Darf die Fahrschule einfach so die Fahrstunden Preise erhöhen?
Hallo, ich habe am 02.09.2021 einen Vertrag für den Führerschein unterschrieben. Dieser beinhaltet dass eine Doppelstunde je 90€ kostet und eine Pflichtdoppelstunde 95€. Im Oktober begann der Theoriekurs und circa 3 Monate später absolvierte ich mit Erfolg die Theorieprüfung. Dann rief ich den Fahrschulchef an und fragte nach wie es mit dem Fahren aussieht, am Telefon sagte er mir dass sich die Preise erhöht haben und eine Übungs- Doppelstunde jetzt 100€ kostet und die Pflicht- Doppelstunde 105€. Ich habe mir nichts weiter dabei gedacht und das auch immer bezahlt aber nie etwas in der Hinsicht unterschrieben. Ich fahre seit Ende Februar. Ich habe nun in meinen Vertrag geschaut und keine Klausel oder Kleingedrucktes gefunden dass die Preise zwischenzeitlich erhöht werden dürfen. Heute hatte ich eine Fahrstunde und sollte auf einmal 110 € für eine Doppel-Übungsstunde zahlen. Ich habe alle Quittungen aufbewahrt und frage mich nun ob ich das eventuell zu viel bezahlte Geld zurück verlangen kann. Da ich nicht die beste Fahrschülerin bin würden da über 300€ rauskommen. Hat da jemand Ahnung? Dürfen die Preise in so einem Fall einfach erhöht werden?
Begründung: höhere Spritpreise, nehme ich an. Oder?
Jap, also ich verstehe die Erhöhung ja auch für die "Neulinge" aber in meinem Vertrag war das nicht aufgefasst.
4 Antworten
Müsste eigentlich wenn dann im Vertrag verankert sein.
Junge, 90€ pro Fahrstunde? Wo machst du den denn, in Berlin oder so? Bei uns hier in der Kleinstadt kostet das knapp 45€ für normale und ca. 60€ für Pflichtstunden :O
Zu deiner Frage: Ich bin echt nicht sicher, aber, ich denke, sollten die Preise in den Unterlagen stehen, die du unterschrieben hattest und dort keine Preisanpassung erwähnt ist, solltest du den alten Preis angeboten bekommen. (nur meine Meinung, bin absolut nicht vom Fach)
Ach so, Doppelstunde... Ja dann ist das gut, sehr gut sogar.
Ich Zahl 67€ für 45min Fahren und wohne nichtmal in der Stadt oder so
Lass dir die AGB zeigen .. wenn der Vertrag nur 6 Monate gültig ist lt AGB durften sie einmal erhöhen, nach Absprach .. die zweite Erhöhung war in jedem Fall unzulässig.. es sei denn, das in den AGB eine kürzere Vertragslaufzeit drin steht.
Jap, also ich verstehe die Erhöhung ja auch für die "Neulinge" aber in meinem Vertrag war das nicht aufgefasst.
Wende dich an den Konsumentenschutz! Derartige Erhöhungen können ohne Vertragliche Vereinbarung (denke ich) nicht rechtens sein. Da könnten die ja am Ende nach Lust und Laune noch mal erhöhen. Vielleicht kannst du den Vertrag hier hochladen. (Natürlich ohne deine Daten)
Manchmal sind da etwas hinterlistige Formulierungen enthalten.
Für eine Doppelstunde ist das sogar günstig.