Kann meine Freundin durch Räumungsklage vom Vermieter gekündigt werden?
Kündigung des zwischen uns bestehenden Mietvertrages
Sehr geehrte Frau xy , sehr geehrter xy,
hiermit kündigen wir Ihnen den zwischen uns bestehenden Mietvertrag für die von Ihnen gemietete Wohnung im 1. Stock des Hauses fristlos. (Mietvertrag mit Frau xy geb. Xy geschlossen am 03.01.2010 zum 01.04.2011 (samt 2 Nachträge wegen Mietanpassung). Bitte räumen Sie die Wohnung bis spätestens 12.07. 2024,
Dabei nehmen wir Bezug auf unsere Abmahnung vom 21.08.2023.
Da sich eine Besserung Ihres Verhaltens nicht einstellt, bzw. Sie immer wieder in alte Verhaltensweisen zurückfallen, ist es uns sachlich, wirtschaftlich, emotional und gesundheitlich nicht mehr zumutbar diese von Ignoranz, Interesselosigkeit und Rücksichtslosigkeit gegenüber Vermieter und Mitbewohner geprägte Gebaren Ihrerseits weiter hinzunehmen. Hinzu kommt Ihr zerstörerischer Umgang mit Einrichtungsgegenständen.
Hierzu kurz die jüngsten Vorgänge:
17.03.2024: bei 12° C. steht die Balkontüre stundenlang ab 10.00 offen. Es ist keiner da.
11.04.2024: Frau xy, die sich nur noch sporadisch in der Wohnung aufhält, schließt die Balkontüre so, dass sie nur noch am rechten oberen Scharnier hängt und verlässt die Wohnung in der sie seit geraumer Zeit nicht mehr wohnt. Es ist keiner da. Auf Läuten wird nicht geöffnet.
In der Nacht 16./17.04.2024: Bei einer Außentemperatur von 4° C. bleibt das Badefenster geöffnet, das Licht an, die Türe zur Veranda/ Küche offen (Auskühlung).
In der 20.KW 2024: Nimmt Herr xy die Waschmaschine im Waschraum in Betrieb. zieht dazu aber den Stromstecker der Abwasserpumpe aus der Steckdose (!?) Ergebnis: der Keller wird nass.
4 Antworten
Ja. Bestimmt. Gerade der letzte Punkt zeigt, dass man dem Mieter nicht vertrauen kann und er fremdes Eigentum zerstört.
Vor der Räumungsklage muss erstmal vom Vermieter gekündigt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, kann er eine Räumungsklage einreichen. Jedoch hat der Vermieter schlechte Karten, wenn alles abgestritten, bzw. Besserung gelobt wird. Der ganze Prozess kann recht lange dauern.
Also die Räumungsklage wird der Vermieter erheben. Die Anwälte haben hin und her geschrieben und die Vermieter wollen die Familie raus haben. Die haben halt ein Kind. Ich versteh den Vermieter schon aber hoffentlich wird er ihn noch ein bisschen mehr Zeit geben zum ausziehen
Die Kündigung besteht mit diesem Schreiben ja schon. Und die Kündigung ist aus meiner Sicht nach dem was man liest durchaus gerechtfertigt.
Erst wenn deine Freundin dann nicht die Wohnung verlässt, also innerhalb der Frist oder am Fristende auszieht, kann der Vermieter eine Räumungsklage anstreben.
Mann könnte zum jetzigen Zeitpunkt noch mal versuchen sich mit dem Vermieter an einen Tisch zu setzen. Vielleicht lässt sich die Frist zu verlängern da der Wohnungsmarkt ja recht angespannt ist.
Aber das bedingt dann das man sprichwörtlich den Kopf unterm nimmt und das Gespräch sucht. Eine Räumungsklage kostet ja nun auch Geld. Wenn das gelingen sollte müssen aber auch evtl. Absprachen penibel eingehalten werden.
Besteht diese Möglichkeit nicht, bleibt sie dann auch nach der Frist in der Wohnung und die Räumungsklage ist erfolglos, gibt's in letzter Konsequenz die Zwangsräumung.
Sollte sie es soweit kommen lassen steht dann der Gerichtsvollzieher samt Schlüsseldienst, dem OA oder den Cops vor der Tür. Spätestens dann ist aus die Maus und sie muss entweder freiwillig oder unfreiwillig raus.
Ich halte die ersten 3 Punkte für keine ausreichenden Gründe - möchte aber betonen, dass ich nicht von Fach bin.
Lasst euch da beraten, sonst ist das alles unwirksam.