Was muss ein Mensch haben, damit man ihn interessant findet?

Ich (28, m) habe ein leichtes Handicap (Spastik und Lernbehinderung). Ich frage mich immer, was ein Mensch für jemanden anderen haben muss, damit dieser interessant für ihn ist? Ich denke oft, das mein Leben nicht interessant genug wäre und das dies ein Grund dafür ist, das ich alleine bin. Denn ich mache kein Studium oder ähnliches, was mein gegenüber evtl interessant finden könnte oder durch das sich Gemeinsamkeiten abzeichen.

Meine Hobbys sind Schwimmen, Sauna-Besuche, Tischtennisspielen, ich gehe gerne Frühstücken, ich verteile Essen an Obdachlose, ich besuche die ein oder andere Veranstaltung und ich schaue mir gerne mal eine gute Serie auf Netflix an. Aber ich habe jetzt keine Hobbys durch die ich Gemeinsamkeiten finden könnte.

Ich denke sehr oft da drüber nach, ob dass ein Grund dafür sein kann, dass ich solo bin. Ich mache zwar alles was mir auch troz Handicap möglich ist, aber ich sehe sehr oft das klassisch Behinderte Menschen, bzw Menschen die eine eindeutige Behinderung haben sich ehr finden als jemand der eine Lernschwäche und eine Spastik hat. Also denke ich, ich muss intressanter werden. Ich gehe gerne Frühstücken, ins Kino, schwimmen, in die Sauna, verteile essen an Obdachlose oder besuche spontane aktivitäten. Aber ich habe jetzt kein Hobby, so sehe ich das, über das ich evtl intresse wecken kann oder was andere intressant finden können. Mache aber eben das, was mir mit der Spastik möglich ist.

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Welche nächst höhere Stelle gibt es über dem Betreuungsgericht in Deutschland? bzw. was kann man in diesem Fall machen?

Sachverhalt: Ein Mitglied meiner Familie hat aufgrund des Alters und einer Erkrankung eine Person die über alles Entscheidet / alles koordiniert etc. (Diese Person ist eine Anwältin). Diese ist für: die Finanzen, die Häuser sowie die Koordination der Pflege für diese Person zuständig. Sie wurde vom Betreuungsgericht hierfür beauftragt. Nun ist es jedoch so, dass diese Person, die über alles entscheidet, nachweislich Fehler, zulasten der zu betreuenden Person macht. Z.b Sie hat es nicht im Griff, dass Pflegepersonal zu koordinieren! Damit meine ich: z. B. wenn eine Pflegekraft wechselt, sie hat es nicht im Griff, bei der Firma sich rechtzeitig um eine neue zu bemühen, des Weiteren bekommt sie es nicht hin, eine vernünftige Nebenkostenabrechnung zu erstellen bzw. der Hausverwaltung, die sie selbst installiert hat, alle nötigen Unterlagen zu übersenden, damit die Hausverwaltung diese erstellen kann. Sie gibt uns keinen Termin bei sich, um mit Ihr sprechen zu können. Wenn Sie etwas nicht weiß, über die von Ihr zu betreuende Person, schreibt sie E-Mail,s auf die man schnell antworten soll. Sie lässt sich ohne Ende Zeit für die Beantwortung von Fragen oder die Klärung von Problemen.( in Bezug auf die Person). Auch hält sie es nicht für nötig, auf unseren Wunsch hin, uns einen Persönlichen Termin bei Ihr zu geben. Sie hat, so sagt sie: Keine Zeit bzw. geht darauf nicht ein! Das Pflegegericht sieht jedoch keinen Fehler hier. (Eine Krähe hackt der anderen ja kein Auge aus) was kann man machen. Fakt ist, die demente Person zahlt die ganze Sachen selbst, aber es wird nachweislich nicht zum Wohle dieser Person gehandelt. Muss man in dieser Sache" schlechten Geld" noch gutes hinterherwerfen, um dieses zu klären? (Vor Gericht ziehen, ein Anwalt aufsuchen)

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