Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge?

3 Antworten

Das ist rechtlich schwierig. Oft sind die tarifgebundenen Arbeitgeber und die Gewerkschaften dafür. Aber es gibt Arbeitgeber, die weniger zahlen und deshalb ihr Veto einlegen.

Letztlich geht es um Gerichtsentscheidungen. Allein die Mehrheit der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und die zuständigen Regierungen können solche Verträge schlecht durchsetzen.

Hier ein Beispiel aus dem Bereich der Altenpflege:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/106326/Bundestag-debattiert-kontrovers-ueber-hoehere-Pflegeloehne

Schön zu sehen, welche Meinung die FDP und die AfD zu höheren Löhnen in der Pflege hat.^^

Die Erklärung der "Allgemeinverbindlichkeit" ist ja eigentlich ein Eingriff in die Tarifhoheit.

Das ist ja auch so ziemlich das letzte Mittel, das der Staat hat, um Mindestlöhne durchzusetzen.

Familiengerd  19.06.2020, 12:56
Die Erklärung der "Allgemeinverbindlichkeit" ist ja eigentlich ein Eingriff in die Tarifhoheit.

Nein.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS kann einen Tarifvertrag dann für allgemeinverbindlich erklären, wenn der zuständige Ausschuss aus je 3 Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer das beantragt (Tarifvertragsgesetz TVG § 5 "Allgemeinverbindlichkeit").

Das ist ja auch so ziemlich das letzte Mittel, das der Staat hat, um Mindestlöhne durchzusetzen.

Das ist richtig, wenn es für bestimmte Branchen um Mindestlöhne geht, die über dem gesetzlichen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz MiLoG liegen sollen

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Privatautonomie und Tarifautonomie

Familiengerd  19.06.2020, 12:48

Aha ... Und was bedeutet das jetzt konkret bezüglich der Frage?

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