Vertrag – die neusten Beiträge

Boni bekommt man bei Stromtarifen wie denen, die man bei eprimo über verivox bekommt, nur, wenn man auch im Vertrag bleibt. Richtig?

Die Stromanbieter locken Kunden ja immer mit diversen Boni wie z.B. den "Neukundenbonus". Ich habe aber auch schon oft gelesen, im Kleingedruckten, da, wo sonst kaum einer mal liest, dass diese Boni erst gewährt werden, wenn man den Vertrag nicht direkt nach 1 Jahr wieder kündigt.

Denn die Leute wollen ja immer billig haben und wechseln dann, wenn sie es dann aber tun (je nach Vertrag) bezahlen sie doch gewiss in irgendeiner Form dafür.

Oft wird ein Bonus ja auch mit dem oder den ersten Abschlägen verrechnet, wie es auf den Seiten der Stromanbieter heißt.

Aber ist man im Grunde genommen wirklich so billig dran wie es verivox online suggeriert?

Denn ich habe z.B. bei verivox einen Tarif von Eprimo gefunden. 1500 kWh im Jahr Verbrauch. Abschlag: 31,69 €. Eprimo PrimaKlima

Ich frage mich, ob dieser Abschlag realistisch ist oder ob der nach Vertragsabschluss oder zumindest nach 12 Monaten nicht doch ganz anders aussieht in der Wirklichkeit.

Hinzu kommt: Wenn ich auf eprimo direkt gehe, online, dann bekomme ich den selben Tarif für 43,92 € angezeigt, aber auch einen Tarif namens "Grünstromcommunity" für 37,88 €.

Ich nehme an, man wird sich beim Bestellvorgang über verivox auch ein Kundenkonto bei verivox anlegen müssen (?) und in dem Zuge dann auch seine Daten angeben. Mit irgendetwas muss verivox ja auch Geld scheffeln.

Haushalt, Finanzen, Geld, Wirtschaft, Strom, Stromanbieter, Vertrag, Verivox

Rückruf Vertrag?

Guten Tag,

Ich hatte eine kieferorthopädische Behandlung, die jetzt abgeschlossen ist.

leider sind am Ende meine Zähne unten immer noch ein wenig schief, auch wenn natürlich deutlich besser als zu Beginn.

der Arzt meinte, mehr könne er nicht machen, ich habe mir da eine zweite Meinung eingeholt und diese meinten dass es medizinisch gesehen alles gut gemacht wurde, nur die verschachtelten Zähne unten aus ästhetischen Gründen noch besser gehen könnten.

Da der Arzt auch oft ziemlich auf Geld aus ist und wahrscheinlich deshalb auch nicht noch eine Runde mit mir reden wollte, muss ich wohl damit leben.

womit ich jedoch nicht leben kann ist die schlussrechnung. Denn zuvor hat der Arzt mir alles als super Angebot angepriesen und gesagt dass alles komplett 4000 € kostet und am Ende der retainer höchstens 150 € drauf.

Nun habe ich einen Vertrag vorgesetzt bekommen, für die letzten halteschienen die ich jetzt immer dauerhaft tragen muss.

leider habe ich nicht gesehen dass im Kleingedruckten stand, dass die Schienen zusammen 60 € kosten, und dort jedoch noch mal der Posten außervertragliche Leistungen aufgeführt wurde, der 500 € extra entspricht. Leider habe ich keine Ahnung was mit außervertraglichen Leistungen gemeint ist, außerdem wurde das auch nicht mit mir abgesprochen, sondern mir wurde der Vertrag einfach hingelegt und gesagt dass das die Kosten für die Anfertigung der Schluss Spangen sind.

Leider kenne ich mich rechtlich nicht aus, kann ich solch einen Vertrag oder wie man so einen Zettel nennt, widerrufen? Ich werde natürlich vorher mit dem Kieferorthopäden noch einmal ganz vernünftig sprechen und mir ist natürlich bewusst, dass ich selbst schuld bin wenn ich so etwas unterschreibe, jedoch war ich auch dazu gezwungen, weil ich dir Schienen benötige, da sich sonst würde dir Zähne verschieben.

während der Behandlung ist mir eine Zahnspange auch mal kaputt gegangen, weil ich nach ziemlich starke knirsche und diese Spangen besonders dünn sind.

daraufhin hat der kieferorthopäde mir gesagt, dass wenn ich ihm nicht 600 € Bar gebe, er die Behandlung abbrechen wird weil ich das Equipment kaputt gemacht habe und meine Zähne neu gescannt werden müssten.

aber ich konnte ja nichts dafür dass die Spange durch meinen Knirschen nachts kaputt geht und die Praxis wegen Urlaub 3 Wochen geschlossen ist.

