Kündigungsbestätigung per SMS, Betrugsverdacht?

6 Antworten

Eine Kündigung ist nur empfangsbedürftig.

Eine Kündigungsbestätigung ist nicht erforderlich. Die kann aber erfolgen. Aber eben so, wie der Vertragspartner das so will. In dem Fall ist SMS wohl deutlich günstiger, weswegen der Weg wohl gewählt wurde.

die kündigungsbestätigungen dürfen schn per sms oder email erfolgen. wihtig ist aber, dass die kündigung (das PDF) unterzeichnet wird. entweder von der persond ie einzelunterschriftsberechtigt ist oder von zwei kollektiv-unterschriftsberechtigten.

das würde ich verlangen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Human Resources in der CH
das würde ich verlangen.

Das bringt aber nichts, da es keinen rechtlichen Anspruch darauf gibt. Das Unternehmen muss theoretisch nicht einmal diese SMS schicken.

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@ChristianLE

gemäss schweizer recht, hat die firma die kündigung zu bestätigen, sofern der arbeitnehmer dies ausdrücklich verlangt.

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@RotesGummibaer

Arbeitnehmer? Ansonsten ist es mir auch im Schweizer Recht neu, dass die Kündigung eines Verbrauchervertrags schriftlich bestätigt werden muss.

Selbst eine Vorschrift, dass Arbeitsverträge in der Schweiz schriftlich bestätigt werden müssen, ist mir im schweizer Recht nicht bekannt.  

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@ChristianLE

arbeitsverträge müssen nicht schriftlich sein. es geht aber um eine kündigungsbestätigung..

jedenfalls wennd er arbeitnehmer eine bestätigung verlangt, müsste es der arbeitgeber ausstellen. und wenn, dann richtig.

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@RotesGummibaer

Ja, "müsste" ist aber halt nicht verpflichtend. Letztendlich ist es aber so, dass so etwas schriftlich ausgestellt wird. Das gehört dann zum guten Ton. Ausnahmen bestätigen die Regel

Ich habe mal eine Vertrag gekündigt und das Unternehmen hat sich partout geweigert mir überhaupt irgendetwas zu bestätigen. O-Ton: "Bei uns werden Kündigungen grundsätzlich nicht bestätigt"

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Ich habe halt angegeben, dass ich gerne eine schriftliche Kündigungsbestätigung hätte.

Darauf hast Du rechtlich gesehen aber keinen Anspruch. Eine Kündigung ist eine sogenannte einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung und muss vom Vertragspartner niemals bestätigt werden.

Wenn Du das Schreiben per Einschreiben versendet hast, wäre das dein Nachweis, dass das Schreiben angekommen ist. Die SMS kann durchaus als Bestätigung gesehen werden. Besser als nichts.

Du kannst unberechtigte Abbuchungen ohne Begründung zurück buchen lassen.

Warum lässt man sich auf solch windige Angebote überhaupt ein?

D.h. eigentlich könnte ich zur Not die Lastschrift bei der Bank sperren lassen, sofern unerwartet doch weitere Abbuchungen nach der Kündigungsfrist erfolgen sollten. Finde ich gut.

Ich kannte zu dem Zeitpunkt des Anrufs diese Callcenter-Masche noch nicht

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@pinknoise

Unberechtigte Abbuchungen kannst du IMMER zurück buchen lassen.

Natürlich musst du dein Konto im Auge behalten. Dazu bist du vertraglich sowieso verpflichtet.

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Es ist gar keine Bestätigung nötig, es ist eine reine Höflichkeit dir dies mitzuteilen.