Vertragsrecht – die besten Beiträge

Falsches Hotel wurde gebucht, was soll ich tun?

Hi ich brauche rechtlichen Rat.

kurz zum Sachverhalt: Ich habe über Check24 Hotel A gebucht (sehr günstig) und ein paar Stunden später auch per E-Mail bestätigt bekommen. Im Anhang dieser Email war die Rechnung über Hotel B. Daraufhin habe ich mich an Check24 gemeldet und um Korrektur der Rechnung gebeten. Mir wurde mitgeteilt dass auf grund eines technischen Fehlers statt Hotel A das Hotel B gebucht wurde und meine komplette Buchung storniert wurde. Wie gesagt in der Email wurde mir die Buchung für Hotel A bestätigt, ebenso in der App.

Ich bin jetzt der Meinung dass ein Vertrag über Hotel A (durch Angebot und Annahme) zustande gekommen ist. Hab das auch so an Check24 und den Anbieter übermittelt. Der Anbieter hat das an seine Versicherung weitergeleitet. Die Versicherung braucht jetzt aber eine neue Buchung, um die Mehrkostenübernahme zu prüfen.

Was soll ich jetzt tun? Das Hotel A ist sehr teuer (über 2.000€ für 2 Personen für den Reisezeitraum) das heißt ich muss das erstmal bezahlen, ohne Sicherheit, ob mir das erstattet wird. Es gibt noch Alternative Hotel C, in ähnlicher Lage, gleicher Standard. Das ist 1000€ günstiger. Wie gesagt bin ich der Meinung, dass ein Vertrag zu dem Preis, der in der Rechnung steht (allerdings Rechnung für Hotel B wie gesagt) zustande gekommen ist.

was denkt ihr, bin ich im Recht? Welches Hotel sollte ich buchen? Ich habe mich mit dem Veranstalter in Verbindung gesetzt, aber die antworten nicht :((

Hotel, Vertragsrecht

Muss ein Internetanbieter keine Alternativen stellen bei Internetausfall?

Ich als Kunde bin betroffen von einem Internet-Totalausfall!

Seit Tagen.

Vom Anbieter bekam ich bisher bereits ein paar Falschauskünfte und wurde um Geduld gebeten.

An der Basis-Station läge ein Defekt vor.

Ich selbst konnte feststellen, dass ich, wenn ich ca. 5 km in egal welche Richtung fahre, wieder Internet habe (am Handy).

Zu Hause habe ich einen LTE-Router.

Somit alles tot. Seit Tagen!

Wie kann das sein, dass der Internetprovider das nicht hin bekommt?

Können die und müssen die nicht kurzfristige Ersatzlösungen aufstellen in solchen Fällen?

Ich mein', wie muss ich mir diesen "Defekt" vorstellen?

Da hängt doch einfach nur irgendein scheiss Ding an 'nem Mast, was etwas größer ist als ein Dachgepäckträger von einem PKW. Und wenn das kaputt ist, dann bauen Techniker eben vorübergehend ein neues Teil hin oder stellen irgendeinen Ersatz auf.

Wie kann es sein, dass man tagelang kein Internet hat?

Telekomkunden sind nicht betroffen z.b.

Aber alle im Ort, die z.b. o2 haben, haben kein Internet mehr!

Dass ich nach Störungsende ein Recht auf Erstattung habe, das weiß ich schon! Den Link zu deren komplizierten Erstattungsformular habe ich auch schon.

Allerdings scheisse ich darauf. Denn da wird es eh' kaum was geben. Die Erstattung, die da kommt, wird so jämmerlich niedrig ausfallen, dass ich wohl eher kündigen werde. Auch wegen dem erbärmlich schlechten Kundenservice, wo man ständig mit irgendwelchen Leuten telefoniert, die in manchen Fällen gleich 3 Dinge nicht können! Nämlich vernünftig Deutsch reden, Entscheidungen treffen und sachlich-korrekte Auskünfte geben!

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[Österreich] Gelten Mündliche Vereinbarungen Über Einer Schriftlichen Im Nachhinein?

