Muss der Arbeitgeber mich fest einstellen?
Hallo ihr lieben, bei mir auf der Arbeit sieht es gerade sehr schlecht aus. Ein paar Kollegen wurden auch schon entlassen. Mein Arbeitsvertrag geht bis Ende Oktober. Dann bin ich zwei Jahre da und müsste dann ja normalerweise fest eingestellt werden. Ich denke nicht das ich einen festen Vertrag bekomme. Ich brauche aber unbedingt die Arbeit, vorallem vor Weihnachten (habe einen kleinen Sohn). Kann mein Arbeitgeber meinen Vertrag auch nochmal verlängern wenn ich damit einverstanden bin oder muss er mich fest einstellen?
4 Antworten
Nach dem Gesetz ist eine weitere Befristung ohne Sachgrund (also eine rein kalendermäßige) Befristung in Deinem Fall nicht mehr möglich.
Eine Möglichkeit ist nur die anschließende Befristung mit einem Sachgrund.
Ein solcher Sachgrund kann nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auch der Wunsch des Arbeitnehmers nach einer längeren kalendermäßigen Befristung sein; das ist aber für den Arbeitgeber mit Risiken verbunden, da solche längeren Befristungen aufgrund des Arbeitnehmerwunsches schnell zu Entfristungen (also unbefristeten Arbeitsverträgen) führen.
Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb entschieden (auch um einen Missbrauch durch Arbeitgeber zu verhindern), dass kalendermäßige Befristungen von mehr als zwei Jahren nur dann erlaubt sind, wenn die Befristung nur deshalb zustande kommt, weil der Arbeitnehmer keinen unbefristeten Vertrag haben will.
Ansonsten sind längere kalendermäßige Befristungen nur aufgrund eines Tarifvertrages (oder bei arbeitsvertragliochem Bezug auf einen Tarifvertrag) möglich und innerhalb der ersten vier Jahre bei einer Unternehmensneugründung.
Aber es gilt auch: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Grundsätzlich eben nicht!
Beispiel: Der Arbeitgeber will Dich unbefristet einstellen, Du sagt "Nein!", weil Du nur drei Jahre arbeiten willst; dann ist eine Befristung auf drei Jahre möglich, weil ein solcher Wunsch vom Bundesarbeitsgericht als Befristung mit einem Sachgrund angesehen wurde (etwas widersprüchlich ist das schon, weil der Arbeitnehmer rechtzeitig nach drei Jahren ja auch kündigen kann bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis).
Das Gericht hat deswegen so entschieden, weil es Arbeitgeber gab, die sachgrundlos (also nur kalendermäßig) länger als die erlaubten zwei Jahre befristet hatten und anschließend behaupteten, es sei der Wunsch des Arbeitnehmers gewesen.
Natürlich ist Dein Wunsch nachvollziehbar, über das Ende der gegenwärtigen Befristung weiterhin eine zeitlang befristet arbeiten zu können, wenn es denn keine unbefristete Anstellung gibt.
Aber grundsätzlich wollen Gesetzgebung und Rechtsprechung diese - im Einzelfall nachvollziehbare - Möglichkeit ausschließen, weil sie eben dem Missbrauch durch eine bestimmte Sorte von Arbeitgebern Tür und Tor öffnen würde.
Wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber stark genug sein sollte, er Dir also abnimmt, dass Du wirklich als Deinen ausdrücklichen Wunsch nur noch einem drei Monate oder ein halbes Jahr "anhängen" willst, ohne anschließend - mit Erfolg - die Entfristung dieses neuerlichen befristeten Vertragsverhältnisses festzustellen - ja dann ... wer sollte euch hindern? Aber ich bezweifle das, denn selbst bei einer vertraglichen Vereinbarung zu einem solchen Vorgehen bin ich mir alles andere als sicher, dass im Fall des Falles ein Gericht einen solchen Vertrag als bindend beurteilen wird.
der Vetrag darf 2 mal um den selben Zeitraum verlängert werden. Fall du jetzt 2 mal auf 1 Jahr befristet hattet, dann dürfte er dich jetzt auch nochmal auf 10 Monate oder 6 oder 5 befristen
Das ist leider völlig falsch!
in Hamburg möglich
Gelten in Hamburg andere Arbeitsgesetze als bundesweit?
Wie ErsterSchnee schon sagte: Völlig falsch! Und in Hamburg gelten keine anderen Bundesgesetze (und das Teilzeit- und Befristungsgesetz ist eines) als anderswo!
Ein ohne Sachgrund - also nur kalendermäßig - befristetes Arbeitsverhältnis darf für die Dauer von 2 Jahren geschlossen werden; innerhalb dieses Zeitraumes ist eine dreimalige Verlängerung möglich (also maximal vier Zeiträume)!
HI, Das liegt im Ermessen deines AG. lg pw
Nein, dafür gibt es Gesetze.
Ja ist mir klar,ich meinte , es liegt in seinem Ermessen, sie nach Ablauf der 2 Jahre weiterzubeschäftigen. pw
Er kann ihn nicht nochmal verlängern. Aber er muss dich auch nicht weiterhin beschäftigen.
auch nicht wenn ich damit einverstanden bin?
Nein, auch dann nicht.
das heisst also wenn ich nach meinem arbeitgeber gehe und ihm sage das ich nochmal eine befristung habe möchte,wäre es dann seine sache ob er es macht oder nicht weil es ja mein eigener wunsch ist?