Vertrag – die neusten Beiträge

Kaufvertrag KFZ Privat kann ich diesen so nutzen?

Ich habe ein Auto von Privat gekauft und der Verkäufer meinte ich solle einfach einen Vertrag bei der Übergabe mitbringen Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2 hat er mir nach Erhalt der Anzahlung bereits ausgehändigt und ich konnte das Fahrzeug schon Online auf mich Zulassen

Er bekommt neben Bargeld mein altes Auto als Ersatzteil lager kann ich das so machen ?

Kaufvertrag und Übergabevertrag für Kraftfahrzeuge

Persönliche Daten Käufer :

Name:

Anschrift:

PLZ:

Ort:

Persönliche Daten Verkäufer :

Name:

Anschrift:

PLZ:

Ort:

Fahrzeugdaten :

Marke :

Modell :

BJ :

EZ:

Fahrzeug Identifikationsnummer : XYZ Prüfziffer : XYZ

Kaufpreis : XYZ € + altes Fahrzeug von Käufer (Vertrag Seite 2)

Anzahlung : XYZ € bezahlt vor Ort am XYZ

Fahrzeug Papiere : Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2 erhalten am XYZ vor Ort

Übergabe & Unterschrift :

Kaufpreis abzüglich der Anzahlung in Höhe von XYZ € + altes Fahrzeug erhalten

Ort, Datum, Unterschrift Verkäufer : ________________________

Fahrzeug erhalten

Ort, Datum, Unterschrift Käufer : ________________________

Kaufvertrag Seite 2 Übergabe altes Fahrzeug von Käufer an Verkäufer

Fahrzeugdaten :

Marke :

Modell :

BJ :

EZ:

Fahrzeug Identifikationsnummer :

Das Fahrzeug wird mit diversen Mängeln an den Verkäufer übergeben die Abmeldung übernimmt

Der Käufer ____

Der Verkäufer ____

Die Abmeldung hat unabhängig in wessen Zuständigkeit dies fällt sofort aufgrund der aktuellen Situation allerdings spätestens nach 7 Tagen bei der für die Zulassungsangelegenheiten zuständigen Behörde zu erfolgen

Das Fahrzeug hat diverse Mängel und wird auf bitte des Verkäufers für bessere Konditionen beim Kauf des auf Seite 1 beschriebenen Fahrzeugs überlassen

Fahrzeug übergeben

Ort, Datum, Unterschrift Käufer : ___________________

Ort, Datum, Unterschrift Verkäufer : _________________

Auto, Recht, Vertrag, Auto und Motorrad

Hund gutwillig verschenkt von jemand anderen, was passiert?

Hallo,

Ich (m/26) habe im Februar Jemanden (w/22) in meine kleine Wohnung aufgenommen die zuvor von Zuhause rausgeflogen ist.

Angekommen bei mir hatte Sie einen Hund dabei, geplant war das Sie eine Woche bleiben kann, wohl gemerkt eine 40m² Wohnung.

Ich wusste zu diesem Zeitpunkt bereits, dass das schwierig werden könnte, denn schließlich fliegt man nicht ohne Grund von daheim raus.

Die Chance das man sich auf den Keks war also groß, aus der einen Woche wurden schließlich insgesamt sechs, durchzogen von Diskussionen.

Ich musste natürlich nachwievor Arbeiten gehen, die Person war aber auch nach mehrfachen nachhaken nicht bereit sich etwas neues zu suchen oder gar die bestehenden Probleme anzugehen, sogar dann nicht als ich meine Unterstützung anbot.

Es endete damit, das Sie tatsächlich gedroht hat während meiner Abwesenheit meine Einrichtung zu verwüsten und mir mit dem Tode gedroht hat.

Nicht das mich das sonderlich interessiert hat, ich habe viel mit Menschen zu tun die an psychischen Krankheiten leiden, doch ich lasse mich nicht von meinem Gast in meiner Wohnung anschreien und schon gleich dreimal nicht bedrohen.

Solch ein undankbares Verhalten troz der Tatsache das ich keinen Cent verlangt habe was Essen&Trinken und natürlich die Unterkunft betrifft, lasse ich nicht auf mir sitzen, ich habe das getan weil ich mal in einer ähnlichen Situation war und leider niemanden hatte der mir unter die Arme greifen wollte.

Am besagten Abend an dem Sätze gefallen sind die mich dazu mehr oder weniger gezwungen haben Sie rauswerfen zu lassen von den Herrn in blau,

(schließlich werde ich niemanden mit Gewalt aus meiner Wonung zerren, das kann ärger geben wenn dann die Fakten verdreht werden, besonders wenn es sich um eine Frau handelt)

habe ich selbstverständlich mich um den Hund gekümmert, der konnte nichts dafür, aber ich muss viel arbeiten und es nicht gesund für einen Welpen knapp 15 Stunden am Tag alleine Zuhause zu sein, von der StubenUNreinheit mal abgesehen.

