Hat meine Kosmetikschule den Ausbildungsvertrag nicht erfüllt?
Letztes Jahr habe ich an einer privaten Berufsfachschule eine 1-jährige Ausbildung zur Fachkosmetikerin absolviert, aber zweifle an der Qualität der Ausbildung. Vieles das im Lehrplan steht wurde gar nicht oder sehr schnell und oberflächlich durchgenommen. Jetzt, wo ich berufstätig bin, habe ich das Gefühl nur das absolute Minimum (wenn überhaupt) gelernt zu haben. Ich habe viel Geld dafür bezahlt und die Ausbildung mit einem Schnitt von 1,5 absolviert, aber dennoch fehlen mir grundlegende Kenntnisse die mir nicht vermittelt worden sind.
Was kann ich in diesem Fall unternehmen? Ich habe ja einen Vertrag mit der Schule abgeschlossen und meiner Meinung nach wurden die Leistungen nicht erbracht.
5 Antworten
daa, brauchst du ein gutachten von einem gutachter der das begutachtet. Ich weis ja nicht wer, aber dein ausbildungsträger ist da für beschwerden zuständig.
Aber als privat-schule würde ich da natürlich alles von mir weisen und pokern das du dir keinen teuren rechtsbeistand leisten kannst mit deinen "jungen" verhältnissen. und da lieber die füße still halten wirst, sag ich mal so spekulativ.
also, ohne "beweise" kannst du die schlecht vor gericht zerren - und die werden sicher nicht ihren ruf riskieren und dir irgendwas eingestehen oder so an mängeln in der umsetzung der vertragsmäßgen lehrpläne. Du könntest die jedoch ein wenig um den strick wickeln und die anleiten dir mal nen lehrplan zukommen zu lassen oder sowas. Außergerichtlich ist ja alles immer viiel billiger, wenn man sich der schuld bewusst ist aber die nicht unterstellt bekommt ;)
ja das wäre eine möglichkeit. Ihr könntet euch konstruktiv und geordnet stück für stück durch alle punkte und die eigenen aufzeichnungen darüber durch arbeiten und dann am ende eine beschwerde mit punkt für punkt aufschlüsselung einreichen.
Fordert doch - einfach 125% der leistung zurück, rein aus prinzip multipliziert ihr das mit 3 und reicht eine forderung ein. Begründung nebst vertragsverletzung, "mehraufwandsentschädigung".
Wenn das sich mit anderen klassen decken sollte - kommt man an irgend einem punkt auch richtung betrug. Aber ich kann euch jetzt schlecht rechtsberaten oder sowas ..
Ich glaube jetzt wo die Ausbildung vorbei ist, kannst du kaum was machen.
Während deiner Ausbildung hättest du zur IHK gehen können, oder deinen AG darauf hinweisen können.
Jetzt kann man meines Wissens nicht mehr so viel tun.
Wir haben keine Prüfung bei der IHK abgelegt und die Ausbildung war nur schulisch
Die Ausbildung zum/zur Kosmetiker/in dauert regulär 3 Jahre in Vollzeit. Wenn nun ein Anbieter die Ausbildung in einem Jahr anbietet, welchen anderen Grund könnte das haben außer, dass die einjährige Ausbildung inhaltlich abgespeckt ist? Andersherum gefragt: Warum sollte noch irgendjemand eine dreijährige Ausbildung machen, wenn ein Jahr völlig reichen würde?
Du kannst versuchen, die Schule zu verklagen; mit ziemlicher Sicherheit wird das jedoch erfolglos bleiben.
Dann muss im Vertrag explizit stehen was vermittelt werden soll.
Hast du eine Prüfung abgelegt?
Die Unterrichtsinhalte kann man auf der Webseite nachlesen. Vieles davon wurde nicht durchgenommen. Ich bin ja nicht die einzige, man könnte sich mit Klassenkameraden zusammen tun?