Arbeitsvertrag wie versteht sich das.?

3 Antworten

1.) Freistellung

Vertraglich wurde geregelt, dass der Arbeitgeber Dich im Falle einer Kündigung von der Arbeitsleistung freistellen kann; Du musst also nicht arbeiten, bekommst aber dennoch Dein Arbeitsentgelt.

Wenn Du während dieser Zeit der Freistellung irgendwo anders arbeitest (damit ist aber kein Nebenjob gemeint, den Du auch während Deiner Hauptarbeit hättest ausüben können), dann darf der Arbeitgeber das Geld, das Du dabei verdienst, mit dem Entgelt, das er Dir während der Freistellung zahlen muss, verrechnen.

2.) Urlaub

"Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 23 Arbeitstagen im Kalenderjahr –ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche."

Diese Aussage ist falsch.

Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 24 Werktage (Werktage sind alle Tage, die keine Sonn- oder Feiertage sind), entspricht also dem Anspruch bei einer 6-Tage-Woche), das sind 20 Arbeitstage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche.

Wenn Du gelegentlich sogar 7 Tage arbeitest, muss errechnet werden, auf wie viele Wochenarbeitstage Du im Durchschnitt einer längeren Zeit (z.B. 6 oder 12 Monate) kommst.

Nehmen wir als Beispiel an, Du würdest wegen Deiner häufigen 7-Tage-Woche bei Betrachtung eines längeren Zeitraumes durchschnittlich auf eine 6,6-Tage-Woche kommen (Anzahl aller Arbeitstage in einem Zeitraum von z.B. 26 Wochen geteilt durch diese 26 Wochen); damit hättest Du (bei einem gesetzlichen Mindestanspruch von 24 Werktagen) einen Urlaubsanspruch von 26,4 Arbeitstagen als Urlaubstage.

Wenn Du tatsächlich einen Anspruch von 23 Arbeitstagen auf Basis einer 5-Tage-Woche hast, beträgt Dein Anspruch in diesem Beispiel 30,36 Arbeitstage als Urlaubstage.

bastidd29 
Fragesteller
 14.11.2019, 02:14

Danke, das hilft.

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Hallo

Zu 11

Wenn du - warum auch immer - freigestellt bist und in dieser Zeit woanders arbeitest, kann dir der Aebeitgeber diese Einkünfte vom Lohn streichen

Zu 6

Bei einer 7 Tage Woche wird der Urlaub nur anteilig berechnet. Inklusive Wochenenden hast du bei anteiliger Berechnung mindestens 32 Urlaubstage.

Wie dein Arbeitgeber das berechnet bleibt unklar, entweder anteilig wie oben oder anhand der 5- Tage Woche ohne Mitberechnung der Wochenenden.

bastidd29 
Fragesteller
 03.11.2019, 21:29

bitte erklärung, da ich leider nicht folgen kann. :-()

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DerSchokokeks64  03.11.2019, 21:31
@bastidd29

Bitte genauere Frage ;-)

Zu 11

Ist eigentlich für dich nicht wichtig, eine Freistellung ist eigentlich selten

Zu 6

Du hast entweder 32 Tage mit mitgezählten Wochenenden oder 23 ohne. Dazu musst du deinen Arbeitgeber befragen oder es auf dem Urlaubsantrag nachlesen.

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bastidd29 
Fragesteller
 03.11.2019, 21:33

Laut Arbeitgeber habe ich 23 Tage Urlaub, und muss 7 Tage von Montag bis Sonntag nehmen. Dies enspricht ja nur 3,2 Wochen im Jahr. Ist dies rechtens ?

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DerSchokokeks64  03.11.2019, 23:47
@bastidd29

Ich kenne deinen übrigen Vertrag nicht, deshalb kann ich das so nicht beantworten. Lies mal nach, wie viel Arbeitszeit an wie vielen Tagen vereinbart ist.

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Der Mindesturlaub beträgt bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage und bei einer 6-Tage-Woche 24 Arbeitstage, also immer 4 Wochen.

Theoretisch wären es somit bei einer 7-Tage-Woche 28 Arbeitstage. Allerdings wirst Du kaum eine 7-Tage-Woche haben, denn sonst hättest ja nie einen freien Tag.

bastidd29 
Fragesteller
 03.11.2019, 21:27

ich gehe 6-9 tage durch und habe mal 1 tag frei... das variiert im monat immer.
Hast du noch ein zu klausel 1

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