Strom: Kündigungsfrist verpasst?

2 Antworten

Hi,
sofern die anfängliche Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist (Je nach Vertrag, 12 oder 24 Monate). Kann sich der Vertrag um X Monate verlängern, sofern in den AGB nichts anderes steht oder nichts anderes vereinbart wurde.
Du hast aber nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit - und ich nehme mal an, dass diese vorbei ist - ein 1-Monatiges kündigungsrecht, auch wenn er sich wie oben beschrieben auf weitere 12 Monate verlängert.

Am besten mal dort anrufen und nachfragen, in der Regel geben die dir keine Falschauskunft um dich unbedingt als Kunden zu halten.

Lass den Vertrag mal bei einer Verbraucherzentrale checken. Ich glaube solche Knebelverträge sind nicht mehr zulässig. Aber genaue Auskunft kann dir nur ein Anwalt oder die Verbraucherzentrale geben.

Janni1007 
Fragesteller
 06.10.2023, 21:57

Ich glaube die Frage, die sich stellt, ist: Zählt eine Vertragsverlängerung als Neuvertrag oder eben nicht. Weil mein Vertrag vor März 2022 geschlossen worden ist.

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SlightlyAnnoyed  06.10.2023, 21:59
@Janni1007

Nein, bei vor 2022 geschlossenen Verträgen gelten weiterhin die vertraglich vereinbarten Bedingungen. Du wirst also 12 Monate warten müssen. Gerne kannst du auch jetzt schon die Kündigung versenden, damit du es nicht wieder vergisst.

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Janni1007 
Fragesteller
 06.10.2023, 22:11
@SlightlyAnnoyed

Ich könnte allerdings bei einem Umzug vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, oder?

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Singuli  06.10.2023, 22:15
@Janni1007

Wegen sowas würde ich jetzt nicht umziehen. Da sind die Umzugskosten größer als wenn du jetzt noch zwölf Monate bei dem Anbieter bleibst. Ich würde dir empfehlen, den Rat des anderen Nutzers zu beherzigen und jetzt schon zu kündigen.

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Janni1007 
Fragesteller
 06.10.2023, 22:17
@Singuli

Das ist schon klar, aber wenn sowieso ein Umzug bald anstünde... und ich an eine Adresse ziehe, wo bereits ein anderer Stromvertrag besteht (bspw. eine WG).

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Singuli  06.10.2023, 22:20
@Janni1007

Da bin ich jetzt überfragt aber da wirst du schon raus können. Macht ja auch keinen Sinn denn der Zähler wird ja wieder benötigt.

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