Darf ich meinen Hund behalten, was kommt auf mich zu?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In vielen dieser Tierschutzverträgen gibt es diese Klausel, dass der Hund an den Verein zurück gehen muss, wenn man ihn nicht mehr halten kann. Das macht auch insofern Sinn, dass man wissen will, wo der Hund letztendlich landet und dass sich nicht Leute aus dem Tierheim billig Hunde holen und sie dann teuer weiterverkaufen

Jetzt kommt es halt darauf an, wie seriös diese Tierschutzorganisation ist

Eine seriöse Orga würde vielleicht bei dir noch mal die Haltungsbedingungen überprüfen und dir den Hund dann überlassen.

Eine unseriöse Orga wird versuchen, von dir noch mal Geld zu verlangen. Das würde ich ablehnen.
Du hast dich ja nicht schuldig gemacht, da du nichts davon wusstest. Letztendlich müsste die Organisation sich mit der Vorbesitzerin auseinandersetzen und nicht mit dir.

eigentlich könntest du von der alten Dame dein Geld zurückfordern und das halt dann der Organisation als Schutzgebühr geben. Das wäre die eleganteste Lösung.

Wenn die sich blöd stellen, würde ich einen Anwalt einschalten. Herausgeben würde ich den Hund nicht mehr. Das macht keinen Sinn, weil die Orga den Hund ja trotzdem wieder weiter vermitteln wird. Da kann er auch bei dir bleiben.

jetzt rede erst mal mit denen und dann kannst du entscheiden, was du tust. Aber wie gesagt, gib den Hund nicht heraus - dazu haben die kein Recht, den Hund weg zu holen. Du hast ihn ja gekauft. Und bezahlt.

Vieles, was in diesen Tierschutzverträgen steht, ist sowieso oft rechtswidrig . Und Du bist ja nicht Vertragspartner. Notfalls mal einen Anwalt fragen.

Kunibert967  02.05.2024, 12:39

Wir Tierschutzvereine haben Anwälte, die darauf achten, dass das "rechtskonform" ist. Natürlich muss er den Hund herausgeben, wenn der Verein darauf besteht.

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William1307  02.05.2024, 15:16
@Kunibert967

Soso, "Ihr Tierschutzvereine" ?? Welche genau können es sich leisten eigene Anwälte zu beschäftigen ?

Abgesehen davon - wenn ein Verein in diesem Fall aus Herausgabe des Hundes besteht hat er den Namen "Tierschutz"-Verein nicht verdient.

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Kunibert967  02.05.2024, 16:06
@William1307

Natürlich gibt es für Tierschutzvereine eine Mustersatzung, wie auch für Sportvereine etc. Ebenso Musterverträge. Die Tierschutzvereine sind auch vernetzt. Übrigens kann in einem TSV auch ein Anwalt Mitglied oder Ehemann eines weiblichen Mitgliedes sein. Wie auch der Sohn eines Anwalts in einem Dorfverein kicken kann. Das wird in der A und in der CH nicht viel anders sein als in D. Wenn die zum Ergebnis kommen, dass der Hund beim Fragesteller gut aufgehoben ist, wird er einen Vertrag bekommen.

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An sich könnte man sagen das das ein ,,gutgläubiger Erwerb" war und dann dürftest du ihn behalten. Du hattest ja von nichts einer Ahnung.

Ich kenne mich da aber nicht wirklich aus. Am besten ihr geht zu einem Anwalt und lasst euch beraten, bevor ihr zum Tierschutz geht. Der kann die Verträge einsehen und genau sagen ob ihr den behalten könnt oder nicht.

Kunibert967  02.05.2024, 16:07

Es gibt keinen gutgläubigen Erwerb bei gestohlenen oder abhanden gekommenen "Sachen".

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Guten Mittwoch,

ich bin zwar nicht in dieser Thematik drinnen - habe aber schon mal gelesen das in Vermittlungs & Übergabeverträgen beziehungsweise bei einer Adoption von Katzen aber auch Hunden aus dem Tierschutz und Tierheimen eine Klausel gibt, die berechtigt das Tier zurückzufordern/bzw zurückzuholen wenn gegen die Haltungskriterien verstoßen wird oder sich die Lebensumstände ändern.

Haltungskriterien können u.a

• das vermittelte & adoptierte Tier darf nicht wegegeben werden - ohne vorherige Zustimmung des Tierheims/Tierschutz von den man das Tier adoptiert hat

• das Tier kann zurückgeholt/gefordert werden wenn man seine Arbeit verliert und dadurch Arbeitslos wird und man dadurch weniger Einkommen hat

• Wohnortveränderungen müssen mitgeteilt werden

• Es dürfen unangekündigte/gelegentliche Kontrollbesuche im zeitlichen Rahmen(=also Tagsüber) stattfinden - ob das Tier Artgerecht und gut gehalten und versorgt wird...

Ob dies zutrifft kann ich nicht konkret belegen ,aber das sind zu mindestens Dinge die ich vereinzelt über den Tierschutz und Tierheime bezüglich Haltungsbedingungen las...

NoLies  01.05.2024, 20:04

Nur sind solche Klauseln meist nichtig.

