Wie bindend ist der Vorvertrag?

3 Antworten

Bis spätestens den 01.02. muss laut Vertrag eine Entscheidung fallen, Du hast bereits jetzt die Entscheidung mitgeteilt bekommen.

Er will das Fahrzeug nicht, anderen Käufer suchen. Vorher lass dir seine Entscheidung schriftlich mitteilen -wenn noch nicht geschehen-.

Ihr habt schriftlich festgehalten, das der Käufer sich bis zum 1.2. festlegen muss. Dies hat er getan. Er hat sich dagegen entschieden. Somit ist alles im Sinne des Vertrages den beiden Seiten unterschrieben und ihr Einverständnis erklärt haben, geschehen. Punkt.

Somit bleibst du jetzt erstmal auf dem Auto sitzen und dein potenzieller Käufer geht sauber aus der Sache raus

PeterFraese 
Fragesteller
 07.01.2024, 12:25

Ok, danke dir

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PeterFraese 
Fragesteller
 07.01.2024, 12:26

Danke dir

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Oh…sieht schlecht aus für den Käufer. Aber würde ich an deiner Stelle trotzdem nicht drauf bestehen. Du hast sonst Gerichtskosten und Ärger und der Käufer auch und das Geld hat er trotzdem nicht.

https://www.bussgeldkatalog.org/vorvertrag-autokauf/

Oh… hab das mit der Entscheidung zum 01.02. überlesen. Das ist dann eine Formulierung zu Gunsten des Käufers. Hat er sich ja dran gehalten.

Das nächste Mal besser auf die Formulierungen achten und genaue Bedingungen für einen Rücktritt rein setzen.

PeterFraese 
Fragesteller
 07.01.2024, 12:32

Alles gut, ist nicht so tragisch. Wollte nur wissen ob und was an dem Vorvertrag falsch ist und ob es überhaupt Sinn ergibt so einen aufzusetzen.

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