Vertragsrecht – die meistgelesenen Beiträge

Vodafone Vertrag im Shop abgeschlossen - Widerrufbar?

Hallo,

die Antwort auf meine Frage kann ich mir schon denken . Jedoch geht es hier um meine Schwiegermutter, die es anscheinend nicht kapieren kann oder möchte.

Kurze Schilderung:

Sie hat vor einigen Tagen einen Vertrag bei Vodafone im Shop abgeschlossen (Handy und irgendwas mit TV, kenne mich da leider nicht so aus) und wurde quasi mit Versprechungen gelockt. Ich war mit am Telefon, aber sie wollte nicht hören und hat einen Neuvertrag abgeschlossen. Sie musste auf einen Tablet (?) unterschreiben, sprich Digitale Unterschrift. Diese wurde anscheinend (weil sie auf nichts anderem unterschrieben hat) für alle Verträge verwendet.

Am Abend hat sie alle Unterlagen angeschaut und ist auf eine höhere Summe wie gesprochen gekommen. Nun möchte sie ihren Vertrag widerrufen. Vodafone sagt natürlich dies ginge nicht, weil im Shop abgeschlossen. Jetzt ist hier natürlich ein großes Theater, weil sie sich zu 100% im Recht sieht. Sie möchte auch rechtlich gegen diesen Mitarbeiter vorgehen, aber hat natürlich keinerlei Beweise (da helfe ich ihr auch nicht unbedingt).

Meiner Meinung nach bestätigt sie mit ihrer Unterschrift, das sie alles verstanden hat und mit sämtlichen Einzelheiten einverstanden ist und dementsprechend nicht im Recht steht.

Wie seht ihr das? Vielleicht versteht sie es ja nach über einer Woche mal, wenn es ihr andere Personen sagen/schreiben?

Liebe Grüße

Internet, Kündigung, WLAN, Vertrag, Handyvertrag, Vertragsrecht, Vodafone, Widerrufsrecht

Privatverkauf auf eBay - Wer haftet bei Verlust der Ware?

Hallo,

laut den aktuellen AGBs von eBay sollen sowohl gewerbliche als auch private Verkäufer:innen nach dem Versand des Artikels eine Sendungsnummer hinterlegen, anhand derer der Verlauf sowie insbesondere die Zustellung dokumentiert wird. Da Zahlungen (außer Barzahlung bei Abholung) nur noch über eBay bzw. dessen Zahlungsdienste abzuwickeln sind (keine direkten Überweisungen mehr zwischen Käufer und Verkäufer), werden die Umsätze für Verkäufer solange "geparkt" bzw. "eingefroren", bis die Sendung eindeutig als "zugestellt" vermerkt wurde.

Wenn ich aber in meinen Angeboten eindeutig vermerke:

"Barzahlung bei Abholung, Standardversand (Deutsche Post Brief, unversichert), optional per Einschreiben (versichert mit Sendungsnummer); bei Verlust keine Haftung."

sowie

"Privatverkauf: Umtausch, Rücknahme sowie jegliche Art von Gewährleistung meinerseits werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.",

geht dann die Haftung aus rein rechtlicher Sicht auf den Käufer über, wenn dieser ganz eindeutig den günstigen, unversicherten Briefversand wählt? Beim einfachen Briefversand erhält man ja als Absender keinen Sendungsnachweis, höchstens einen Kassenbeleg über das Porto.

Laut den eBay-AGBs haften Verkäufer (PayPal Käuferschutz) trotzdem; nach hiesigem, nationalen Gesetzesstand sind private Verkäufer nach Übergabe der Ware beim Versanddienstleister aber aus der Haftung raus (§ 447 BGB), es sei denn, die Ware wurde beispielsweise nachweislich so schlecht verpackt, dass sie beim Käufer beschädigt ankommt.

Es geht mir primär um die Frage der Haftung bei etwaigem Verlust der Ware, wenn diese bei eBay von Privat veräußert wird und der Käufer explizit einen unversicherten Versand beauftragte. Stehen die AGBs von Unternehmen aus der freien Wirtschaft etwa über dem Gesetz? Eigentlich nicht, oder?

