Handy Verkaufen?

4 Antworten

Der entscheidende Punkt hierbei ist, ob vertraglich - ggf. auch per AGB - ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung vereinbart wurde oder nicht.

Wurde ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung vereinbart (wird meist gemacht aber eben nicht immer), dann wirst du erst Eigentümer, wenn du das Teil auch vollständig bezahlt hast. Vorher bist du nicht Eigentümer und kannst das Eigentum somit auch nicht auf eine andere Person übertragen (du kannst nicht verkaufen).

Wurde hingegen kein Eigentumsvorbehalt vereinbart, dann bist du bereits Eigentümer und kannst das Ding somit natürlich auch verkaufen.

Ich glaube, das darf man nicht. Soweit ich weiß, gehört das Gerät nicht dir, solange es nicht ab bezahlt ist, also darfst du es auch nicht einfach weitergeben.

Klar kannst du nimm aber die SIM raus alles was diejenige Person damit an Mist verbaut wird dann nämlich auf dich zurückgeführt bzw. den Vertragspartner.

ja kannst du verkaufen, solange du weiter zahlst.D: