Kann man den Stromvertrag und den Gasvertrag kündigen, wenn man nicht mehr mit seinen Ex zusammen wohnt und wieder bei den Eltern einzieht?

2 Antworten

Normalerweise wird erst dann gekündigt werden der Vertragsteilnehmer ausgezogen ist oder den Anbieter wechselt. Bei der Kündigung unbedingt Zählernummer und stand mit angeben

es muss ein Auszug aus der Wohnung stattgefunden haben.

Wenn ihr jetzt kündigt aber noch drin wohnt wird der Basis / Grund Tarif des örtlichen Anbieters einfach genommen da ja Verbrauch Stattfindet. Die kosen sind aber mindestens doppelt so hoch.

Also nur Kündigen nur weil du auszieht dein Ex aber noch evtl. Bleiben will macht keinen Sinn.

Die Kosten muss aber zu 100% dein Ex dann zahlen.

Eine Kündigung ist online auf bei dem derzeitigen Anbieter unter "Auszug" möglich.

ansonsten ändere z.b. die Bankdaten von Dir auf > Ihn.

Wenn du der alleinige Vertragsinhaber bist dann musst auf dich mit dem Anbieter in Verbindung setzten.. ob dann eine Vertrags übermahne noch sinnvoll ist das dauert auch mehre Wochen.