Es geht um Folgendes: Mein Therapeut, bei dem ich nur eine Stunde war, verlangte per Rechnung schriftlich 289 Euro von mir. Es war das erste Mal, dass wir uns sahen, ich habe ihn aufgesucht, aber er arbeitet mit der Kassa. Er hat mir am Ende einen schriftlichen Befund ausgestellt, den ich gebraucht habe, der mir aber leider nichts gebracht hat. Daraufhin schrieb ich ihm, dass ich einfach fragen wollte, ob ich aufgrund dessen eine niedrigere Summe zahlen kann, aber die volle zahle natürlich, wenn er nein sagt. Das ist alles schriftlich per WhatsApp festgehalten.

Er schrieb mir: "Ja, gib mir einfach 100 Euro, dann hat sich’s." Ich stimmte dem schriftlich zu und habe das auch so getan. Gilt das nicht als mündliche Vereinbarung, die über die schriftliche hinausgeht als neuer Vertrag mündlich? Jetzt sagt er mir sogar, dass die schriftlichen 289 schon ein Rabatt waren, wovon er mir vorher nichts sagte, und er eigentlich bei 520 Euro war, dass dies keine Sprechstunde, sondern für einen Befund war. Ich habe die 100 nach der mündlichen Vereinbarung schon überwiesen.

Zumindest nach § 914 ABGB berufen (Vertragsauslegung):

Verträge sind so auszulegen, wie es der übereinstimmende Wille der Parteien war.

§ 1380 ABGB – Vergleich:

„Ein Vergleich ist ein Vertrag, wodurch strittige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet.“

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Gebrauchtwagen: Fristsetzung wegen Service-Fehler?

Hallo zusammen,

Ich habe im Frühjahr (unter 6 Monate) einen hochmotorisierten Gebrauchtwagen (490 PS) bei einem Händler gekauft.

Von Anfang an gab es einige Probleme:

Bordmappe und Eintragungen wurden trotz Zusage nicht mitgegeben, erst nach 4 Monaten und mehrfachen Nachfragen habe ich sie bekommen, da man mich zunächst abgewimmelt hat. Ich bin letztendlich dorthin gefahren, weil mir zugesichert wurde, dass es per Paket versendet würde.

Ich habe den Verkäufer auf die Service-Warnung im Auto hingewiesen, er meinte nur, ich solle wiederkommen und es wäre bereits erledigt. Der Service wurde vor dem Kauf durchgeführt mit Ölzettel und im digitalen Serviceheft eingetragen, aber die Anzeige im Auto ließ sich nicht zurücksetzen aufg. von technischen Fehler. Höchstwahrscheinlich stimmt was mit dem Steuergerät nicht und as wäre ein größeres Problem. Zur Info der Service und Inspektion war ein Teil des Kaufvertrages.

Zusätzlich tritt seit dem Kauf ein Flackern der Innenbeleuchtung auf, was bei der Probefahrt nicht vorhanden war. Wir haben das ebenfalls angesprochen, es deutet evtl. auf ein elektrisches Problem hin.

Der Mechaniker des Händlers hat es versucht, technisch aber nicht geschafft und gesagt, dass sich das Autohaus nochmal bei mir für einen Termin meldet.

Wegen der Vorgeschichte und Unzuverlässigkeit habe ich schließlich eine Frist zur Behebung gesetzt, um meine Gewährleistungsrechte zu wahren.

Nach über einer Woche kam aber keine Rückmeldung. Daraufhin habe ich dem Händler schriftlich eine Frist gesetzt, weil ich weiß, dass das bei Gewährleistung notwendig ist. Die Antwort des Inhabers/Händler war sehr emotional:

„Sie können mir hier keine Fristsetzung geben …

… Service, der sich nicht zurückstellen lässt, ist kein technischer Mangel.

… Ich kümmere mich aus Kulanz, nicht weil ich muss.

Ich bitte Sie im Zukunft auf Druckmittel zu verzichten, damit komme ich überhaupt nicht klar.“

Ich bin nun verunsichert.

Meine Fragen:

  1. War meine Fristsetzung wirklich unhöflich oder war das nur sachlich richtig?
  2. Ist ein nicht zurücksetzbarer Servicehinweis trotz durchgeführtem Service ein Gewährleistungsfall?
  3. Habe ich Anspruch auf ein vergleichbares Mietfahrzeug, da mein Auto zur Oberklasse gehört? Falls das Auto länger stehen würde sprich mehr als drei Tage, da es nicht mein Versagen war und ich ein Fahrzeug auch benötige

Danke für eure Einschätzungen!

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