Ich habe das Geld dann trotzdem bezahlt, damit die Behandlung weitergeht. Deshalb war ich über diese schlussrechnung mit den außervertraglichen Leistungen sehr enttäuscht, weil ich ihm gesagt habe dass ich ihm seinen finanziellen Verlust freiwillig ausgleiche, er mir dann aber am Ende noch einmal 500 € extra aus der Tasche zieht.

ich hoffe jemand kann mir in der Hinsicht helfen oder einen Tipp geben vielen Dank

Vertrag, Invisalign, Kieferorthopäde, Zahnspange

Probleme mit Vermieter - Kaution wird einbehalten - was tun?

Hallo zusammen,

meine Freundin und ich sind zusammengezogen. Ihr Mietverhältnis lief offiziell noch bis zum 31.07. Freundlicherweise hat Sie die Wohnung aber schon am 15.07. verlassen, damit die Nachmieterin sich schon einrichten kann. Meine Freundin zahle die Miete trotzdem bis zum 31.07.

Am 15.07. wurde ein Anwesenheit meiner Freundin, der Nachmieterin und des Vermieters eine Begehung der Wohnung mit Übergabeprotokoll inkl. Unterschrift der drei Parteien veranlasst.

JETZT kommt der Vermieter an und sagt "Du musst dich noch ummelden, hier steht noch ein Karton neben der Mülltonne, am Boden sind Flecken und das Waschbecken hat einen Sprung."

Von den Flecken und dem Waschbecken hat meine Freundin und auch ich, wenn ich auf Besuch war, nie etwas gesehen. Es ist also möglich, dass es nach dem 15.07. entstanden ist. Der Vermieter bleibt aber hartnäckig und möchte, dass wir unsere Versicherung für das Waschbecken aktivieren und der Boden aus der Kaution meiner Freundin bezahlt wird.

Obwohl die Schäden nicht am Protokoll stehen!!

Außerdem hat er noch Urkundenfälschung begangen, weil er die Schäden einfach auf Übergabeprotokoll geschrieben hat, NACHDEM meine Freundin und die Nachmieterin unterschrieben haben und das in Abwesenheit der beiden.

Ich wollte mich nur absichern: Wir sind im Recht, richtig?

Wie würdet ihr vorgehen? Ich habe schon überlegt mit einer Klage zu drohen (wegen der Kaution) + eine Klage wegen Urkundenfälschung. Vielleicht erhöht das den Druck.

Wohnung, Miete, Recht, Vermieter, Vertrag, Mietverhältnis

Privatkauf über EBay Kleinanzeigen und Geld wird nicht gezahlt?

Hallo zusammen,

ich habe einen Laptop über eBay Kleinanzeigen verkauft. Hierbei wurde vereinbart, dass eine Anzahlung getätigt wird (ist auch persönlich geschehen) und die Restzahlung am 01.08. geschieht. Es wurde ein Vertrag erstellt, der von beiden Seiten auch unterschrieben wurde und als Pfand und Absicherung sollten wir den Ausweis einbehalten.

(Inhalte des Vertrags)

Kaufvertrag von Privat

Verkäufer/-in

Name:

Vorname:

Geburtsdatum/Geburtsort:

Telefon:

Straße:

PZL/Wohnort:

Personalausweisnummer:

Käufer/-in

Name:

Vorname:

Geburtsdatum/Geburtsort:

Telefon:

Straße:

PZL/Wohnort:

Personalausweisnummer:

über folgenden Artikel/Gegenstand

Kaufgegenstand:

Hersteller:

Typenbezeichnung:

Seriennummer:

Der o.g. Verkäufer versichert, dass der genannte Artikel alleiniges Eigentum des Verkäufers, nicht als gestohlen gemeldet ist und frei von Rechten Dritter ist.

In beidseitigem Einvernehmen beträgt der zu entrichtende Kaufpreis insgesamt 300,00 €.

Am 24.07.2020 ist eine Anzahlung von 35,00 € zu entrichten. Der Käufer verpflichtet sich mit dieser Anzahlung und seiner Unterschrift auf eine spätestens am 01.08.2020 zu entrichtend Restbetragzahlung von 265,00 €. Bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises behält der Verkäufer den Personalausweis des Käufers als Pfand ein.

Der Verkäufer betont ausdrücklich, dass eine Sachmängelhaftung nach EU-Recht ausgeschlossen ist und es sich um einen Privatverkauf handelt. Der Verkauf erfolgt [im Übrigen] unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder sonstigen Haftung des Verkäufers. Ein Widerrufsrecht ist bei einem Privatverkauf vollständig ausgeschlossen.

Ort, Datum

Unterschrift Käufer

Ort, Datum

Unterschrift

Jetzt kamen aber von der Käuferin nur Ausreden dass sie jetzt keine Zeit zum antworten hat und es bei ihr gerade stressig ist da ihre Schwester im Krankenhaus läge... Natürlich haben wir dafür Verständnis, jedoch brauchen wir das Geld auch und da sie sich von selbst aus nicht meldet werden wir misstrauisch.

Welche Schritte können wir einleiten?

Recht, eBay, Vertrag, Kleinanzeigen, betrugsfälle, Betrugsverdacht, eBay Betrug, Verkäuferschutz, Verkäuferrecht

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