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Kann meine Freundin durch Räumungsklage vom Vermieter gekündigt werden?

Kündigung des zwischen uns bestehenden Mietvertrages

Sehr geehrte Frau xy , sehr geehrter xy,

hiermit kündigen wir Ihnen den zwischen uns bestehenden Mietvertrag für die von Ihnen gemietete Wohnung im 1. Stock des Hauses fristlos. (Mietvertrag mit Frau xy geb. Xy geschlossen am 03.01.2010 zum 01.04.2011 (samt 2 Nachträge wegen Mietanpassung). Bitte räumen Sie die Wohnung bis spätestens 12.07. 2024,

Dabei nehmen wir Bezug auf unsere Abmahnung vom 21.08.2023.

Da sich eine Besserung Ihres Verhaltens nicht einstellt, bzw. Sie immer wieder in alte Verhaltensweisen zurückfallen, ist es uns sachlich, wirtschaftlich, emotional und gesundheitlich nicht mehr zumutbar diese von Ignoranz, Interesselosigkeit und Rücksichtslosigkeit gegenüber Vermieter und Mitbewohner geprägte Gebaren Ihrerseits weiter hinzunehmen. Hinzu kommt Ihr zerstörerischer Umgang mit Einrichtungsgegenständen.

Hierzu kurz die jüngsten Vorgänge:

17.03.2024: bei 12° C. steht die Balkontüre stundenlang ab 10.00 offen. Es ist keiner da.

11.04.2024: Frau xy, die sich nur noch sporadisch in der Wohnung aufhält, schließt die Balkontüre so, dass sie nur noch am rechten oberen Scharnier hängt und verlässt die Wohnung in der sie seit geraumer Zeit nicht mehr wohnt. Es ist keiner da. Auf Läuten wird nicht geöffnet.

In der Nacht 16./17.04.2024: Bei einer Außentemperatur von 4° C. bleibt das Badefenster geöffnet, das Licht an, die Türe zur Veranda/ Küche offen (Auskühlung).

In der 20.KW 2024: Nimmt Herr xy die Waschmaschine im Waschraum in Betrieb. zieht dazu aber den Stromstecker der Abwasserpumpe aus der Steckdose (!?) Ergebnis: der Keller wird nass.

Miete, Menschen, Vertragsrecht

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