Muss eine Unterschrift überhaupt lesbar sein?

9 Antworten

Für eine Unterschrift ist insoweit ein aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde zu fordern, das nicht lesbar zu sein braucht.

Erforderlich, aber auch genügend, ist das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden Schriftzuges, der individuelle und entsprechend charakteristische Merkmale aufweist, die die Nachahmung erschweren, sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen läßt, selbst wenn er nur flüchtig niedergelegt und von einem starken Abschleifungsprozeß gekennzeichnet ist.

Unter diesen Voraussetzungen kann selbst ein vereinfachter und nicht lesbarer Namenszug als Unterschrift anzuerkennen sein, wobei insbesondere von Bedeutung ist, ob der Unterzeichner auch sonst in gleicher oder ähnlicher Weise unterschreibt.

Handzeichen, die allenfalls einen Buchstaben verdeutlichen, sowie Unterzeichnungen mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewußte und gewollte Namensabkürzung erscheint, stellen demgegenüber keine formgültige Unterschrift dar.

gängige Rechtsprechung BGH (Bundesgerichtshof)


DerSchopenhauer  15.09.2020, 07:22

Man kann im privaten Rahmen und wo es nicht so auf die Rechtsverbindlichkeit ankommt, beliebig unterschreiben und auch beliebig viele Unterschriftenvarianten parallel nutzen.

Insbesondere bei Banken und Behörden sollte man aber so unterschreiben, wie man den Personalausweis unterschrieben hat - wenn man einen neuen Personalausweis erhält, kann man die Unterschrift dann auch ändern, wenn die bisherige nicht mehr gefällt...

1

Nein, muss sie nicht!

Meine Unterschrift hatte sich auch in vielen Jahren sehr verändert. Ich habe sehr viel unterschreiben müssen, weswegen sie mit der Zeit anders aussah.

Nie störte sich jemand dran. Auch keine Behörde....

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es sollte nur die eigene sein. Mehr nicht.