Die besagte person hat mir dann natürlich sämtliche Sachen an den Kopf geworfen, Sie behauptete den Hund aus Tscheching geschenkt bekommen zu haben und an die Papiere momentan nicht ran zu kommen.

Ich habe den Zwergspitz einer netten Familie geschenkt die sich jetzt rührend um das kleine Flauschwesen kümmert, heute bekam ich einen Anruf von dem angeblichen Besitzer, dieser sagte mir das die, die ich meiner Wohnung geworfen habe jetzt natürlich nicht mehr dafür zahlen will und jetzt mir die "Rechnung" aufhalzen will.

Ich frage mich natürlich warum Sie gelogen hat, wo ist der Sinn? aber muss ich denn tatsächlich jetzt dafür aufkommen? zum Zeitpunkt der Hundübergabe an die Familie besaß ich den Hund, der Eigentümer war zu diesem Zeitpunkt aber Niemand, das habe ich überprüfen lassen, er war gechipt aber ohne Eintrag und die Familie hat ihn natürlich jetzt angemeldet, geimpft etc.

Ich möchte auf garkeinen fall für den Hund blechen, der Hund hat es jetzt besser und nur darum ging es mir.

Hund, Haustiere, Recht, Vertrag, Haftung, Schenkung

internet anbieter wechseln trotz laufenden vertrag?

guten Tag

mein vertrag bei vodafon läuft noch 4 monate nach den 4 monaten hab ich ein vertrag bei netcologne ,hab aber echt keine lust 4 monate zu warteb kann ich den vertrag nicht vorziehen ?würde auch natürlich dan auch vodafon weiter zahlen für die 4 monate ,also würde doppelt zahlen dafür das ich das internet fürher bekomme

habe ne 16k dsl leitung und das ist zum kotzen wollte eigentlich bei vodafon verlängern für eine 400k kabel internet leider kam techniker und sagte das es nicht geht und das die kabel einbauen müssen und das ist mir zu stressig da ich mieter fragen muss nach rechten und extra ein ein elektriker eine potentialausgleich einbauen müsste der einzigste grund warum ich bei vodafon verlängern wollte ist das sie meinten das ich ohne problem und sofort schnelleres internet bekommen kann ,und der techniker sagte mir das wir stonieren können wen der mieter nicht ein verstanden ist.deshlab kam ich zuzm netcologne vertrag zurück den ich schon vor 7 monaten unterschrieben hab.den dort steht das mein internet ohne techniker freigschaltet wird .also was soll ich jetzt genau machen ?um den vertrag früher zu bekommen ?brief schreiben wen ja was soll das rein kommen ?oder ist es sinnvoller den mieter anzuschreiben und ihm die sachen einbauel lassen ?hab den mieter schon vor 3 tagen angeschrieben nicht mal nachricht zurück bekommen also wenn ich etwas bitte wird es bestimmt 4 monate dauern bei ihrem tempo.

wie bekomme ich mein internet früher ?

Internet, Vertrag, DSL

Verlängert sich dieser Vertrag (Studium)?

Guten Tag allerseits!

Da mir die Zeichen ausgehen, hier die Kurzfassung:

Erstes Semester ist ein Fernstudium, ab dem zweiten Semester Duales Studium (hab zum 1. Sem. kein Unternehmen gefunden). Habe die Passagen des Vertrags leicht abgeändert ("zensiert"). Meine große Frage betrifft 2.4. Vertragsverlängerung. Verlängert sich dieser Vertrag nun oder nicht? Ich habe keine Prüfung absolviert (2.3.) und nehme an, daher auch Nichtbestanden (Grund: Andere Ausbildung in Aussicht). Jedoch auch noch kein Exmatrikulationsschreiben der Hochschule erhalten. Das Geschriebene in 2.4. verwirrt mich schon sehr.

Vielen Dank!

1.1. Studiengangsbezeichnung und Abschluss

Die Hochschule verpflichtet sich zur Durchführung des ersten Semesters des Fernstudiengangs B.A. Soziale Arbeit nach der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Der Vertrag kommt mit der elektronischen Annahmebestätigung durch die Hochschule zustande. Der Studierende kann maximal 30 ECTS in einem Semester erwerben. Der Inhalt der angebotenen Lehrveranstaltungen sowie der jeweils dafür vorgesehenen Zeitraum ergeben sich aus dem Modulhandbuch mit Curriculum, welches dem Studierenden im Online System digital zur Verfügung gestellt wird. Ferner kann der Studierende eine Ausfertigung der Studien- und Prüfungsordnung des gewählten Fernstudiengangs für das Fernstudium an der Hochschule im Online System digital einsehen.

