Muss der Arbeitgeber mich fest einstellen?

4 Antworten

Nach dem Gesetz ist eine weitere Befristung ohne Sachgrund (also eine rein kalendermäßige) Befristung in Deinem Fall nicht mehr möglich.

Eine Möglichkeit ist nur die anschließende Befristung mit einem Sachgrund.

Ein solcher Sachgrund kann nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auch der Wunsch des Arbeitnehmers nach einer längeren kalendermäßigen Befristung sein; das ist aber für den Arbeitgeber mit Risiken verbunden, da solche längeren Befristungen aufgrund des Arbeitnehmerwunsches schnell zu Entfristungen (also unbefristeten Arbeitsverträgen) führen.

Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb entschieden (auch um einen Missbrauch durch Arbeitgeber zu verhindern), dass kalendermäßige Befristungen von mehr als zwei Jahren nur dann erlaubt sind, wenn die Befristung nur deshalb zustande kommt, weil der Arbeitnehmer keinen unbefristeten Vertrag haben will.

Ansonsten sind längere kalendermäßige Befristungen nur aufgrund eines Tarifvertrages (oder bei arbeitsvertragliochem Bezug auf einen Tarifvertrag) möglich und innerhalb der ersten vier Jahre bei einer Unternehmensneugründung.

Aber es gilt auch: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Hedwig2006 
Fragesteller
 25.09.2013, 18:40

das heisst also wenn ich nach meinem arbeitgeber gehe und ihm sage das ich nochmal eine befristung habe möchte,wäre es dann seine sache ob er es macht oder nicht weil es ja mein eigener wunsch ist?

Familiengerd  25.09.2013, 19:46
@Hedwig2006

Grundsätzlich eben nicht!

Beispiel: Der Arbeitgeber will Dich unbefristet einstellen, Du sagt "Nein!", weil Du nur drei Jahre arbeiten willst; dann ist eine Befristung auf drei Jahre möglich, weil ein solcher Wunsch vom Bundesarbeitsgericht als Befristung mit einem Sachgrund angesehen wurde (etwas widersprüchlich ist das schon, weil der Arbeitnehmer rechtzeitig nach drei Jahren ja auch kündigen kann bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis).

Das Gericht hat deswegen so entschieden, weil es Arbeitgeber gab, die sachgrundlos (also nur kalendermäßig) länger als die erlaubten zwei Jahre befristet hatten und anschließend behaupteten, es sei der Wunsch des Arbeitnehmers gewesen.

Natürlich ist Dein Wunsch nachvollziehbar, über das Ende der gegenwärtigen Befristung weiterhin eine zeitlang befristet arbeiten zu können, wenn es denn keine unbefristete Anstellung gibt.

Aber grundsätzlich wollen Gesetzgebung und Rechtsprechung diese - im Einzelfall nachvollziehbare - Möglichkeit ausschließen, weil sie eben dem Missbrauch durch eine bestimmte Sorte von Arbeitgebern Tür und Tor öffnen würde.

Wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber stark genug sein sollte, er Dir also abnimmt, dass Du wirklich als Deinen ausdrücklichen Wunsch nur noch einem drei Monate oder ein halbes Jahr "anhängen" willst, ohne anschließend - mit Erfolg - die Entfristung dieses neuerlichen befristeten Vertragsverhältnisses festzustellen - ja dann ... wer sollte euch hindern? Aber ich bezweifle das, denn selbst bei einer vertraglichen Vereinbarung zu einem solchen Vorgehen bin ich mir alles andere als sicher, dass im Fall des Falles ein Gericht einen solchen Vertrag als bindend beurteilen wird.

der Vetrag darf 2 mal um den selben Zeitraum verlängert werden. Fall du jetzt 2 mal auf 1 Jahr befristet hattet, dann dürfte er dich jetzt auch nochmal auf 10 Monate oder 6 oder 5 befristen

ErsterSchnee  25.09.2013, 15:25

Das ist leider völlig falsch!

ErsterSchnee  25.09.2013, 15:32
@tapri

Gelten in Hamburg andere Arbeitsgesetze als bundesweit?

Familiengerd  25.09.2013, 17:55

Wie ErsterSchnee schon sagte: Völlig falsch! Und in Hamburg gelten keine anderen Bundesgesetze (und das Teilzeit- und Befristungsgesetz ist eines) als anderswo!

Ein ohne Sachgrund - also nur kalendermäßig - befristetes Arbeitsverhältnis darf für die Dauer von 2 Jahren geschlossen werden; innerhalb dieses Zeitraumes ist eine dreimalige Verlängerung möglich (also maximal vier Zeiträume)!

HI, Das liegt im Ermessen deines AG. lg pw

ErsterSchnee  25.09.2013, 15:24

Nein, dafür gibt es Gesetze.

peterwuschel  25.09.2013, 16:04
@ErsterSchnee

Ja ist mir klar,ich meinte , es liegt in seinem Ermessen, sie nach Ablauf der 2 Jahre weiterzubeschäftigen. pw

Er kann ihn nicht nochmal verlängern. Aber er muss dich auch nicht weiterhin beschäftigen.

Hedwig2006 
Fragesteller
 25.09.2013, 15:34

auch nicht wenn ich damit einverstanden bin?

ErsterSchnee  25.09.2013, 15:35
@Hedwig2006

Nein, auch dann nicht.