Ist ein Rückkaufvertrag rechtsgültig?
Guten Tag,
Ich habe vor einigen Jahren ein junges, untrainiertes Pferd gekauft. Die Verkäuferin wollte sicherstellen, dass dieses nicht durch einen Weiterverkauf zum Wanderpokal würde und sie bestand auf die Aufnahme eines Rückkaufrechts in den Vertrag.
Nach dem Unterschreiben des Vertrages fiel uns dann auf, dass sie sich den Kaufpreis als Rückkaufpreis in den Vertrag geschrieben hatte, was zwar ärgerlich war, aber uns erstmal nicht weiter störte. Nun ist das Pferd jedoch voll trainiert, aber die Turnierambitionen meiner Schwester und unsere momentane finanzielle Lage erlauben es uns nicht das Pferd zu behalten oder zwei Pferde zu unterhalten, daher würden wir es gerne abgeben. Mittlerweile ist es jedoch wesentlich mehr wert als es das damals war und ihn zu dem Preis abzugeben, den wir damals für ein beinahe ungerittenes Pferd bezahlt haben, fühlt sich an wie ein Verscherbeln. Zudem sind wir, aufgrund einiger Erfahrungen, die wir während der letzten Jahre mit der Verkäuferin gemacht haben, dass sie unseren Claudius nicht selbst behalten, sondern teuer weiterverkaufen würde.
Daher meine Frage: Ist die Rückkaufklausel mit vorgegebenem Preis rechtsgültig oder kann diese auch ignoriert oder umgangen werden?
Vielen Dank schonmal für Antworten und liebe Grüße
6 Antworten
Grundsätzlich gilt Vertragsfreiheit, und grundsätzlich gilt pacta sunt servanda. Da wirst du dir gute Argumente einfallen lassen müssen, um aus einem bestehenden Vertrag rauszukommen.
Ich denke da wurdet ihr sauber reingelegt, ja. Rein rechtlich hat die Verkäuferin tatsächlich das Vorrecht sobald das Pferd angeboten wird und zwar zum vereinbarten Preis, auch wenn dieser nun deutlich unter dem tatsächlichen Wert liegt. Verkauft ihr es hinter ihrem Rücken woanders hin, kann sie eine Entschädigung einklagen.
Ich würde den Vertrag mal einem Anwalt zeigen zur Prüfung, ob dieser Passus evtl. als unwirksam erklärt werden kann.
Ach komm, das ist Kindergarten. Du behauptest, du belegst. So geht das unter Erwachsenen.
, ignorieren oder umgehen eher nicht,
würde versuchen den Vertrag anzufechten, niemand kann verlangen das Ihr das Pferd zum Nulltarif ausbildet
so ein Vertrag ist Vertragswiedrig anzusehen. das hat sie bestimmt mit absicht so geschrieben
Also ich denke die Frau würde es nicht zurück wollen. Weil warum hat sie es dann verkauft. Fragt doch mal Freunde und Verwandte ob die Interesse haben. Mehr fällt mir leider dazu nicht ein. Ich hoffe ich konnte euch trotzdem helfen. LG
die klausel ist ungültig. schon von vornherein.
die klausel ist ungültig.
wäre sie tatsächlich gültig, müsste die vorbesitzerin eine zusätzliche abstandszahlung für die ausbildung des pferdes entrichten, die die differenz zum tatsächlichen wert des pferdes ergänzt.
ein richter würde so urteilen, dass die wertsteigerung absehbar war und so im vorfeld die betrugsabsicht (übervorteilung) bestanden hat und nachgewiesen wurde.