Ist das eine verbindliche Zusage?

9 Antworten

Mietvertraege koennen zwar auch muendlich geschlossen werden, das ist hier aber noch lange nicht geschehen.Du hast lediglich dein Interesse bekundet und deine Entscheidung von der Beantwortung der gestellten Fragen abhaengig gemacht. Eine Erklaerung mit Bindungswille hast du mit der genannten Formulierung jedoch nicht abgegeben. Zudem kann aus der Uebersendung des Mustermietvertrages geschlossen werden, dass eine solche Erklaerung hier sowieso erst durch die Unterzeichnung eines schriftlichen Mietvertrages erfolgen sollte.

Verträge kommen duch Annahme eines Angebots in übereinstimmender Willenserklärungen zustande. Ist hierbei Schriftform verhandelt, durch Unterschrift unter eine dementsprechende Vereinbarung.

Im Ergbnis liegt derzeit kein Vertrag, sondern ein Angebot vor.

Das ist soweit konkret, als ein Mietvertragsentwurf vorgelegt wurde. Deswegen käme mit der danach abgegebenen Erklärung, "ich möchte sie gene mieten", ein vorvertragliches Schuldverhältnis c. i. c. in Betracht, wenn man davon Abstand nähme. Der antragende Vermieter könnte also Schadensersatz fordern, wenn er insbes. im Vertrauen auf Vertragserfüllung anderen Interessenten absagte.

Demnach bestehen drei Optionen:

  1. Man schickt den Vertrag unabhängig der Frage unterschrieben innerhalb einer Frist, unter der der Antragenden die Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf, § 147 II BGB. Das wäre ein Tag Bedenkzeit plus Postlaufzeit.
  2. Man unterschreibt ihn nicht und wartet erst auf die Antwort seiner Frage. Damit wäre der Antrag aber erloschen, der VM nicht mehr zu Vertragsschluss gem. seines vorliegendem Angebots verpflichtbar, § 146 BGB.
  3. Man unterschreibt ihn nur mit Änderungen, etwa der Frage als Vertragsbestandteil. Das wäre ein Gegenangebot, das angenommen oder abgelehnt werden kann wie unter 1.

G imager761

Juristisch gesehen nicht, abgesehen wäre es ja unter Vorbehalt wegen deinen Fragen. Hat der Vermieter die Wohnung denn lange für dich reserviert und ist nun enttäuscht oder wo liegt das Problem?

Nathes99 
Fragesteller
 05.10.2019, 22:47

Nein, die Wohnung wurde nicht lange für mich reserviert ... ich habe ein besseres Angebot gefunden und habe ANgst, dass der Vermieter mich nun zu Schadensersatz auffordert, da ich spontan diesen Satz geschrieben habe ...

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supermayerxxl  05.10.2019, 23:04
@Nathes99

Haha, ich glaube, du machst dir zu viele Gedanken :). Schreib nächstes mal dann vllt. "Ich habe großes Interesse an der Wohnung". Der Vermieter wird es überleben, gehört dazu, dass ab und an Leute abspringen.

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imager761  06.10.2019, 09:18
@supermayerxxl
Der Vermieter wird es überleben, gehört dazu, dass ab und an Leute abspringen.

Mit Plattitüden kann man die berechtigten Befürchtungen der Fragestellerin nun nicht zerstreuen :-( Denn hier lag bereits ein konkreter, unterschriftsreifer Mietvertragsentwurf vor als man erklärte, "Die Wohnung hat einen guten Eindruck auf mich hinterlassen und ich möchte sie gerne mieten." Das nennt man vorvertragliches Schuldverhältnis culpa in contrahendo, c.i.c., das der VM zwar überlebt, den dadurch entstandenen Vertrauensschaden aber ersetzt verlangen kann.

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eine Willenserklärung, ja...aber Mietverträge bedürfen der Schriftform. Also: Solange Du nichts unterschrieben hast, ist nichts verbindlich.

cheerio

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Nathes99 
Fragesteller
 05.10.2019, 22:39

Danke ... ein Beispiel - Mietvertrag (ohne meinen Namen) wurde mir per Mail zur ansicht zugeschickt...

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gromio  05.10.2019, 22:42
@Nathes99

gut, lies ihn genau und such Dir professionelle Beratung, bevor Du unterschreibst. Hast Du mal unterschrieben, ist Deine Zusage verbindlich.

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DerCaveman  05.10.2019, 23:19
aber Mietverträge bedürfen der Schriftform

Das ist nicht richtig. Mietvertraege koennen durchaus auch muendlich wirksam geschlossen werden.

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gromio  06.10.2019, 06:29
@DerCaveman

Nach § 550 BGB muss ein Mietvertrag jedoch schriftlich abgeschlossen werden, wenn er für einen längeren Zeitraum als ein Jahr abgeschlossen werden soll. Dies gilt nicht nur für Mietverhältnisse über Wohnraum, sondern gem. § 578 BGB auch für Mietverhältnisse über Grundstücke und Gewerberäume. 

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DerCaveman  06.10.2019, 06:50
@gromio
§ 550 BGB

Das steht dort aber gerade nicht. Dort steht vielmehr, dass ein nicht schriftlicher geschlossener Mietvertrag ueber mehr als 1 Jahr als unbefristeter Mietvertrag gilt.

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gromio  06.10.2019, 09:07
@DerCaveman

Das ist eben ein Gesetzestext:

Wird ein Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen......

Die Erklärung dieser Norm durch Juristen wiederhole ich gern:

Nach  § 550 BGB muss ein Mietvertrag jedoch schriftlich abgeschlossen werden, wenn er  für einen längeren Zeitraum als ein Jahr abgeschlossen werden soll. Dies gilt nicht nur für Mietverhältnisse über Wohnraum, sondern gem.  § 578 BGB auch für Mietverhältnisse über Grundstücke und Gewerberäume. 

Abzuleiten ist also: Mietverträge für mehr als ein Jahr SIND SCHRIFTLICH zu vereinbaren, zB um zu vermeiden dass sie NUR DESHALB AUF unbestimmte ZEIT gelten, weil eben KEINE SCHRIFTFORM gewählt wurde.

Ergo: Mietverträge immer schriftlich, für Zeiträume > ein Jahr sowieso.

cheerio

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DerCaveman  06.10.2019, 10:40
@gromio

Unbefristete Mietvertraege sind keine fuer laengere Zeit als 1 Jahr abgeschlossene Mietvertraege sondern eben unbefristete. Sie koennen vor Ablauf eines Jahres beendet werden oder auch danach.

zB um zu vermeiden dass sie NUR DESHALB AUF unbestimmte ZEIT gelten, weil eben KEINE SCHRIFTFORM gewählt wurde.

Mietvertrage ueber Wohnraum gelten allerdings sehr wohl als unbefristete Mietvertraege, wenn sie nicht schriftlich geschlossen wurden. Siehe dazu BGB § 575 Abs. 1.

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gromio  06.10.2019, 13:08
@DerCaveman

darum ging es nicht..........bitte genau lesen. Danke.

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Rechtskräftig ist die "Anmietung" der Wohnung erst nach Vertragsabschluss.

Gerhart  06.10.2019, 10:23

... Wirksam... nicht "rechtskräftig"

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