Versand, Recht, eBay, Vertragsrecht

Muss ich den Zählerstand (Strom) für die Endabrechnung mitteilen (Sonderfall)?

Hallo Zusammen,

bei mir erfolgt zum morgigen Tag der Wechsel zu einem neuen Stromanbieter. Dem neuen Stromanbieter soll ich entsprechend den Zählerstand zum morgigen Tag mitteilen, was ich auch machen werde.

Nun der Sonderfall:

Von meinem bisherigen Stromanbieter erhielt ich heute eine E-Mail mit Bitte um Upload/Eintragung des heutigen Zählerstandes (letzter Tag der Belieferung).

Würde ich dies nicht tun, würde die Endabrechnung alternativ auf Basis eines analytischen Wertes erstellt. Der angegebene analytische Wert liegt hierbei ca. 400 kWh unter dem tatsächlichen Zählerstand zum heutigen Tag.

Nun meine Frage(n):

Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich mir einiges an Geld sparen würde, wenn ich den tatsächlichen Wert einfach nicht mitteile und die Endabrechnung somit auf Basis des analytischen Wertes (400 kWh weniger) erstellt würde?

Habe ich in dem Fall die Pflicht, den richtigen Zählerstand mitzuteilen und wäre es bereits ein Betrugsversuch, wenn ich dies nicht täte, weil mir daraus ein finanzieller Vorteil entstünde?

Wenn ich die E-Mail richtig verstehe, wird mir ja die Option eröffnet, den Zählerstand nicht mitzuteilen. Die Konsequenz wäre in dem Fall die Berechnung auf Basis des analytischen Wertes.

Dem neuen Stromanbieter teile ich den Wert zum morgigen Tag ganz normal mit. Kommt es hier zu einer Kommunikation zwischen dem neuen und dem alten Anbieter, sodass die Lücke von 400 kWh auffallen würde?

Wie würdet ihr vorgehen und was ist in dem konkreten Fall die Rechtslage?

Danke im Voraus!

Rechnung, Betrug, Energie, Stromanbieter, Stromverbrauch, Stromanbieterwechsel, Stromzähler, Vertragsrecht, Zählerstand, Betrugsversuch

1&1 Verhalten bei Kündigung?

Spoiler vor ab, wird lang, also zapft euch noch schnell einen Kaffee.

Guten Tag

Wie bereits oben im Titel erwähnt, brauche ich bitte mal eine Expertenaussage zum oben genannten Thema. Habe auch keine passende Erklärung zu meinem Problem finden können, bin aber wahrscheinlich nicht der erste Fall. Aber jetzt zum Thema.

Ich habe meine Kündigung im Dezember 2023 eingereicht. Dadurch dass diese erst vorgemerkt ist und meine Kündigungsfrist bis März läuft, habe ich die Kündigung im März bestätigt. Soweit so gut. Wir haben mittlerweile Juli und 1&1 bucht genüsslich die zu bezahlende Summe weiter ab. Jedoch habe ich bereits im April und im Mai aufgrund der beschriebenen Situation mit dem Kundendienst gesprochen und dieser hat mir telefonisch und schriftlich eine Rückerstattung der seit Januar anfallenden Beträge zugesagt. (mir wäre aber zudem Zeitpunkt (April und Mai) auch die einfache Rückerstattung der Beträge nach der offiziellen zusage, der Kündigung im März genug gewesen. Aber wie gerade kurz erwähnt wird jetzt im Juni wieder abgebucht. Ich bin kein Fach-Jurist und zusätzlich etwas ratlos. Ich weiß tatsächlich auch nicht, dass wenn ich den Fehler gemacht habe, wo ich ihn gemacht habe. Ich selber bin im Außendienst tätig und so ein Verhalten gegenüber meinen Kunden würde wahrscheinlich einhergehen mit der Kündigung meiner Wenigkeit. Wenn die vorliegende Situation tatsächlich nicht mein Versagen ist bräuchte ich vielleicht auch zusätzlich einen Rat von eurer Seite wie man das diplomatisch löst den ich bin mittlerweile echt frustriert und äußerst ungehalten um es mal förmlich auszudrücken.

