut werden. Schnappte mir also mein Kleinkind, welches ich gerade zum Mittagsschlaf hinlegen wollte und die gesamten elektrosachen, kam unten an und die Frau stand einfach mit einem neuen Kühlschrank vor mir. Ich bin fast ausgerastet, habe gesagt ich nehme den nicht an der muss annulliert werden. Dann habe ich wieder bei dem Verkäufer angerufen der sagte er hätte damit nichts zu tun das wäre die Spedition gewesen und die würden sich mit mir in Verbindung setzen, wieder einmal. So zuverlässig wie letzte Woche. Ich habe dann die frau am Telefon gefragt wie es sein kann dass sowohl von der Spedition als auch der Verkäufer so unfassbar inkompetent sind und es niemand gebacken bekommt einfach diese blöde Küche abzuholen. Es kommen halt immer nur dieselben Sprüche.

Ich fahre morgen für 14 Tage in den Urlaub, möchte vorher aber gerne noch ein Schreiben aufsetzen und deine Frist zur Abholung der Küche geben. Habe aber vom meinen rechten leider gar keine Ahnung, deshalb die Frage hier, jemand Ahnung was ich da schreiben soll? Ich bin wirklich verzweifelt mittlerweile ist meine neue Küche schon längst da und sogar aufgebaut.

Rechtschreibfehler dürften behalten werden, spracherkennungsschreiber

Küche, Recht, Anwalt, Vertragsrecht, Hagebaumarkt

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