Ist ein selbstgeschriebener Vertrag gültig?

9 Antworten

Eine derart allgemeine Vereinbarung wird rechtlich kaum durchzusetzen sein, da er die Dinge, die er zurückfordert, direkt benennen und den Beweis der tatsächlichen Übergabe erbringen müsste. Das dürfte schon sehr schwierig sein.

Weiter ist die Vereinbarung per Handy-Message, sofern sie einem Absender eindeutig zugeorndet werden kann, rechlich bindend. Da hast Du nichts zu befürchten.

Um welche Dinge geht es denn da? Hast Du diese Dinge noch und legst Du überhaupt Wert darauf, sie zu behalten?

Grinzz  15.07.2013, 23:55

Ich denke dabei auch an § 138 I BGB:

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

Was die "guten Sitten" sind ist immer nach den aktuellen Gegebenheiten auszulegen. Ein Rechtsgeschäft verstößt gegen die guten Sitten, wenn es "gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden Menschen" verstößt.

Ob das hier vorliegt kann aber nur ein Richter entscheiden. Ich für meinen Teil habe da sofort dran gedacht, da es mit weder als billig noch als gerecht vorkommt einen Vertrag zu schließen, deren Inhalt eine Rückforderung von bereits Geschenktem ist... Das können jetzt viele anders sehen. Aber eine Idee ist es vielleicht.

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Rechtlich hätte der schriftliche Vertrag mit Unterschriften Bestand und wäre einklagbar :-(

Elektronische Nachrichten gelten nicht als Beweis, da deren Urheberschaft nicht eindeutig nachweislich ist - so etwas kann man leicht fälschen: Du hättest dir nur mal 5 Minuten sein handy "leihen" müssen und mit dir selbst kommunizieren können - so oder so ähnlich argumentiert würde seiner Klage auf Herausgabe - für dich unnötig kostenpflichtig - stattgegeben :-O

G imager761

Wenn Ihr über eine Konversation geregelt habt, dass Du den Gegenstand nun behalten darfst, dann hast Du es nicht schwarz auf weiss. Aber Dein Ex hat den von Dir unterschriebenen Vertrag in dem steht, dass Du die Sache zurückgeben musst, oder ihn finanziell dafür entschädigst. Ich denke der Vertrag ist nun gültig, denn die Konversation kannst Du ja nicht beweisen, oder?

AskProb 
Fragesteller
 15.07.2013, 22:27

Ich habe die Konversation als Screenshot gespeichert und habe auch noch den kompletten Verlauf davon..

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Merkwürdige Beziehung - kenne ich sonst nur von Eheverträgen ;-)

Wenn er Dir per Mail oder SMS bestätigt hat, daß der damalige Vertrag nichtig ist, ist er nichtig.

Falls nicht, mußt Du ihn halt auszahlen ...

Du sagst, dass Du es schwarz auf weiß hast, dass er die Vertragsvereinbarung für ungültig erklärt hat, aber das war am Telefon, genauer gesagt am Handy. Hast Du das Gespräch mitgezeichnet? Was in einem Telefonat besprichen wurde, ist kein ausreichender Beweis.

Man kann ja auch im alltäglichen Leben keinen Vertrag telefonisch kündigen. Etwas SAGEN ist nicht schwarz auf weiß. Nur, wenn Du es schriftlich hast, dass er von den Vertragsvereinbarungen absieht.

AskProb 
Fragesteller
 15.07.2013, 22:34

Sorry für das Missverständnis, mit Handy war ein Whatsapp-Chat gemeint..

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konstanze85  15.07.2013, 22:49
@AskProb

Ok, aber leider hast Du da auch keine besseren Karten, denke ich.

Du kannst ja leider nicht beweisen, dass auch wirklich ER es war, der da am anderen Ende der Leitung saß und Dir schrieb, auch wenn es sein Handy war. Er braucht ja nur sagen, dass sein Handy verloren ging oder es ein Freund hatte oder , oder, oder.

Vielleicht hast Du mehr Glück, wenn Du Dir mal diesen Vertrag vornimmst. Überprüfe, ob der wirklich Hand und Fuß hat. So wie ich Dich vertanden habe, hat er das selbst schriftlich aufgesetzt und es ist kein Ehevertrag. Vielleicht kann man den anfechten.

Auf der anderen Seite: Du wusstest ja vorher worauf Du Dich einläßt. Notfalls musst Du ihm wirklich alles zurückgeben.

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