Darf ich meine Wohnung selbst streichen obwohl der Vermieter einen professionellen Anstrich will?

16 Antworten

Muss ich diesem Wunsch nachgehen oder darf ich die Wohnung trotzdem auch selbst streichen?

Ich denke, das ist kein Wunsch, sondern der Vermieter macht das so, wie er es für richtig hält. Darüber darfst Du Dich zunächst einmal freuen.

Wäre eine solche Forderung seinerseits überhaupt rechtens, da eine Malerfirma schon einiges kosten wird und die Wand eigentlich schon bereits weiß ist.

Er macht es doch auf seine Kosten, oder? Wer die Musik bestellt, hat sie auch zu bezahlen. Und den Unterschied zwischen weiß und noch weißer als weiß kennt man von der Waschmittelwerbung. Da geht immer noch was.

Wenn Du dann die ein oder andere Wand anders haben willst, ist das Deine Sache. Da kommt es dann erst wieder auf die Rückgabe an, wenn Du ausziehst.

Wer bestellt, bezahlt. Wenn ein Vermieter vor Neuvermietung die Wohnung streichen lassen will von einer Fachfirma, dann kann er das tun, aber nicht auf Kosten des neuen Mieters. Ein neuer Mieter kann und darf immerhin seine Wohnung so gestalten wie er möchte, d.h. er darf auch die Wände in der Farbe streichen, die ihm gefällt.

Nur unübliche Farben wie braun, rosa, rot etc. müssen am Mietende vom Mieter wieder in neutralen Farben gestrichen werden.

Sollte der Vermieter Ihnen die Kosten der Malerfirma in Rechnung stellen wollen, so ist das nicht rechtens. Das ginge nur mit Ihrem Einverständnis und dem Eintrag ihm Mietvertrag, dass Sie die Kosten der Schönheitsreparaturen bei Einzug übernommen haben (wichtig!) und am Ende des Mietverhältnis nicht mehr streichen brauchen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Jahrzehntelange Erfahrung

Ein Vermieter darf bei Auszug des Mieters vom selben Schönheitsreparaturen verlangen, wenn dies einmal per Mietvertrag so festgelegt ist und wenn dies der Nutzungsdauer entsprechend angemessen ist, vor allem, um die Qualität der Mietsache vom Einzugszeitpunkt wieder herzustellen.

Der Vermieter hat allerdings keinen Anspruch darauf, auf Kosten des Mieters die Beauftragung einer Firma zu verlangen, wenn der Mieter diese Schönheitsreparaturen auch selber durchführen kann und will.

Muss ich diesem Wunsch nachgehen oder darf ich die Wohnung trotzdem auch selbst streichen?

Ja und ja: Natürlich darf der VM (s)einen Fachmann beauftragen, um dir eine bei Miebeginn renovierte Wohnung zu vermieten. Damit wären eine vmtl. mietvertraglich auf dich übertragene laufende Schönheitsreparaturpflicht wirksam vereinbart.

Dennoch darfst du während deiner Mietzeit die Wohnung frei dekorieren, also auch Mustertapeten oder schrille Wandanstriche aufbringen.

Musst dann nur eben bei Rückgabe den bei Mietbeginn vorhanden Zustand wieder herstellen. Meint zunächst "sachgerecht in mittlere Art und Güte", also zwar nicht durch, aber wie ein Fachmann ohne Absätze, gleichmäßig deckend und mit sauber abgeklebten Übergängen streichen. Und zwar in einem Farbton, der "dem Geschmack der Mehrheit der Miteinteressenten entspricht und den VM an der Weitervermietung nicht hindert".

bwhoch2  31.10.2019, 09:14

Klar und eindeutig!

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Schreibt er auch noch die Malerfirma vor?

Mach es selbst und gut ist.

imager761  31.10.2019, 07:58

Frage verstanden? Der VM will seine Wohnung professionell frisch gestrichen an den Fragesteller neu vermieten. Das darf, ja muss er sogar, wenn er den M zu laufenden Schönheitsreparuren verpflichtet. Trotzdem kann der M die andersfarbig gestalten.

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