Ich bedanke mich für eure Zeit und wünsche euch noch einen Schönen...

Kündigung, Vertrag, 1und1, Vertragsrecht

Ist die Mandats-Referenznummer die Kundennummer, die Rechnungsnummer oder eine andere Nummer?

Ich soll für einen Kumpel etwas kündigen.

Und ich bitte vorsorglich um hilfreiche, sachliche Antworten und keine Neunmalklug-Antworten ala "Das weiß doch jeder!" oder bescheuerte Gegenfragen wie "Warum macht dein Freund es nicht selbst?".

Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:

Mein Kumpel will 2 Verträge kündigen. Eine Pre-Paid-Vertrag bei Vodafone oder was auch immer. Klar ist jedenfalls, dass es ein Vertrag von Vodafone ist, wo monatlich 4,49 € abgebucht werden. Und ein Vertrag bei usenet.nl, wo 13,99 € abgebucht werden.

Mein Kumpel gibt an, dass er keinerlei Unterlagen mehr hat und auch keinen Zugang zu seinem E-mail Postfach. Er kann auch das Passwort dafür nicht wiederherstellen.

Die Fragestellung, die sich daraus ergibt ist:

Was ist die Mandats-Referenznummer? Ist das eine von der Volksbank vergebene Nummer für den Lastschrifteneinzug selbst? Oder ist das, was bei meinem Konto immer der "Verwendungszweck" ist? Bei seinem Konto jedenfalls gibt es zu den Kontoempfängernamen nur eine "Gläubiger-ID" und eine "Mandatsreferenznummer".

Die Verträge kann man meines Wissens nach ja nur kündigen, wenn man die Kundennummer hat. Diese haben wir aber nicht. Es sei denn die Nummer, die hinter "Mandatsreferenznummer" angegeben ist ist die Selbe.

Handy, Internet, Finanzen, Smartphone, Kündigung, Geld, Recht, UseNeXT, Bankkonto, Vertragsrecht, Vodafone, Volksbank

Autokauf - Vorabüberweisung des Geldes?

Hallo,
habe kürzlich einen Kaufvertrag über ein Auto im Wert von knapp 7000€ abgeschlossen. Der Händler möchte, dass ich ihm das Geld überweise, damit er kein Bargeld in der Filiale herum liegen hat (Sicherheitsrisiko, kann ich durchaus verstehen).
Im Internet liest man, dass man beim Gebrauchtwagenkauf keine Vorabüberweisungen machen sollte, ehe man die Fahrzeugpapiere nicht bekommen hat.
Ich habe dem Händler einen Großteil des Geldes (5000€) bereits überwiesen. Im Kaufvertrag steht nichts dazu, wann das Geld überwiesen sein muss, nur, dass man "bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen" an den den Vertrag "gebunden sei".
Ist es in Ordnung, wenn ich das Geld für den Wagen erst bei Abholung überweise? Da der Chef noch im Urlaub ist, ist die angebundene Werkstatt noch geschlossen. Auch soll nach dem Urlaub vom Chef noch eine kleine vertraglich vereinbarte Reparatur (im Kaufvertrag schriftlich hinterlegt) dort noch erledigt werden. Der Wagen ist auch noch nicht wieder zugelassen. Deswegen ist vereinbart worden, dass der Wagen dort noch bis Mitte nächster Woche stehen bleibt.

Ich kann die Überweisung ja per Online-Banking vor den Augen des Chefs ausführen, der Großteil des Wagens ist letztlich ja bezahlt und den Rest überweise ich auch. Nur bin ich wegen den Empfehlungen im Internet zum Thema Vorabüberweisungen verunsichert, schließlich habe ich außer einem Gebrauchtwagenkaufvertrag und einer Ausgabe von 5000€ bisher nichts in den Händen. Was sagt ihr dazu?
Über ernst gemeinte und bevorzugt auch sach- und fachkompetente Antworten würde ich mich freuen.
Danke

Auto, Gebrauchtwagen, Recht, Kaufvertrag, Autokauf, Gebrauchtwagenkauf, Vertragsrecht, Autokaufvertrag, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen

1&1 - falsches Kündigungsdatum?

Hi!

