Kann die Kirche die Verlängerung des Erbpachtvertrags wegen Kirchenaustritt verhindern?
Guten Tag!
Mein Vater besitzt ein Haus welches auf einem Erbpachtgrundstück steht. Ich möchte am liebsten aus der Kirche austreten aber ich habe gehört das die Kirche einem das Grundstück bei Vertragsende entziehen kann und für das darauf stehende Haus nur 2/3 des Preises zahlen muss. Das könnten sie ja vlt wollen wenn ich kein Kirchenmitglied bin und das Haus beim Auslauf des Vertrags mir gehört. Wie sicher das was ich gehört habe ist, weiß ich nicht. In den Vertrag einsehen kann ich auch nicht wirklich da den mein sehr religiöser Opa aufbewahrt.
Zur Frage: Kann es wirklich so sein das die Kirche den Vertrag nicht verlängert aufgrund des Austritts oder das sie den Vertrag gar vorher kündigen?
Vielen Dank für die Antworten, ich habe nicht viel dazu gefunden im Internet
4 Antworten
Der Austritt wird nicht zur Pachtkündigung führen, aber warum sollte die Kirche einem Menschen gefällig sein, der sich von ihr trennt? Die Kirche hat ihren Teil des Pachtvertrages erfüllt. Die Verlängerung ist nicht Bestandteil des Vertrages.
Ein Kirchenaustritt ist kein hinreichender Grund für eine vorzeitige Kündigung. Eine Vertragsverlängerung ist eine beiderseitige Willenserklärung, wenn eine Seite nicht will, dann ist das so. Über den Kaufpreis des Hauses kann ich dir keine Auskunft geben, er wird aber kaum von deiner Kirchenzugehörigkeit abhängig sein.
Die Kirche ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Erbbauvertrag zu verlängern. Sie ist auch nicht verpflichtet, diesen Schritt zu begründen.
§ 27 ErbbauRG muss der Grundstückseigentümer eine Entschädigung zahlen. Wie hoch sie auszufallen hat, steht im Vertrag. Steht dort nicht, ist der Verkehrswert zu zahlen.
Das kann sein.
Nicht wegen des Austritts, sondern wegen der Vereinbarung. Wenn die Zeit der Erbpacht abgelaufen ist, dann geht Grundstück automatisch wieder in den Besitz des Eigentümers über. Für den "Inhalt" des Grundstücks muss eine Ausgleichszahlung geleistet werden. Wenn das - wie in deinem Fall - nicht so sein soll, dann müsstest du mit der Kirche (bzw. genauer: dem Pfarrer) über das Grundstück neu verhandeln.