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internet anbieter wechseln trotz laufenden vertrag?

guten Tag

mein vertrag bei vodafon läuft noch 4 monate nach den 4 monaten hab ich ein vertrag bei netcologne ,hab aber echt keine lust 4 monate zu warteb kann ich den vertrag nicht vorziehen ?würde auch natürlich dan auch vodafon weiter zahlen für die 4 monate ,also würde doppelt zahlen dafür das ich das internet fürher bekomme

habe ne 16k dsl leitung und das ist zum kotzen wollte eigentlich bei vodafon verlängern für eine 400k kabel internet leider kam techniker und sagte das es nicht geht und das die kabel einbauen müssen und das ist mir zu stressig da ich mieter fragen muss nach rechten und extra ein ein elektriker eine potentialausgleich einbauen müsste der einzigste grund warum ich bei vodafon verlängern wollte ist das sie meinten das ich ohne problem und sofort schnelleres internet bekommen kann ,und der techniker sagte mir das wir stonieren können wen der mieter nicht ein verstanden ist.deshlab kam ich zuzm netcologne vertrag zurück den ich schon vor 7 monaten unterschrieben hab.den dort steht das mein internet ohne techniker freigschaltet wird .also was soll ich jetzt genau machen ?um den vertrag früher zu bekommen ?brief schreiben wen ja was soll das rein kommen ?oder ist es sinnvoller den mieter anzuschreiben und ihm die sachen einbauel lassen ?hab den mieter schon vor 3 tagen angeschrieben nicht mal nachricht zurück bekommen also wenn ich etwas bitte wird es bestimmt 4 monate dauern bei ihrem tempo.

wie bekomme ich mein internet früher ?

Internet, Vertrag, DSL

Verlängert sich dieser Vertrag (Studium)?

Guten Tag allerseits!

Da mir die Zeichen ausgehen, hier die Kurzfassung:

Erstes Semester ist ein Fernstudium, ab dem zweiten Semester Duales Studium (hab zum 1. Sem. kein Unternehmen gefunden). Habe die Passagen des Vertrags leicht abgeändert ("zensiert"). Meine große Frage betrifft 2.4. Vertragsverlängerung. Verlängert sich dieser Vertrag nun oder nicht? Ich habe keine Prüfung absolviert (2.3.) und nehme an, daher auch Nichtbestanden (Grund: Andere Ausbildung in Aussicht). Jedoch auch noch kein Exmatrikulationsschreiben der Hochschule erhalten. Das Geschriebene in 2.4. verwirrt mich schon sehr.

Vielen Dank!

1.1. Studiengangsbezeichnung und Abschluss

Die Hochschule verpflichtet sich zur Durchführung des ersten Semesters des Fernstudiengangs B.A. Soziale Arbeit nach der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Der Vertrag kommt mit der elektronischen Annahmebestätigung durch die Hochschule zustande. Der Studierende kann maximal 30 ECTS in einem Semester erwerben. Der Inhalt der angebotenen Lehrveranstaltungen sowie der jeweils dafür vorgesehenen Zeitraum ergeben sich aus dem Modulhandbuch mit Curriculum, welches dem Studierenden im Online System digital zur Verfügung gestellt wird. Ferner kann der Studierende eine Ausfertigung der Studien- und Prüfungsordnung des gewählten Fernstudiengangs für das Fernstudium an der Hochschule im Online System digital einsehen.

2.1. Vertragsdauer

Der Vertrag hat eine Laufzeit von sechs Monaten (ein Semester). Der Studierende kann maximal 30 ECTS in diesem Zeitraum erwerben. Er beginnt am 01.10.2019, frühestens jedoch mit Erhalt der Zugangsdaten zum Management System, und endet am 31.03.2020, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ab dem zweiten Semester gilt der reguläre Studienvertrag, der separat zwischen der Hochschule und dem Studierenden abgeschlossen wird. Die erfolgreich erbrachten Leistungen aus dem ersten Semester des Fernstudiums werden im Dualen Studium anerkannt.

2.3. Nichtbestehen notwendiger Prüfungen

In dem Fall, dass der Studierende die für den erfolgreichen Abschluss des Studiengangs notwendige Prüfungen endgültig nicht besteht, endet der Unterrichtsvertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit endgültigen Nichtbestehen. In diesem Fall erfolgt die Exmatrikulation des Studierenden.

2.4. Vertragsverlängerung

Wenn der Studierende nicht alle Leistungsnachweise, die für das erste Semester des in Ziff. 1.1. dieses Vertrags festgelegten Studiengangs nach dem Modulhandbuch vorgesehen sind, innerhalb der nach Ziff. 2.1. dieses Vertrags vereinbarten Vertragslaufzeit erbringt, verlängert sich dieser Vertrag automatisch um sechs Monate. In diesem Zeitraum können ausschließlich Leistungen für die Module aus dem ersten Semester des in Ziff. 1.1. dieses Vertrages festgelegten Fernstudiengangs weiter genutzt und ausschließlich Klausuren in den Modulen des ersten Semesters des in Ziff. 1.1. dieses Vertrages festgelegten Fernstudiengangs geschrieben werden, ohne dass weitere Kosten entstehen.

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Unangekündigte Preiserhöhung des Mitgliederbeitrags (Fitnessstudio), rechtens?

Ich bin seit ca. zwei Jahren Mitglied in einem Fitnessstudio und zahle alle zwei Wochen 9,98€.

Vor einem Monat wurden mir dann aber plötzlich 11,98€ von meinem Konto abgebucht. Ich habe das Fitnessstudio (Geschäftsstelle) per Email kontaktiert. Nachdem ich keine Antwort erhalten habe und mir pünktlich, die jetzt 11,98€ abgebucht wurden, habe ich erneut eine Email geschrieben, bisher keine Rückmeldung.
Ich habe mir den Vertrag durchgelesen. Der Vertrag besteht aus zwei Seiten. Die erste Seite beinhaltet Name, Datum, Kosten, Kündigungsrecht („Kündigung jeweils 12 Wochen vor dem Termin“). Rückseite die „Allgemeinen Vertragsbedingungen“. Dort steht nichts zur Änderung des Mitgliederbeitrags. Einzig und allein ein Abschnitt kommt mir hier relevant vor:

  1. „[Name des Fitnessstudios] ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn [Name des Fitnessstudios] auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann, und diesen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall des Widerspruchs ist [Name des Fitnessstudios] berechtigt den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.

Des Weiteren ist zu erwähnen, dass die ganzen Reklamen im Fitnessstudio geändert wurden. Also die mit den Preisen von 4,99€ wurden zu 5,99€ geändert. Allerdings ist dies schon seit Monaten so, also lange Zeit bevor mein Beitrag plötzlich geändert wurde/ mir mehr vom Konto abgebucht wird.

Nun meine Fragen. Bin ich dazu verpflichtet, die 4€ im Monat extra, zu zahlen? Obwohl ich darüber nicht informiert worden bin - oder zählen geänderte Werbeplakate etwa als Mitteilung?

Was sind meine Möglichkeiten? Kann ich den eigentlichen Beitragspreis (den auf meinem Vertrag) „zurückverlangen“. Ich möchte den Vertrag eigentlich ungern kündigen, da ich ja auch gerne Sport mache. Aber als Student sind auch 4€ im Monat (48€ im Jahr), Geld, dass ich anderweitig verwenden könnte. Und andere Fitnessstudios, hier vor Ort, bieten auch günstigere Tarife an. Die 4,99€ pro Woche waren der ausschlaggebende Grund, weshalb ich mich für dieses Fitnessstudio entschieden habe.

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