Sonderkündigungsrecht bei Vertragsübernahme?

9 Antworten

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Hier sollten zunächst einmal ein paar Dinge geklärt werden!

Wer ist Vertragspartner der Telekom?

Das solltest du zunächst einmal in Erfahrung bringen!

Aus deiner Beschreibung ergibt sich für mich folgende Rechtslage:

Deine ehemalige Mitbewohnerin ist Vertragspartnerin der Telekom

Zwischen dir und deiner ehemaligen Mitbewohnerin besteht eine Nutzungsvereinbarung.

Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, wonach offene Rechnungen ausschließlich durch den Vertragspartner beglichen werden müssen.

Wer bezahlt spielt also keine Rolle!

Das du Ansprechpartner bist, bedeutet nicht automatisch, dass du auch den Vertrag erfüllen musst.

in den letzten 3 Monaten von 32€ auf 54€ erhöht, und diesen Monat auf 84€.

Wer Forderungen stellt muss diese auch begründen!

Du solltest dich informieren wie diese Preissteigerungen zustande gekommen sind!

habe ich eine Art Sonderkündigungsrecht, wenn ich von meiner damaligen Mitbewohnerin hinters Licht geführt wurde, da diese mir keinerlei Unterlagen übergab und mir versprach, dass der "nicht so teuer" ist?

Nein. Wenn du Rechte wahrnehmen willst, müsstest du auch Pflichten erfüllen!

Da es aber keinen Vertrag zwischen dir und der Telekom gibt brauchst du auch keinen Erfüllen.

Wenn du die Zahlungen an die Telekom einstellst, holt sich die Telekom ihr Geld bei deiner ehemaligen Mitbewohnerin.

Du kannst die Nutzungsvereinbarung zwischen dir und deiner ehemaligen Mitbewohnerin kündigen, wenn du die Leistung nicht zum vereinbarten Preis nutzen kannst.

Wahrscheinlich gibt es gute Gründe, weshalb man dir die Vertragsunterlagen nicht überlassen hat.

Du kannst dir auch überlegen, ob du dir den zu viel gezahlten Betrag erstatten lassen willst.

Lastschriften lassen sich bis zu 8 Wochen problemlos zurück buchen.

Du kannst dir also die 84,- EUR zurück buchen lassen und anschließend lediglich 32,- EUR überweisen.

Mein Tipp:

Du solltest deiner ehemaligen Mitbewohnerin mitteilen, dass du aufgrund der nicht vereinbarten Preiserhöhungen die Nutzungsvereinbarung kündigst und keine Zahlungen mehr leistet.

Dann soll sie doch den Vertrag kündigen. Das dauert allerdings etwas.

Oder du schlägst ihr vor die 32,- EUR an ihr Giro-Konto zu überweisen. Um Zahlungen an die Telekom müsste sie sich dann kümmern.

Kommt drauf an was für einen Tarif du hast und wie lange dieser schon lief.

Durch Gutschriften sinkt natürlich der Betrag und auch wenn ihr mit dem Vertrag ins zweite Jahr kommt fallen die Boni weg.

zb. Magenta M mit 50 MBit und Magenta TV, dafür zahlst du bspw. 29,99€ im ersten Jahr und ab dem zweiten Jahr dann 59,99€, dazu kommen je 5€ für Receiver und Modem Miete.

Wenn du 85€ im Monat zahlst klingt das nach dem Komplettpaket mit bis zu 100 MBit und Magenta TV Plus.

Ansonsten mal im Kundencenrer nachsehen, da hast du ja alle Rechnungen im PDF Format und kannst sehen was wieviel kostet.


Yakuraza 
Fragesteller
 08.01.2020, 08:21

Leider hat sie mir bis dato noch keine login Daten zum kundencenter überlassen. Ich habe also bisher keinen Zugriff auf die Rechnungen. Wir haben allerdings ne 250er Leitung

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Payns1984  08.01.2020, 08:25
@Yakuraza

Dann frag sie, ohne die Login Daten kannst nichts machen. Deine ehemalige Mitbewohnerin kann so jeder Zeit den Vertrag ändern.

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Hallo Yakuraza,

mir stellt sich die Frage, was genau das bedeutet:

Damals habe ich den Vertrag quasi übernommen, sprich es wird bei mir abgebucht und ich stehe als Ansprechpartner drin.

Das klingt für mich nicht danach, dass du der neue Vertragspartner bist. Hast du damals Formulare zur Vertragspartnerübernahme bzw. Rufnummernübernahme ausgefüllt? Wie hier schon gesagt wurde, ist anscheinend nur die Bankverbindung bzw. der Rechnungsempfänger geändert worden und du bist als Ansprechpartner eingetragen.

In dem Fall setze dich am besten mit der ehemaligen Mitbewohnerin in Verbindung. Als Infomaterial schau gern auf unserer Homepage zum Thema Vertrag übernehmen.

Warum sich die Grundgebühr so erhöht hat, kann ich aus der Ferne nicht sagen, das kann verschiedene Gründe haben. Auslauf eines Aktionspreis ist einer. Aber auch da ist es am besten, du sprichst mit der Vertragsinhaberin.

Viele Grüße

Jutta T.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Alle Festnetz- & Mobilfunkthemen der Deutschen Telekom

Yakuraza 
Fragesteller
 07.02.2020, 00:03

Danke für die Antwort Jutta. Habe ich das richtig verstanden, dass ich vermutlich nur als Ansprechpartner drin stehe, weil das Geld bei mir abgebucht wird? Eine Rechnung bekomme ich schließlich nicht.

Dementsprechend würde ja nur eine Nutzungsvereinbarung zwischen mir und der ehemaligen Mitbewohnerin bestehen was heißt, dass ich bei z.B. Zahlungsproblemen ihrerseits das ganze aufkündigen könnte und es damit ihr Problem werden würde, das ganze zu zahlen?

Lg

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Telekomhilft  07.02.2020, 11:02
@Yakuraza

Hallo Yakuraza,

da du die Rechnungen zahlst, wirst du bei uns als Rechnungsempfänger hinterlegt sein, korrekt.

Die Rechnungen gehen an die bei uns hinterlegte Kontakt-E-Mail-Adresse für Rechnungen. Sie sind auch über das Kundencenter bzw. die MeinMagenta App einsehbar. Dafür benötigst du allerdings die LogIn- Daten von deiner ehemaligen Mitbewohnerin.

Das Beste ist wirklich, du setzt dich einmal mit deiner ehemaligen Mitbewohnerin zusammen, damit ihr die Vertragsübernahme einmal ordentlich beauftragt.

So wird das nur unnötig zu Ärger führen.

Viele Grüße

Jutta T.

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Wenn es so ist wie beschrieben, hast Du nicht den Vertrag übernommen. Es wurde nur die Kontoverbindung geändert. Vertragspartner bist Du somit nicht und nichtmal berechtigt, irgendwelche Reklamationen beim Telekommunikations-Anbieter vorzunehmen.

Kläre das mit dem Vormieter. Prüfe die Rechnungspositionen, für was Du da konkret bezahlst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Nun hat sich der zu zahlende Betrag jedoch in den letzten 3 Monaten von 32€ auf 54€ erhöht, und diesen Monat auf 84€.

Handelt es sich tatsächlich nur um einen DSL-Vertrag oder ist das Telefonieren auch eingeschlossen? Dann könnte es auch mit deinem Telefonieren zusammen hängen. Oder du hast nur eine eingeschränkte Flat-Rate für das Downloaden aus dem Internet.

Ohne deinen Vertrag zu kennen, ist keine Antwort möglich.