Aufgrund einer kleinen Unachtsamkeit meinerseits brauche ich mal eure Hilfe bzw. Tipps, wie ich jetzt am Besten vorgehe, um bei den nächsten Schritten nicht ganz unvorbereitet zu sein.

Folgender Sachverhalt:

Mobilfunkvertrag bei 1&1 wurde von mir fristgerecht, schriftlich und per Einschreiben (1 Monat vor Vertragsende) gekündigt.

Abgeschlossen: 1.7.2021

Ende: 30.6.2023

Am 25.5.2023 erhielt ich die Kündigungsbestätigung, also fristgerecht, per E-Mail. Kurz überflogen. 30.6.202* - passt

Das Sternchen steht nun für die Unachtsamkeit, denn durch dummen Zufall hab ich nun, genau am vermeintlich letzten Vetragstag (30.6.2023) gemerkt, dass in der Mail 30.6.2024(!!) steht. Das Ganze fiel jetzt eigentlich nur durch ein Problem bei der Rufnummermitnahme bei meinem neuen Anbieter auf (Vodafone).

Warum macht 1&1 sowas? Absicht oder wirklich Missgeschick ? Hab geschaut, ob es ein Fehler meinerseits im Kündigungsschreiben war, aber nein- alles korrekt. Ich hab ausdrücklich um die Kündigung zum 30.6.2023 gebeten.

Was mache ich jetzt am Besten? Ich will natürlich erstmal beim Kundenservice anrufen, aber da kann ich mir vorstellen, dass die sich da dummstellen. Könnten die so dreist sein und behaupten, dass im Kündigungsschreiben der 30.6.2024 stand und ich denen beweisen muss, dass das nicht der Wahrheit entspricht?

DANKE im Voraus für jegliche Hilfe

Kündigung, Verbraucherschutz, Vertrag, 1und1, Handyvertrag, Mobilfunkvertrag, Vertragsrecht, Betrugsversuch, dreist

Habe ich ein Recht auf 40-Stunden Woche?

Hallo zusammen :)

Ich arbeite bereits seit 10 Jahren in einer Handwerksfirma. Im Vertrag ist von einer 40-Stunden Woche die Rede...

Die Auftragslage ist momentan nicht gut und wir müssen schon seit fast 2 Monaten jeden Freitag zu Hause bleiben und Urlaub nehmen. Wer keinen Urlaub mehr hat, hat Pech - ist dann ein unbezahlter Tag.

Nun wurde uns allen heute ein neuer Vertrag vorgesetzt, mit diversen Änderungen - unter anderem will unser Chef das wir nun ein Zeitkonto einrichten mit bis zu 100 Stunden plus/minus. Viele haben aus Angst ihren Job zu verlieren unterschrieben, ich war einer der wenigen die nicht unterschrieben haben.

Was mich besonders ärgert: Erst gestern wurde jemand eingestellt, und es sind aktuell sogar 3 Leiharbeiter im Betrieb!

Kann mein Chef einfach so von mir verlangen Freitags zu Hause zu bleiben, oder habe ich ein Recht auf meine 40-Stunden Woche?

Und zu dem neuen Vertrag inklusive Zeitkonto: Das darf ich ohne jegliche Diskussion oder Angabe von Gründen ablehnen, richtig?!

Ich hätte ja eigentlich vollstes Verständniss für die Lage meiner Firma, denn ich mag meinen Job und hatte auch mit Vorgesetzten und Kollegen nie Probleme. Aber ich sehe es auch irgendwo nicht ein meinen ganzen Urlaub zu verschwenden und sogar noch ins Minus zu gehen wenn gleichzeitig noch Leute eingestellt sowie Leiharbeiter beschäftigt werden. Sehe ich das falsch? Ich hätte gerne mal ein paar Meinungen dazu, wenn ich mich schon beim Chef unbeliebt mache dann will ich wenigstens im Recht sein, so dass man mir nichts vorwerfen kann...

Vermutlich gibt es Kurzarbeit wenn sich die Mitarbeiter nicht alle für das Zeitkonto entscheiden, aber dann müssten ja ohnehin die Leiharbeiter und der Kollege der gestern eingestellt wurde gehen, oder sehe ich das falsch? Die Stammmannschaft kann sowas doch eigentlich nicht betreffen...

