Nachmieter verweigert Zahlung für die Möbel nach Zustimmung?

6 Antworten

Ist das ganze schriftlich festgehalten worden? Bestenfalls fungierend als Kaufvertrag diesen der Käufer so zugestimmt hat? Da reicht auch ein Chat wo ersichtlich ist dass er den Kauf der Möbel einwilligt. Denn dann, auch nur dann könntest du es via zivilklage geltend machen.

Ja wir haben auch Chatverläufe, wo wir darüber reden und alles

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@arana

Dann besteht die Möglichkeit das wie schon erwähnt zivilrechtlich geltend zu machen. Ob sich dieser Aufwand jedoch lohnt, ich weiß nicht, aus der Erfahrung heraus weiß ich das zivilrechtliche Belange bis zu 3 Jahre dauern können.

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Recht hast du, aber: Du musst es beweisen können, mit nem Zeugen. Hol den Kram ab und gut ist. 300€ sind keine Summe bei der es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten

Also grundsätzlich bist du natürlich im Recht. Wichtig für dich ist hier an dieser Stelle, ob du die Absprachen beweisen kannst. Hast du es im Idealfall schriftlich gemacht? Oder gibt es wenigstens einen Zeugen oder gar mehrere? Sein Wunsch den Preis jetzt zu drücken oder dich die Möbel abholen zu lassen, dem Wunsch musst du nicht entsprechen.

Grundsätzlich kannst du natürlich einen Anwalt beauftragen, wie hier schon gesagt wurde, musst du natürlich erstmal dessen Kosten übernehmen. Das geht halt nach dem Schema, wer die Musik bestellt, der bezahlt sie. Letztlich könntest du natürlich diese Kosten bei deinem Nachmieter geltend machen, das ist natürlich insgesamt wieder davon abhängig, ob du die Situation mit den Möbeln irgendwie beweisen kannst und wie er überhaupt finanziell da steht.

Weiß denn der Hauptmieter der Wohnung um die Situation? Und was sagt er dazu?

Meine Frau ist auch Anwältin, die ist schon mal bei solchen Kleinigkeiten so freundlich und macht einen überschaubaren Gesamtbetrag für Erstberatung plus ein einzelnes Anschreiben in diesem Fall an deinen Nachmieter für 100-150 €. Machen aber nicht alle Anwälte. Häufig Knicken solche Leute wie der Nachmieter dann ein, wenn erstmal der richtige Briefkopf über dem Anschreiben steht. Mit diesem Anschreiben kannst du dann auch gleich die Rechtsanwaltskosten geltend machen. Dafür solltest du aber sicherlich vorher eine Frist und womöglich eine Nachfrist gesetzt haben für deinen Nachmieter bezüglich der Zahlung.

Ich würde deinen Nachmieter noch mal schriftlich per Einschreiben zur Zahlung auffordern und hier drin auch darauf hinweisen, dass du dir ansonsten rechtliche Unterstützung besorgst, die weitere Kosten für ihn entstehen lassen. Dann kann er sich selbst schon mal überlegen, ob er es darauf ankommen lassen möchte.

Du bist im Recht - was dir aber erstmal nichts nützt, wenn er sich weiterhin weigert. Du kannst gerne einen Anwalt beauftragen - den zahlst aber erstmal du...

Was meinst du mit „erstmal“ ? Werden die Anwaltskosten übernommen? Lohnt dich das überhaupt für 300€

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@arana

Das musst du entscheiden, ob sich das für dich lohnt...

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@arana

Anfangs wird gar nichts übernommen, denn du bezahlst den RA und evtl. Gerichtskosten zunächst aus deiner eigenen Tasche. Es ist ein Zivilprozess und die Kosten werden denjenigen aufgebrummt, die sich beklagen (bchönes Wortspiel ;-) )

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes hand, sagt der Volksmund. Kurz: wirf dein gutes Geld dem schlechten Geld nicht hinterher. Wenn der Käufer nicht zahlen will oder kann, was bringt es? Nur ärgerlichen Aufwand mit dem Risiko, auf einem Teil oder den ganzen Kosten sitzen zu bleiben.

Beim nächsten Mal bei Übergabe bar auf Kralle und fertig.

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@arana

Ehrlich gesagt, die 300 Euro sind fix die Anwaltskosten. Erstmal bedeutet das wenn der "Schuldner" den Prozess verlieren sollte, ihn die Anwalts-und Gerichtskosten auferlegt werden.

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Ein Kaufvertrag scheint ja zustande gekommen zu sein. Wirst du das aber im Bestreitensfall auch beweisen koennen? Beispielsweise mit Zeugen, Mailverkehr u.s.w.?

Wenn ja, kannst du jedes Mal einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken, wenn eine Rate nicht gezahlt wurde. Wenn aber nicht, hole die Moebel ab oder - wenn dir das zu aufwendig ist - schenke sie ihm und vergiss die Sache.

Du schreibst aber an einer anderen Stelle, es handele sich um einen Schueler. Ist er mindestens 18? Wenn nicht, vergiss es. Die Eltern werden behaupten, dem Kaufvertrag nicht zugestimmt zu haben. Somit wird es dann gar keinen wirksamen Kaufvertrag mehr geben.