Gibt es ein Sonderkündigungsrecht wegen Auslandsjahr bei Vodafone?

6 Antworten

Nein, dass hast du nicht. Da du den Vertrag ja weiter nutzen kannst.

DerCAM  08.11.2013, 01:13

Das sieht das Telekommunikationsgesetz allerdings ganz anders. Es sieht in § 46 Abs. 8 ein Sonderkeundigungsrecht fuer den Fall vor, dass der Anbieter "die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte" nicht erbringen kann. Das wird Vodafone aber in den USA ganz sicher nicht koennen.

Allerdings bringt das dem Fragesteller hier auch nicht viel weil die Kuendigungsfrist dann ab Umzug 3 Monate zum Monatsende betraegt und der Vertrag auch ordentlich zu einem nur einen halben Monat spaeter liegenden Termin ordentlich gekuendigt werden kann. Unterm Strich gewinnt er bei Nutzung des Sonderkuendigungsrechts gerade mal die Grundgebuehr fuer einen halben Monat.

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Als ich nach England umgezogen bin, hatte ich mit O2 das gleiche Problem. Mein Vertrag lief auch noch weitere 10 Monate und ich konnte auch nicht kuendigen. ALlerdings wurde mir angeboten, dass ich den Vertrag fuer eine Weile auf Eis legen koennte (was mir nichts brachte, weil es ja kein befristeter Umzug war). Also kannst Du vielleicht mit Vodafone sprechen, ob Du eben fuer ein Jahr aussetzen kannst und dann bei Deiner Rueckkehr die restlichen 5 Monate ableisten kannst.

Alternativ kannst Du natuerlich schauen, ob Du in Deinem Bekannten/Verwandtenkreis jemand hast, der die 5 Monate fuer Dich uebernehmen und Dein Handy in der Zeit eben nutzen wuerde.

Oder DU klaerst eben mit Vodafone, ob Du den Vertrag zumindest auf ein Minimum runterschrauben kannst, beispielsweise Flatrates etc abbestellen fuer die letzten Monate... manchmal geht auch das.

Ansonsten wirst Du eben in den sauren Apfel beissen muessen und die 5 Monate noch zahlen. Ist zwar aergerlich, aber sicherlich auch nicht das Ende der Welt.

DerCAM  08.11.2013, 14:56

Als ich nach England umgezogen bin ...

Wenn das vor Mai 2012 war, war die Gesetzeslage noch eine voellig andere als heute. Das Sonderkuendigungsrecht nach TKG 46 Abs. 8 gibt es erst seit der Aenderung des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2012, Vorher gab es das nicht.

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candycake22  08.11.2013, 15:02
@DerCAM

OK, ja bei mir was es vor 2012, kann also durchaus sein, dass sich das mittlerweile geaendert hat. Aber Du hast ja selbst jetzt schon recht ausfuehrlich erklaert, warum dieses Sonderkuendigungsrecht in diesem Fall nichts (oder kaum was) bringt.

Daher wollt ich einfach trotzdem mal noch moegliche Optionen aufzeigen.

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Du hast gem. TKG § 46 Abs. 8 dann ein Sonderkuendigungsrecht, wenn du an einen Wohnoirt umziehst, an dem der Anbieter die vereinbarte Leistung nicht oder nicht im vollen Umfang erbringen kann. Dies duerfte bei einem Umzug in die USA sicher der Fall sein. Allerdings nur, wenn du dich beim zustaendigen Einwohnermeldeamt abmeldest (ein entsprechender Nachweis wird i.d.R. verlangt) und den Umzug in ein vom Anbieter nicht versorgtes Gebiet nachweist (i.d.R. Anmeldebescheinigung vom neuen Wohnort, Arbeitsvertrag oder aehnliches).

In deinem Fall bringt dir das alles aber kaum etwas. Das Sonderkuendigungsrecht entsteht naemlich erst mit dem Umzug (also nicht auch schon vorher) und die Kuendigungsfrist betraegt dann (ab Umzug) 3 Monate zum Monatsende. Wenn du also erst am 6. Januar umziehst, kannst du auch erst dann kuendigen und dies dann fruehestens zum 30. April (3 Monate zum Monatsende). Der Vertrag wuerde somit lediglich 15 Tage frueher enden als bei einer jetzt schon ausgesprochenen ordentlichen Kuendigung zum 15. Mai.

Nein, gibt es nicht. Es ist deine Privatangelegenheit, dass du dich offensichtlich einen laengeren Zeitraum - wahrscheinlich zu besonders guenstigen Konditionen - an Vodafone gebunden hast, ansonsten haettest du den Vertrag fristgerecht zu Ende Dezember kuendigen koennen.

DerCAM  08.11.2013, 02:12

Wieso zu Ende Dezember, wenn die vereinbarte Laufzeit doch erst im Mai endet?

Wieso sollte das Sonderkuendigungsrecht nach TKG § 46 Abs. 8 hier nicht bestehen?

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Hi, nein es gibt kein Sonderkündigungsrecht. Allerdings kannst du den Vertrag ruhen lassen bis zu maximal neun Monate. Nachweis musst du dem Mobilfunkanbieter noch bringen, nur bei Umzug ins Ausland hast du Sonderkündigungsrecht. Hierzu wird allerdings eine Anmeldebestätigung vom Ausland gefordert, dass du dort gemeldet bist mit Wohnsitz. Aber das trifft nicht auf dich zu.