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NoLies  01.05.2024, 21:21
@Niklas1721

Das in der Anzeige ist Betrug - sind auch keine BKH. Aber darum geht es ja auch nicht.

Vertragsrecht und Tierschutzrecht sind zwei verschiedene Sachen. Hier geht es um ersteres, nicht um letzteres.

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NoLies  02.05.2024, 17:46
@Kunibert967

So so habt ihr. Wohl auch so ein Betrüger Verein mit unrechtmäßigen Klauseln? Fakt ist, und das wird auch immer wieder von Gerichten bestätigt: wenn der Verein nicht hauptsächlich für das Tier zahlt (ergo Tierarzt, futterkosten usw übernimmt) ist dieser nichtmehr Eigentümer. Klauseln in Verträgen die dies behaupten sind de fakto nichtig. Da ein Eigentümer auch entsprechende Pflichten hätte. Ein Tier kann nicht „einfach so“ wieder weggenommen werden.

https://kanzlei-sbeaucamp.de/schutzvertraegeadoptionsvertraege-eigentumsuebertragung-ja-oder-nein/

Gerne kannst du mir doch mal die Aktenzeichen der von euch gewonnen Prozesse nennen ;-)

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Kunibert967  02.05.2024, 18:03
@NoLies

Unser Verein ist vom Land NRW als "vorbildlich" ausgezeichnet worden, unsere Hauptpflegestelle vom Veterinäramt als "vorbildliche Pflegestelle". Auf sO einem Niveau diskutiere ich nicht.

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NoLies  02.05.2024, 18:07
@Kunibert967

Also keine Aktenzeichen, dachte ich mir :-)

Irgendwelche ausgedachten Auszeichnungen interessieren leider weniger.

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Kunibert967  02.05.2024, 18:39
@NoLies

Die Städte sind froh, dass sich die privaten Tierschutzvereine um diE Tiere kümmern, für die im Tierheim kein Platz mehr ist. In dieser Frage gibt es vielleicht noch kein höchstrichterliches Urteil. Betrug, den du uns ehrenamtlich im Tierschutz arbeitenden in ehrabschneidender Weise vorwirfst, ist eine Straftat. Du bewegst dich auf sehr dünnem Eis.

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NoLies  02.05.2024, 19:04
@Kunibert967

Und immernoch kein Aktenzeichen, schade!

Dir ist bewusst was das Wort „wohl“ bedeutet? Nirgendwo habe ich Betrug vorgeworfen, lediglich gezweifelt, Vermutungen sind nicht strafbar ;-)

Aber klar, jeder der irgendeine „Gefahr“ darstellt, dem wird gedroht. Unglaublich, aber typisch. Danke für die weitere Bestätigung wie seriös ihr vermutlich seid. Ganz dünnes Eis ;-)

Und nu, her mit den Aktenzeichen - du lenkst vom Thema ab!

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Kunibert967  02.05.2024, 19:12
@NoLies

Sorry, ich habe beschlossen, mit meinem neuen Account auf GF anonym zu bleiben. Der Fragesteller wohnt übrigens in der Schweiz.

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NoLies  02.05.2024, 19:18
@Kunibert967

Was für eine Ausrede ;-) Gibt halt wohl doch kein solches Aktenzeichen, wie ich bereits von Anfang an vermutet habe.

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Kunibert967  02.05.2024, 20:17
@NoLies

Sorry, du kannst im Internet sämtliche Tierschutzvereine jeder Stadt googeln und Anfragen schicken.

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Kunibert967  02.05.2024, 20:22
@NoLies

Der Fragesteller hat keinen Vertrag mit dem Verein. Es geht hier im vorliegenden Fall eben nichT darum, dass der Verein dem Vertragspartner das Tier wegnehmen wolle. Der Link hat mit dem geschilderten Fall schlichtweg nichts zu tun.

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NoLies  02.05.2024, 20:22
@Kunibert967

Nö, ich bin ja nicht in der beweispflicht, da du mein Argument angefochten hast. Ich kenne ja die Fakten. Und Fakt ist: du kannst keine Beweise für deine Aussage liefern. Somit bleibt mein Argument solide bestehen.

Der Link hat nichts mit diesen Fall zu tun, korrekt. Aber in diesen Kommentaren geht es auch nicht um die Antwort sondern generell um die nichtigen Klauseln in Verträgen.

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Kunibert967  02.05.2024, 16:33

Man kann Tiere juristisch gesehen nicht adoptieren. Tiere gelten (leider immer noch) als Sachen. Das Tier bleibt lebenslang im Eigentum des Vereins.

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Dann musst du denen wahrscheinlich genau erklären was da passiert ist und das du nichts davon wusstest. Versuche bitte alles um diesen Hund zu behalten wenn du ihn wirklich liebst. Ich hoffe das alles gut läuft ♡

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe einen 4 jahre alten Collie-Australien Shephert Mix

So heute war der Tag. Danke euch für die Antworten.

Die Orga wollte dass ich einen neuen Schutzvertrag für ihn unterzeichne, damit er rechtlich bei mir bleiben darf. Hab ich gemacht.

Auf die Gebühr von 500 CHF haben Sie verzichtet.

Ich bin jetzt so froh ist der ganze Stress vorbei und kann jetzt ruhig schlafen.

Liebe Grüsse

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung