Vertragsgerät weitergeben/verkaufen?

3 Antworten

Kannst du vermutlich machen, musst aber weiter für den Vertrag zahlen.

Außer du lässt den Vertag korrekt umschreiben auf den Käufer. Das machen die meisten Anbieter wenn die Bonität beim Käufer denn stimmt.

Hallo,

solltest du im Vertrag nachlesen, aber wenn du den Handyvertrag über die volle Laufzeit erfüllst gehört er dir und du kannst damit machen was du willst.

Ich bezweifle aber dass die den überhaupt wiederhaben wollen, wenn du meinetwegen einen besseren Vertrag vor Ende des alten abschließt. was sollen die schon damit? Gebrauchte geben die nicht weiter.

LG

Harry

Guck mal in die Vertragsbedingungen. Je nachdem wie die gestaltet sind, gehört Dir der Laptop/Handy/Whatever erst nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit. Du kannst dem Käufer demnach gar kein Eigentum verschaffen.