2.1. Vertragsdauer

Der Vertrag hat eine Laufzeit von sechs Monaten (ein Semester). Der Studierende kann maximal 30 ECTS in diesem Zeitraum erwerben. Er beginnt am 01.10.2019, frühestens jedoch mit Erhalt der Zugangsdaten zum Management System, und endet am 31.03.2020, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ab dem zweiten Semester gilt der reguläre Studienvertrag, der separat zwischen der Hochschule und dem Studierenden abgeschlossen wird. Die erfolgreich erbrachten Leistungen aus dem ersten Semester des Fernstudiums werden im Dualen Studium anerkannt.

2.3. Nichtbestehen notwendiger Prüfungen

In dem Fall, dass der Studierende die für den erfolgreichen Abschluss des Studiengangs notwendige Prüfungen endgültig nicht besteht, endet der Unterrichtsvertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit endgültigen Nichtbestehen. In diesem Fall erfolgt die Exmatrikulation des Studierenden.

2.4. Vertragsverlängerung

Wenn der Studierende nicht alle Leistungsnachweise, die für das erste Semester des in Ziff. 1.1. dieses Vertrags festgelegten Studiengangs nach dem Modulhandbuch vorgesehen sind, innerhalb der nach Ziff. 2.1. dieses Vertrags vereinbarten Vertragslaufzeit erbringt, verlängert sich dieser Vertrag automatisch um sechs Monate. In diesem Zeitraum können ausschließlich Leistungen für die Module aus dem ersten Semester des in Ziff. 1.1. dieses Vertrages festgelegten Fernstudiengangs weiter genutzt und ausschließlich Klausuren in den Modulen des ersten Semesters des in Ziff. 1.1. dieses Vertrages festgelegten Fernstudiengangs geschrieben werden, ohne dass weitere Kosten entstehen.

Studium, Recht, duales Studium, Vertrag, Fernstudium, Ausbildung und Studium, IUBH, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

Unangekündigte Preiserhöhung des Mitgliederbeitrags (Fitnessstudio), rechtens?

Ich bin seit ca. zwei Jahren Mitglied in einem Fitnessstudio und zahle alle zwei Wochen 9,98€.

Vor einem Monat wurden mir dann aber plötzlich 11,98€ von meinem Konto abgebucht. Ich habe das Fitnessstudio (Geschäftsstelle) per Email kontaktiert. Nachdem ich keine Antwort erhalten habe und mir pünktlich, die jetzt 11,98€ abgebucht wurden, habe ich erneut eine Email geschrieben, bisher keine Rückmeldung.
Ich habe mir den Vertrag durchgelesen. Der Vertrag besteht aus zwei Seiten. Die erste Seite beinhaltet Name, Datum, Kosten, Kündigungsrecht („Kündigung jeweils 12 Wochen vor dem Termin“). Rückseite die „Allgemeinen Vertragsbedingungen“. Dort steht nichts zur Änderung des Mitgliederbeitrags. Einzig und allein ein Abschnitt kommt mir hier relevant vor:

  1. „[Name des Fitnessstudios] ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn [Name des Fitnessstudios] auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann, und diesen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall des Widerspruchs ist [Name des Fitnessstudios] berechtigt den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.

Des Weiteren ist zu erwähnen, dass die ganzen Reklamen im Fitnessstudio geändert wurden. Also die mit den Preisen von 4,99€ wurden zu 5,99€ geändert. Allerdings ist dies schon seit Monaten so, also lange Zeit bevor mein Beitrag plötzlich geändert wurde/ mir mehr vom Konto abgebucht wird.

Nun meine Fragen. Bin ich dazu verpflichtet, die 4€ im Monat extra, zu zahlen? Obwohl ich darüber nicht informiert worden bin - oder zählen geänderte Werbeplakate etwa als Mitteilung?

Was sind meine Möglichkeiten? Kann ich den eigentlichen Beitragspreis (den auf meinem Vertrag) „zurückverlangen“. Ich möchte den Vertrag eigentlich ungern kündigen, da ich ja auch gerne Sport mache. Aber als Student sind auch 4€ im Monat (48€ im Jahr), Geld, dass ich anderweitig verwenden könnte. Und andere Fitnessstudios, hier vor Ort, bieten auch günstigere Tarife an. Die 4,99€ pro Woche waren der ausschlaggebende Grund, weshalb ich mich für dieses Fitnessstudio entschieden habe.

Fitnessstudio, Recht, Vertrag, beitragserhoehung, Mitgliedschaft, Preiserhöhung

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