Arbeit, Kurzarbeit, Gehalt, Arbeitsrecht, Vertrag, Arbeitsamt, Rechtsfrage, Rechtslage, Vertragsrecht

1&1 bucht zu viel Geld ab (39,99 statt 34,99)?

Hallo zusammen,

ich habe heute eine E-Mail mit meiner neuen 1&1 Rechnung für den DSL100 Vertrag bekommen und sehe dort eine Abbuchung von 39,99 statt 34,99€. Ich habe von 1&1 keinerlei Informationen darüber bekommen und halte es auch für gar nicht zulässig im laufenden Vertrag einfach stillschweigend die Grundgebühr zu erhöhen und so abzubuchen. Selbst mit einer Ankündigung habe ich so etwas noch nie erlebt. In der Vergangenheit haben die Anbieter dann eher versucht die Leute zu neuen Verträgen zu bewegen.

Ich habe bei 1&1 angerufen und der Mitarbeiter behauptete einfach rotzfrech, dass angeblich eine Ankündigung per Mail verschickt wurde, obwohl ich definitiv keine erhalten habe. Ich lese alle meine Mails und auch die Suche findet keine Mail. Im 1&1 Kundenkonto sieht man auch im Nachrichtencenter, dass eine solche Mail nie bei mir angekommen ist, sondern immer nur die Rechnungsmails! Der Mitarbeiter, bat mir nun an den Vertrag 2 Jahre für die alten 34,99€ zu verlängern, was ich akzeptiert habe und sollte per Mail auf einen Kaufen Link klicken. Alles sehr ominös dieses Vorgehen.

Die zu viel abgebuchten 5€ wollte er von sich aus aber nicht erstatten, da es ja angeblich eine Ankündigung gab, die ich nie erhalten habe. Absolut dreist.

Betrifft das hier noch jemanden?
Wäre interessant zu wissen, ob es hier noch mehr Betroffene gibt, die im Vorfeld auch nicht informiert wurden.

Internet, Vertrag, 1und1, DSL, Telekom, Vertragsrecht, Preiserhöhung

Zählt „keine Garantie“ im Kaufvertrag (Autokauf - Privat)?

Hallo liebe Leute,

leider kenne ich mich mit Verträgen nicht allzu gut aus, ich versuche meine Frage so kurz wie möglich zu halten. Vor wenigen Wochen habe ich mir für ca. 5500€ ein gebrauchtes Auto von einer Privatperson gekauft (ich weiß nicht ob dee Preis eine Rolle spielt, deshalb schreibe ich ihn mal mit auf). Schon beim schreiben über der Verkaufsseite hatte ich Fragen, wie z.B. rasselt der Motor und vorallem beim Kaltstart, dies wurde mehrmals klar verneint. So wie es dann kam, war leider das Gegenteil der Fall, der Motor rasselt, vor allem beim Starten (wahrscheinlich Steuerkette gelängt). Wenn es das wäre, würde sich die Reparatur vom Kostenpunkt her kaum lohnen. Ich war mit einem Kollegen vor Ort um das Auto anzuschauen und leider haben wir es nicht dort schon festgestellt. Da dee Verkäufer sich auch nicht mit Verträgen auskennt hat mein Kollege einen Kaufvertrag geschrieben und den Verkäufer mit Einverständnis und anschließend mich unterschreiben lassen. Im Kaufvertrag steht „Privatverkauf, keine Garantie“ - das war dem Verkäufer wichtig. Kann ich nun rechtlich vorgehen, da er auf meine Fragen nicht mehr reagiert? Soweit ich weiß gibt es bei gebrauchten Fahrzeugen ja keine „Garantie“ sondern eine „Gewährleistung“ außer man schließt diese im Kaufvertrag aus, das ist ja aber nicht der Fall.

Weiß da jemand mehr? Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, danke fürs durchlesen!

Kaufvertrag, Autokauf, Garantie, Gewährleistung, Kaufvertragsrecht, Privatverkauf, Vertragsrecht, auto problem, Gewährleistungsanspruch, steuerkette