Berechtigt oder nicht von der 1N Telecom GmbH?

1 Antwort

Im Großen und Ganzen ja.

1. Solange Du keine Vertragsunterlagen mit einer Widerrufsbelehrung hast, hat die Widerrufsfrist bei Onlineverträgen noch gar nicht begonnen.

2. Die Beweislast für einen Vertrag liegt bei der Gegenpartei

3. Eine Kündigung bedarf es nicht, da Du den Vertrag direkt widerrufen hast.

4. Wenn Du Widerrufe oder Kündigungsschreiben verfasst, schicke sie bitte nicht mit Einschreiben Rückschein. Der Dienstleister, der das Anschreiben ausliefert, prüft ja nicht, ob der richtige Adressat angenommen hat. Er liefert nur gegen Unterschrift aus. D.h., dass im Fallle einer Annahme die Beweislast bei Dir liegt, ob es auch der richtige Adressat angenommen hat.

5. Einwurfeinschreiben genügt, weil Du dann den Nachweis hast, dass es im Verantwortungsbereich des Adressaten zugestellt ist. Wer dann tatsächlich das Einschreiben rausholt, liegt nicht in Deiner Verantwortung.

6. Der Widerspruch gegen die Rechnung ist auch nicht notwendig, da der Vertrag mit dem Widerspruch nicht mehr als Zustandegekommen gilt, solange Du keine Leistung von der Gegenpartei in Anspruch genommen hast.

7. Ich würde jetzt erstmal auf gar nichts mehr reagieren und die Gegenpartei "kommen" lassen, denn je mehr Du jetzt noch reagierst desto größer ist die Gefahr, dass Du einen Fehler machst. Das würde ich solange treiben, bist Du Du ein Schreiben vom Gericht erhälst, wo Du 14 Tage Zeit zum widersprechen hast, was Du auch tust. Danach bleibt dem Gegner nur noch der Klageweg und den überlegt sich dann jeder fadenscheiniger Vertragspartner.

PS: Ob Du für einen Vertrag berechtigt bist, oder nicht, ist eine Frage des Alters und nicht eine Frage wem der Internetanschluss gehört.