Kann der Arbeitgeber plötzlich weniger Geld zahlen?

8 Antworten

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Der AN hat das Recht "Nein" zu sagen, wenn der AG ihm plötzlich einen neuen Vertrag mit weniger Geld geben will.

Wenn Du schon länger als 6 Monate im Betrieb bist und es sich nicht um einen Kleinbetrieb mit höchstens 10 Vollzeitbeschäftigten handelt, greift das Kündigungsschutzgesetz. Da hat es der AG nicht so einfach, seinen Willen durchzusetzen.

Will der AG den Arbeitsvertrag mit neuen Konditionen schließen und der AN möchte das nicht, muss er dem AN eine Änderungskündigung aussprechen. Bei einer Änderungskündigung gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Ablehnen was die Kündigung zur Folge hat. Dann innerhalb von drei Wochen zum Arbeitsgericht und Kündigungsschutzklage erheben.

  2. Zustimmen und damit den schlechteren Vertrag unterschreiben

  3. Zustimmen unter Vorbehalt. Das hat den Vorteil, dass man den Arbeitsplatz nicht verliert. Man arbeitet dann zwar zu den neuen Bedingungen, lässt diese Änderungskündigung aber gleichzeitig (auch innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Änderungskündigung) vom Arbeitsgericht prüfen. Sollte dieses die Unrechtmäßigkeit feststellen kann man zu den alten Bedingungen weiter arbeiten gehen. Ansonsten gelten die neuen Vertragsbedingungen.

Wichtig dabei ist, dass auch bei Änderungskündigungen die vertraglichen, tariflichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden. So eine Änderung geht also nicht von heute auf morgen.

Hexle2  11.05.2014, 16:04

Danke fürs Sternchen

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer fristgerecht ordentlich kündigen. Dabei darf er ihm auch anbieten, das Arbeitsverhältnis zu veränderten Konditionen fortzuführen.

Wenn Arbeitgeber (Betriebsgröße?) und Arbeitnehmer (Probezeit?) aber in den Geltungsberech des Kündigungsschutzgesetzes (§ 23 KüSchG) fallen, hat der Arbeitnehmer gute Chancen, sich dagegen mit einer Kündigungsschutzklage zu wehren. Siehe insbesondere auch § 2 KüSchG: http://dejure.org/gesetze/KSchG/2.html

JackyChan 
Fragesteller
 12.03.2014, 20:20

Aber ist das denn ein kündigungsgrund wenn man den unbefristeten Arbeitsvertrag so behalten möchte

Ratirat  12.03.2014, 20:27
@JackyChan

Wenn das KüSchG keine Anwendung findet, benötigt man keinen Kündigungsgrund.

Wenn doch, gilt das Erfordernis der sozialen Rechtfertigung (§ 1 KüSchG). Ob diese gegeben ist, ist im Einzelfall zu prüfen. Lies das KüSchG!

Wenn es Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen gibt, können diese wirksame abweichende Regelungen enthalten.

Hallo JackChan!

Die Vergütung ist die wesentliche Hauptpflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag (§ 611 BGB) und kann somit von ihm nicht nach Gutdünken beliebig geändert werden - genau so wenig, wie du einseitig deine Arbeitszeit nach Belieben verkürzen dürftest.

Hierzu bedarf es zwingend die Beachtung der von "Hexle2" bereits hinlänglich beschriebenen Bestimmungen zum ordentlichen Änderungskündigungsverfahren gem. § 2 KSchG.

der AG kann so einfach keinen neuen vertrag aufsetzen.er kann dir zwar versuchen eine änderungskündigung zu erstellen, die du aber nicht annehmen musst wenn du unbefristet angestellt bist.denn du hast einen endlos gültigen vertrag den du nicht kündigen willst.und da kann dein chef im dreieck springen.ein neuer vertrag kommt nur mit einverständnis von beiden seiten zu stande. ( unbefristet ) und einfach so weniger geld zahlen darf er auch nicht, weil du einen verrtag hast wo eine gewisse summe x als dein lohn festgelegt worden ist.wenn du das geld einklagst wirst du mit sicherheit gewinnen.es zählt der grundsatz...vertrag ist vertrag.und wenn er unbefristet ist, kommt da keiner von beiden ohne das einverständnis des anderen da raus.

bei befristeten verträgen hast du trotzdem anspruch auf das versprochene geld im vertrag.und da dieser ja eine gewisse zeit besteht, kann auch da dein chef nicht ohne weiteres rann, ess ei denn du willigst ein.

hoffe konnt helfen

Maximilian112  12.03.2014, 20:11

und wenn er unbefristet ist, kommt da keiner von beiden ohne das einverständnis des anderen da raus

Eine Kündigung kann man immer ohne Einverständnis aussprechen.

Eine unbegründete Lohnkürzung kann die Firma nicht durchführen. Das wäre nur über eine Änderungskündigung möglich. Dagegen kannst du dann genau so klagen, wie bei einer normalen Kündigung.

Du solltest im eigenen Interesse aber anfangen, nach einer anderen Anstellung zu suchen, und dann fristgerecht kündigen. Da wirst du sicher nicht mehr froh.