Beschwerde beim Arbeitgeber erfolglos was nun?

3 Antworten

Einige deiner aufgezählten Missstände muss man sich nicht gefallen lassen. Aber dass Mindestlohn und Mindesturlaub vereinbart sind, hast du ja bei der Einstellung gewusst. Dass Arbeitnehmer den Müll mit nach Hause nehmen müssen, habe ich noch nie gehört. Das wäre auch keinesfalls durchzusetzen.

Da bleibt dir nur, dir eine besser bezahlte Stelle zu suchen und dann fristgerecht zu kündigen

Wenn dein Arbeitgeber dein Gehalt nicht oder nicht vollständig oder nicht pünktlich auszahlt, kannst du ihn dafür abmahnen und eine Frist setzen, bis zu der er gezahlt haben muss. Das kannst du letztendlich bis zum sogenannten gerichtlichen Mahnverfahren treiben.

Bei Fahrtkosten kommt es darauf an, welche Regelungen es dazu im Betrieb gibt. Wenn du zum Beispiel den Privat-PKW nutzt, weil du den Dienstwagen nicht gerne fährst, kannst du dann nicht verlangen, dass man dir die Fahrtkosten erstattet. Du hättest ja auch den zur Verfügung gestellten Dienstwagen nehmen können.

Bei Arbeitskleidung kommt es darauf an, ob diese vom Arbeitgeber verpflichtend vorgeschrieben wird oder ob sie rund um den Arbeitsschutz zwingend erforderlich ist. Wenn eins (oder gar beides) davon der Fall ist, muss der Arbeitgeber sie auch bezahlen. Wenn nicht, dann nicht.

Arbeitsmaterial muss selbstverständlich zur Verfügung gestellt werden. Da du allerdings von Erstattungen sprichst, wäre hier die Frage, ob du hier wirklich den Auftrag bzw. die Erlaubnis hattest, die entsprechenden Materialien selbst zu besorgen. Wenn du eigenmächtig etwas kaufst, kannst du nicht einfach so dem Arbeitgeber die Quittung vorlegen und verlangen, dass er dir das Geld zurückzahlt...

Den Müll musst du natürlich nicht mitnehmen. Auch musst du absolut gar nicht während einer Erkrankung einspringen.

Auch einmal genehmigter Urlaub kann nur unter extrem strengen, extrem seltenen Umständen, die auf kaum ein Arbeitsverhältnis zutreffen KÖNNEN, wieder zurückgenommen werden. Ist aber eine Einzefallprüfung.

Überstunden hingegen werden von den Gerichten etwas "lockerer" betrachtet. Hier kommt es auf den Arbeitsvertrag und natürlich auch wieder auf den konkreten Einzelfall an, ab wann die dann doch Überhand nehmen und nicht mehr geleistet werden müssen.

Mindestlohn und Mindesturlaub sind hingegen rechtlich unproblematisch. Solang er nicht unter diese Mindestgrenzen geht, ist das rechtlich einwandfrei.

Bleibt natürlich die Frage, ob du weiterhin für diesen Arbeitgeber arbeiten möchtest. Du hast jederzeit die Möglichkeit, dich nach anderen Jobs umzusehen. Ebenfalls könnte es, wenn die Gehaltszahlungen wiederholt nicht, nicht vollständig oder stark verspätet erfolgen, sein, dass das als Grund ausreicht, damit du ohne Sperre beim ALG1 kündigen darfst. Hierzu solltest du aber dringend VORHER mit der Arbeitsagentur in Kontakt treten und Nachweise dafür vorlegen. Wenn die dir grünes Licht geben, kannst du die Kündigung einreichen. Aber auch erst dann...

podasopdas 
Fragesteller
 31.10.2021, 00:48

Nein es wird kein Dienstwagen gestellt sondern verlangt das man den eigenen PKW nutzt

Und das Geld reicht bei weitem nicht aus um nur zusätzliche Abnutzung und Spritkosten zu decken, ausgehend das keiner sich ein Wagen nur für den Job anschafft.

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Kündigen und den dir zustehenden Lohn wenn nicht Freiwillig gezahlt werden sollte Einklagen.